Rz. 34

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde.

 

Rz. 35

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Ist die Arbeitsunfähigkeit durch das > Verschulden eines Dritten eingetreten, geht der Anspruch des ArbN auf > Schadensersatz in Höhe des KuG auf die > Bundesagentur für Arbeit über (vgl § 116 SGB X).

 

Rz. 36

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Tritt die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn des Anspruchszeitraumes oder an Tagen ein, in der für eine zusammenhängende Zeit von mindestens einem Monat kein KuG gewährt wurde, wird kein KuG gezahlt. In diesen Fällen besteht idR ein Anspruch auf > Krankengeld.

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