Rdn 4108

 

Literaturhinweise:

s. die Hinw. zum neuen und zum alten Recht bei → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, ­Allgemeines, Teil V Rdn 5311 f.

 

Rdn 4109

Bis zum 1.7.2017 war in § 111b Abs. 1 a.F. die Möglichkeit der Sicherstellung von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen vorgesehen. Dazu konnte deren Sicherstellung/Beschlagnahme angeordnet werden. Am 1.7.2017 ist dann das "Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung" v. 13.4.2017 in Kraft getreten. Dieses hat eine umfassende Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingeführt, und zwar sowohl im materiellen Bereich, also bei den §§ 73 ff. StGB, als auch hinsichtlich des Verfahrens in den §§ 111b ff., 421. Ziel der Änderung war die Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung, das sich als sehr fehleranfällig erwiesen hatte, die Stärkung der Position von Verletzen sowie die Schließung nicht vertretbarer Abschöpfungslücken (BT-Drucks 18/9592, S. 2).

 

Rdn 4110

Die Reform hat zu einer völligen Umgestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung geführt, und zwar auch hinsichtlich des Verfahrensrechts. Die neuen Regelungen sind auch in bereits laufenden Verfahren anwendbar (zur Übergangsregelung → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines, Teil V Rdn 5316). Die die Sicherstellung von Gegenständen betreffenden Fragen sind dargestellt bei → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Beschlagnahme, Teil V Rdn 5324.

 

Rdn 4111

Soweit Fälle bearbeitet werden, in denen das frühere Recht noch anwendbar ist (vgl. → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines, Teil V Rdn 5316) muss auf die Ausführungen zu "Dinglicher Arrest im Ermittlungsverfahren" bei den Rn 1271 ff. der 7. Aufl. zurückgegriffen werden. Eine Zusammenstellung zur Lit. zum alten Recht findet sich noch unter → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Teil V Rdn 5313.

Siehe auch: → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 891, m.w.N.; → Dinglicher Arrest im Ermittlungsverfahren, Teil D Rdn 1646; → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1741, m.w.N.; → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines, Teil V Rdn 5311; → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Beschlagnahme, Teil V Rdn 5325; → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest, Teil V Rdn 5344; → Weitere Beschwerde, Teil W Rdn 5363.

[Autor] Burhoff

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