Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Die Republik Vanuatu ist ein aus 83 Inseln respektive Inselgruppen bestehender souveräner Staat im Südpazifik.

Ein DBA besteht nicht; es ist mit Stand vom 01.01.2020 auch keines geplant (vgl BMF vom 15.01.2020, BStBl 2020 I, 162). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Zur Besteuerung in Deutschland > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

Vanuatu gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Da Vanuatu nicht in den entsprechenden Übersichten des BMF geführt wird, gelten die Reisekostensätze für > Luxemburg (vgl > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) S 1). Mit Stand vom 01.07.2020 findet sich Vanuatu auch nicht in der Gesamtübersicht zum > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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