Alle am 24.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs | Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim Übertragenden im Fall der Fortführung der gewerblichen Verpachtungstätigkeit nicht zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe, sondern zur Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter. Der Vorbehaltsnießbraucher führt den verpachteten Gewerbebetrieb infolge der fehlenden Einstellung seiner gewerblichen Verpachtungstätigkeit fort. Beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers geht – vorbehaltlich einer zuvor von ihm abgegebenen Aufgabeerklärung – sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb auf den Erwerber (Erben) über. Zu diesem Zeitpunkt werden die bisher im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. | |
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde | Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 AO muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das FA ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist. Die Übersendung der Mietverträge an das FA ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig. | |
Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 Grenzgängerregelung | Dem Besteuerungsrecht betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht – jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat – die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen. |
Alle am 17.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
307
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
222
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
191
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
136
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
103
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
98
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
96
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
94
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Abschreibung für eine Produktionshalle
87
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Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
13.08.2026
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Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
13.08.2026
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Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
13.08.2026
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Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
12.08.2026
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Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
12.08.2026
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Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
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Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
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Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
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Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
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Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026