Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Lesotho ist ein als parlamentarische Monarchie geführter unabhängiger Binnenstaat im Süden Afrikas und eine Enklave in der Republik > Südafrika. Ein DBA besteht nicht und ist mit Stand vom 01.01.2020 auch nicht in Planung (vgl BMF vom 15.01.2020, BStBl 2020 I, 162).

Eine doppelte Besteuerung wird im Wege der Anrechnung der income tax (vgl ESt-Handbuch Anh 12 II) nach § 34c EStG vermieden; zu Einzelheiten > Ausland Rz 25 ff. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

Lesotho gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich; Lesotho findet sich mit Stand vom 01.01.2020/01.04.2020 nicht in der Gesamtübersicht des BMF; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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