Rz. 103

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Bei Auslandssachverhalten sind die FinBeh nur bedingt in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Deshalb enthält § 90 Abs 2 AO besondere > Mitwirkungspflichten Rz 3 f der Beteiligten. Außerdem enthalten die DBA idR Bestimmungen zum Informationsaustausch (vgl Art 26 OECD-MA). Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Vereinbarungen bzw Rechtsnormen zum internationalen Informationsaustausch. Von besonderer Bedeutung sind dabei

  • die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement – TIEA), nach denen auf Ersuchen im Einzelfall Behörden im Ausland um Informationen für Zwecke des Besteuerung-, Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens gebeten werden können (vgl BMF vom 10.11.2015, BStBl 2016 I, 138);
  • der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, an dem bereits mehr als 100 Staaten teilnehmen (vgl BMF vom 11.02.2022, BStBl 2022 I, 191);
  • das FATCA-Abkommen mit den USA (> Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3);
  • das Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der > Europäische Union (EUAHiUG) vom 26.06.2013 (BGBl 2013 I, 1809), zuletzt geändert durch Art 4 des Gesetzes vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2875).
 

Rz. 104

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Ein Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen ist vom BMF nach dem Stand vom 01.01.2019 mit Schreiben vom 29.05.2019 (BStBl 2019 I, 480) veröffentlicht worden.

 

Rz. 105

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Die Erteilung einer > Spontanauskunft ist auch dann zulässig, wenn der Informationsaustausch letztlich nicht zu einer Steuerfestsetzung führt. Dem Stpfl ist jedoch zuvor > Rechtliches Gehör zu gewähren (vgl BFH 177, 25 = BStBl 1995 II, 358).

 

Rz. 106, 107

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Randziffern einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge