Die wichtigsten BMF-Schreiben 2019 im Überblick

Im Jahr 2019 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.

1. Finanzverwaltung veröffentlicht die Neufassung der GoBD

Das BMF hat am 28.11.2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht und ergänzende Hinweise zur Datenträgerüberlassung gegeben (BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001).

Bereits im Juli 2019 hatte das BMF die neuen GoBD auf seine Homepage gestellt, sie später aber wieder entfernt. Im November wurden sie erneut - ohne nennenswerte Änderungen - veröffentlicht.

S. hierzu auch die News "Finanzverwaltung veröffentlicht die Neufassung der GoBD"

2. Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Ob die gesetzlich vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten, weshalb Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen sind. Das BMF hat im Einzelnen

  • zur vorläufigen Zinsfestsetzung von erstmaligen Zinsfestsetzungen, 
  • geänderten/berichtigten Zinsfestsetzungen 
  • mit einer vorläufigen Steuerfestsetzung verbundenen Zinsfestsetzungen
  • Einspruchsfällen
  • rechtshängigen Fällen sowie
  • einer möglichen Aussetzung der Vollziehung

Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 2.5.2019, IV A 3 - S 0338/18/10002)

S. hierzu die News "Vorläufige Festsetzung von Zinsen"

3. Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) insbesondere im Hinblick auf steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und die Verzinsung hinterzogener Steuern umfassend geändert. Dabei sind die Verwaltungsanweisungen (AEAO zu § 152) zum Verspätungszuschlag angesichts der Änderung des § 152 AO durch das StModernG vom 18.7.2016 komplett neu geregelt worden (BMF, Schreiben v. 31.1.2019, IV A 3 - S 0062/18/10005)

S. hierzu das Top-Thema "Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung"

4. Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme

Die Finanzverwaltung hat im November eine Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 6.11.2019, IV A 4 - S 0319/19/10002 :001).

Ab dem 1.1.2020 sind Unternehmen eigentlich verpflichtet, jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem gem. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Nach der Nichtbeanstandungsregelung wird es zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. 

S. hierzu die News "Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme"

5. Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG

In jüngster Vergangenheit gab es drei Entscheidungen des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile i.S. des § 17 EStG. Das BMF hat dazu Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 5.4.2019, IV C 6 - S 2244/17/10001)

Die Auswirkungen haben in der Praxis zumeist negative Folgen bei der Ermittlung eines Gewinnes bzw. Verlustes nach § 17 EStG. Deshalb hat das BMF eine Übergangsregelung geschaffen. Die bisherigen Regelungen (siehe BMF, Schreiben v. 21.10.2010, IV C 6 - S 2244/08/10001) können aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen offenen Fällen angewandt werden, wenn eine Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 gewährt wurde oder bis zu diesem Termin eigenkapitalersetzend geworden ist.

S. hierzu die News "Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG"