Gesetzentwurf zu Cannabis als Kassenleistung auf Rezept

Kein "legalize it" - aber  Licht am Ende des Tunnels für viele Schmerzpatienten. Bald soll es für sie Cannabis in der Apotheke auf Rezept geben. Nach einer jahrelangen Diskussion brachte das Bundeskabinett am 4.5.2016 einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers auf den Weg.

Eine generelle Cannabisfreigabe ist nicht gewollt, denn , so die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU):

"Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."

Aber, so der Bundesgesundheitsminister:

"Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann":

Aufgaben der Staatlichen Cannabisagentur

Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte erhalten. Dafür soll der Anbau möglich gemacht werden.

  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll als staatliche Cannabisagentur fungieren.
  • Diese soll das medizinische Cannabis laut Gesetzentwurf an Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln, Großhändler oder Apotheken weiterverkaufen.
  • Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.

Das Gesetz soll spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten.

Cannabinoide helfen, wo andere Schmerzmittel versagen

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte das Vorhaben. Cannabinoide könnten für ausgewählte Patienten hilfreich sein, allerdings wirkten sie in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd.

"Bemerkenswert ist, dass in Einzelfällen speziell ausgewählte Patienten, bei denen die gebräuchlichen Schmerzmittel versagen, von der Anwendung der Cannabinoide sehr stark profitieren",

so der Präsident der Schmerzgesellschaft, Michael Schäfer. Dies betreffe etwa Patienten mit multipler Sklerose, Querschnittslähmung oder Nervenverletzung. Auch Aids- oder Krebspatienten bekommen entsprechende Produkte.

Bislang haben rund 650 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Bezug von Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke. An die vorgesehene generell mögliche Erstattung sollen aber wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.


Politische Stimmen zum Cannabis-Rezept

Die Grünen warfen der Regierung vor, das Thema weiter mit Scheuklappen anzugehen. "Die Vorschläge von Gesundheitsminister Gröhe verbessern die Behandlungssituation von Betroffenen nur minimal", kritisierten die Abgeordneten Katja Dörner und Harald Terpe. Denn cannabishaltige Medikamente solle es nur geben, wenn die Betroffenen andere Behandlungsformen erfolglos ausprobiert haben und sich für die Forschung zur Verfügung stellen. Der Linken-Drogenpolitiker Frank Tempel sagte, er sehe dieses "Eigenanbauverhinderungsgesetz" mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) begrüßte den Gesetzentwurf, betonte aber: "Die missbräuchliche Verwendung von Cannabis-Arzneimitteln muss weiterhin ausgeschlossen werden."
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte:

"Stimmt das Parlament zu, endet für hunderte Betroffene der Spießrutenlauf durch die Bürokratie. Damit wird die illegale private Hanfplantage für Kranke endlich Vergangenheit."



Hintergrund:

Bekannten Strafrechtskommentatoren wie Albin Eser und Lutz Meyer-Goßner sowie Claus Roxin fordern schon länger eine grundlegende Reform des Betäubungsmittelstrafrechts,  denn die bisherige Drogenpolitik in der Bundesrepublik gilt unter Experten als gescheitert..

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