Rz. 75

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Sofern sich die zuständigen Behörden nicht auf eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung verständigen können, sehen einige DBA iRd Verständigungsverfahrens ein besonderes Schiedsverfahren vor. Ist dies der Fall, hat der Stpfl grundsätzlich auch ein Anrecht auf Durchführung des Schiedsverfahrens. Nach Ansicht der FinVerw jedoch dann nicht, wenn dies – wie in Art 25 Abs 6 DBA > Kanada – als Kann-Vorschrift formuliert ist (vgl BMF vom 27.08.2021, > Rz 68 aE, Merkblatt Rz 5). Die Schiedsverfahren sind in den DBA unterschiedlich ausgestaltet. Während im DBA Kanada lediglich eine Kann-Vorschrift aufgenommen wurde, sieht der deutsche Verhandlungsentwurf zu DBA (> Rz 111) zwar ein obligatorisches Schiedsverfahren vor, das die Vertragsstaaten jedoch im Einzelfall einvernehmlich ablehnen können, und im DBA mit > Österreich besteht auf Antrag des Stpfl nach 3 Jahren die Verpflichtung zur Einleitung eines Schiedsverfahrens vor dem > Europäischer Gerichtshof.

 

Rz. 76

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Mit folgenden Staaten wurden besondere Verständigungsvereinbarungen zur Anwendung von Schiedsverfahren abgeschlossen:

 
DBA mit Art im DBA Fundstelle
Großbritannien und Nordirland Art 26 Abs 5 BStBl 2011 I, 956
Niederlande Art 25 Abs 5 BStBl 2016 I, 71
Schweiz Art 26 Abs 5 ff BStBl 2019 I, 1014
Vereinigte Staaten von Amerika

Art 25 Abs 5 f,

Protokoll Nr 22
BStBl 2009 I, 345
 

Rz. 77

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Da verbindliche Schiedsverfahren geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen sind, haben sowohl die > OECD als auch die > Europäische Union weitere Schritte unternommen, um Schiedsverfahren einzuführen. Das von der OECD initiierte MLI (> Rz 303 ff) sieht nicht nur eine verbindliche Schiedsklausel, sondern darüber hinaus umfangreiche Verfahrensvorschriften vor, die die Regelungen in den DBA ersetzen bzw ergänzen sollen. Auf Ebene der EU haben die Mitgliedstaaten bereits am 23.07.1990 die sog EU-Schiedskonvention (vgl ABl EU L 225 vom 20.08.1990, S 10) beschlossen, die jedoch ausschließlich auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen zielt und deshalb an dieser Stelle nicht weiter erläutert wird. Als Reaktion auf die Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD verabschiedete die EU die sog Streitbeilegungs-RL (> Rz 80).

 

Rz. 78, 79

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Randziffern einstweilen frei.

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