Rz. 245
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Das Recht der Europäischen Union besteht aus dem sog Primärrecht, dh dem EU-Vertrag sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie dem Sekundärrecht, das sind die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien und VO (> Europäische Union Rz 2 ff). Bestandteil des Primärrechts sind auch eine Reihe von Protokollen, ua das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union. Nach Art 12 des Protokolls sind die Beamten und sonstigen Bediensteten der Union von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit (> Europäische Union Rz 14).
Rz. 246
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die Steuerbefreiung nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union gilt auch für den > Europäischer Gerichtshof, die > Europäische Investitionsbank, den > Europäischer Rechnungshof, die > Europäische Zentralbank sowie idR für die von der EU geschaffenen > Europäische Agenturen.
Rz. 247
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Randziffer einstweilen frei.
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