Rz. 10

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Nach § 3 Nr 39 EStG bleibt der Vorteil des ArbN aus der unentgeltlich oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen, zB Aktien, am Unternehmen des ArbG bis zu 360 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die > Mitarbeiterkapitalbeteiligung muss allen ArbN offenstehen, die mindestens 1 Jahr in einem ununterbrochenen Dienstverhältnis zum ArbG stehen.

 

Rz. 11

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Geldleistungen, die der ArbG für den ArbN zum Erwerb von Aktien anlegt, sind unter den Voraussetzungen des VermBG durch eine ArbN-Sparzulage begünstigt. Zu Einzelheiten > Vermögensbeteiligungen Rz 10 ff, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 50, > Wertpapier-Kaufvertrag; zur Bewertung > Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge