Rz. 1
Stand: EL 103 – ET: 07/2014
Zur Besteuerung der vom ArbG gestellten Beheizung der Privaträume als Sachbezug > Dienstwohnung Rz 5, 43, 44. Wenn der ArbG mit Brennholz, Kohle, Heizöl oder Gas handelt, bleibt das Deputat ggf im Rahmen des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG) steuerfrei (> Rabatte Rz 13 ff). Ergänzend > Bergarbeiter Rz 1, > Forstleute Rz 12, > Strom.
Rz. 2
Stand: EL 103 – ET: 07/2014
Aufwendungen für die Beheizung des Home-Office führen zu WK (> Arbeitszimmer Rz 50 [54 ff]).
Rz. 3
Stand: EL 103 – ET: 07/2014
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen, zB Austausch oder Wartung, die in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erbracht werden, kann das FA auf Antrag die ESt um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1 200 EUR mindern (§ 35a Abs 3 EStG; > Handwerkerleistungen). Zum Austausch asbestbelasteter Nachtspeicheröfen gegen eine neue Heizungsanlage als AgB iSv § 33 EStG > Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 ff; > Krankheitskosten Rz 10 Asbestsanierung.
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