Rz. 104
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) vom 07.03.2009 (BGBl 2009 I, 451) wurde ua eine neue Steuerbefreiung für die Überlassung von Beteiligungen an ArbN geschaffen. Unter den in § 3 Nr 39 EStG genannten Voraussetzungen konnten zunächst 360 EUR jährlich steuerfrei überlassen werden. Dieser Betrag wurde durch das Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 (> Rz 22) mit Wirkung ab 01.07.2021 auf 1 440 EUR angehoben. Zu Einzelheiten der Befreiung > Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
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