Stand: EL 127 – ET: 08/2021
Die Bemessungsgrundlage ist die Größe, die als Maßstab zur Berechnung einer Steuer dient; siehe im Einzelnen zB > Betriebsveranstaltungen Rz 10 ff, > Geringfügige Beschäftigung Rz 20, > Kirchensteuer Rz 26, > Kraftfahrzeuggestellung Rz 25 f, > Lohnsteuertarif Rz 6, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 7, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 254, > Solidaritätszuschlag Rz 8, > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer Rz 3.
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