Rz. 67

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Zum Begriff > Sonstige Bezüge Rz 8 ff. Die Pauschalbesteuerung von laufendem > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) ist hingegen nur in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG zulässig (> Rz 82 ff).

 

Rz. 68

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Sind für > Sachbezüge die Voraussetzungen für den Rabatt-Freibetrag des § 8 Abs 3 EStG und die Pauschalbesteuerung gleichzeitig gegeben, darf der ArbG bei jedem einzelnen Sachbezug zwischen der Pauschalbesteuerung und der Anwendung des § 8 Abs 3 EStG wählen (> R 8.2 Abs 1 Nr 4 LStR; > Rabatte Rz 25; vgl die Ländererlasse zu Durchschnittswerten für Freiflüge unter Tz 1, > Anh 15. Eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ist aber ausgeschlossen (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 34).

 

Rz. 69

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

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