Arbeitsmigration nach Deutschland geht zurück
Der Fachkräftemangel in Deutschland bleibt trotz konjunktureller Krise und Einstellungsstopps ein strukturelles Problem. Rein rechnerisch konnten laut einer Erhebung des IW Köln im Jahr 2025 rund 370.000 offene Stellen für Fachkräfte nicht besetzt werden, weil bundesweit keine entsprechend qualifizierten Arbeitslosen zur Verfügung standen – das entspricht jeder dritten ausgeschriebenen Stelle.
Zudem gibt es in Deutschland nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes kaum noch Reserven, um fehlende oder demnächst ausscheidende Fachkräfte zu ersetzen. Nach jüngsten Ergebnissen des Mikro-Zensus gehen bereits 87 Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 59 Jahren einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Männern sind es sogar 92 Prozent, während Frauen zu 83 Prozent einen bezahlten Job haben.
Fachkräftebedarf kann nur durch Zuwanderung gedeckt werden
Somit kann der derzeitige und zukünftige Fachkräftebedarf in Deutschland nur durch Zuwanderung gedeckt werden – darin sind sich die Experten einig. Laut Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wäre eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen jährlich notwendig, um das derzeitige Erwerbspersonenpotenzial bis 2060 zu halten (mehr dazu lesen Sie im Personalmagzin-Beitrag "Tschüss Babyboomer"). Doch wie viele Arbeitsmigrantinnen und -migranten sind bereits in Deutschland tätig? Aus welchen Ländern stammen sie? Welche Qualifikationen bringen sie mit? Und wie lange dauert es, bis zugewanderte Menschen in den Arbeitsmarkt integriert sind?
Erwerbstätigenquote und Beschäftigungsquote von Zugewanderten
Aus unterschiedlichen Gründen sind eingewanderte Menschen seltener erwerbstätig. Ihre Erwerbstätigenquote lag nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2022 bei 74 Prozent, wobei Frauen deutlich seltener einer bezahlten Arbeit nachgehen als Männer. Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung, die im Gegensatz zur Erwerbstätigenquote nur die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen berücksichtigt, betrug im April 2026 laut IAB-Zuwanderungsmonitor 58,1 Prozent. Die jeweils aktuellen Zahlen finden Sie im monatlichen Zuwanderungsmonitor des IAB .
Deutliche Unterschiede zeigen sich hinsichtlich der Herkunftsregionen der Eingewanderten. Während Eingewanderte aus Staaten der Europäischen Union (EU), die häufig aus Erwerbsgründen zuwandern, dabei von der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie vergleichbaren und schnell anerkannten beruflichen Qualifikationen profitieren, ist die Integration in den Arbeitsmarkt für Eingewanderte aus anderen Herkunftsregionen ein längerfristiger Prozess.
Vor allem für geflüchtete Menschen ist eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt schwierig, da sie häufig zunächst keine Berechtigung haben, eine Arbeit aufzunehmen. In der Folge sind Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten in den ersten fünf Jahren nach Zuzug nur zu 34 Prozent als erwerbstätig registriert. Bei Eingewanderten aus Afrika betrug die Quote 55 Prozent. Nach 15 bis 20 Jahren haben sich die Quoten auf 78 Prozent (Naher und Mittlerer Osten) beziehungsweise 73 Prozent (Afrika) erhöht.. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Erwerbstätigkeit von Geflüchteten".
Zum Vergleich: Eingewanderte EU-Bürger, die volle Freizügigkeit genießen, sind nach fünf Jahren zu 81 Prozent und 15 bis 20 Jahre nach Zuzug zu 87 Prozent erwerbstätig. Laut IAB-Zuwanderungsmonitor lag die Beschäftigungsquote von EU-27-Staatsangehörigen im April 2026 bei 63,5 Prozent, während die Beschäftigungsquote von Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern bei 51,2 Prozent und die ukrainischer Staatsangehöriger bei 38,6 Prozent lag.
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Arbeitsmigration: Was sind Erwerbsmigranten?
Als Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten zählen Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die im Ausländerzentralregister (AZR) mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Paragrafen 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes registriert sind. Diese Gruppe bildet nicht alle ausländischen Erwerbspersonen in Deutschland ab, da auch für Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten generell und für Personen aus Drittstaaten mit anderen Aufenthaltstiteln zumeist Zugang zum Arbeitsmarkt besteht.
Erwerbsmigration aus Drittstaaten stabil – doch Gesamtmigration bricht ein
Ende 2025 waren in Deutschland rund 471.000 Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) mit einem befristeten Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst – ein weiterer Anstieg gegenüber den rund 419.000 Personen Ende 2023.
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten, die aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, seit 2010 (damals 85.000 Personen) stetig gestiegen. Nachdem in den stark von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 ein vergleichsweise geringes Wachstum gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen war (2020: +16.000 Personen; 2021: +21.000 Personen), stieg die Zahl der Erwerbsmigrantinnen und -migranten im Jahr 2022 im Vorjahresvergleich um 56.000 Personen oder 19 Prozent und um weitere 68.000 Personen oder 19 Prozent im Jahr 2023. Dieser Anstieg ist zum Teil auch auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zurückzuführen.
Migrationswende: Gesamtzuwanderung auf niedrigstem Stand seit 2010
Das Bild der Erwerbsmigration aus Drittstaaten steht jedoch im scharfen Kontrast zur Gesamtentwicklung der Migration nach Deutschland. Die Gesamtnettozuwanderung ist 2025 auf rund 235.000 Personen gesunken – ein Rückgang von rund 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2010. Damit hat eine sogenannte „Migrationswende" eingesetzt, die sowohl auf politische Maßnahmen als auch auf strukturelle Faktoren zurückzuführen ist.
Besonders markant ist die Entwicklung bei der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten: Seit 2024 kehren mehr Menschen aus diesen Ländern zurück, als von dort zuwandern. 2024 verließen netto 35.000 Menschen mehr Deutschland in Richtung der neuen EU-Mitgliedstaaten als umgekehrt zuzogen; 2025 waren es bereits 45.000. Der demografische Wandel in den Herkunftsländern lässt kaum noch nennenswerte Migrationspotenziale entstehen, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln). Auch die Westbalkan-Nettozuwanderung ging auf rund 40.000 Personen (2025) zurück.
Gleichzeitig ist die Zahl der Geflüchteten stark gesunken: Stellten 2023 noch 329.000 Menschen einen Asylerstantrag, waren es 2025 nur noch 113.000 – maßgeblich bedingt durch den Einbruch bei syrischen Anträgen (von knapp 100.000 auf 23.000) infolge des Endes des Assad-Regimes 2024, aber auch durch die verschärfte deutsche Migrationspolitik mit Grenzkontrollen und Zurückweisungen. Für HR-Verantwortliche bedeutet das: Die Zuwanderung als Personalreservoir bleibt relevant, wird aber selektiver und erfordert gezieltere Rekrutierungsstrategien – insbesondere in Richtung Drittstaaten.
113.000 akademische Fachkräfte mit der Blauen Karte EU
Akademische Fachkräfte stehen seit geraumer Zeit im Fokus der deutschen und europäischen Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik. Bereits im Jahr 2012 wurde die sogenannte Blue Card beziehungsweise Blaue Karte für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten (Blaue Karte EU) eingeführt. . Zum Jahresende 2025 war die Blaue Karte EU der häufigste Aufenthaltstitel im Bereich der befristeten Erwerbsmigration. Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein konkretes, der Qualifikation angemessenes Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU gelten Erleichterungen beim Familiennachzug und die Möglichkeit zur schnelleren Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Für Akademikerinnen und Akademiker aus Staaten außerhalb der EU gibt es neben der Blauen Karte EU noch weitere Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Voraussetzung ist unter anderem ein konkretes Arbeitsplatzangebot; anders als bei der Blauen Karte EU gilt hierfür keine Mindestgehaltsgrenze. Zudem gibt es breitere Beschäftigungsmöglichkeiten, da nicht nur eine Beschäftigung im der eigenen Qualifikation entsprechenden Beruf, sondern auch in verwandten Berufen möglich ist. Die Möglichkeiten, in anderen Berufen zu arbeiten, wurden mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab November 2023 erweitert.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Zahl der Fachkräfte mit Berufsausbildung steigt
Bereits seit 1. März 2020 erleichtert das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch Fachkräften mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten die Einreise und den Aufenthalt für die Ausübung einer Beschäftigung. Die Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis mit Berufsausbildung zu erhalten, wurden ebenfalls mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab November 2023 erweitert.
Hohe Nachfrage nach Arbeitskräften aus Westbalkan-Staaten
Auch die sogenannte „Westbalkanregelung" bleibt ein wichtiger Aufenthaltstitel im Bereich der Erwerbsmigration. Sie eröffnet Arbeitskräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien seit 2016 unter bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die zunächst befristete Regelung wurde durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Voraussetzung ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, unabhängig von der Qualifikation.
Die meisten Erwerbsmigranten kommen aus Indien
Die mit Abstand meisten Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten kamen Ende 2025 aus Indien (62.000), gefolgt von Kosovo (33.000) sowie Bosnien und Herzegowina (28.000).
Ausländische Beschäftigung stützt den deutschen Arbeitsmarkt
Laut IAB-Zuwanderungsmonitor ist die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im April 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 190.000 Personen (+2,9 %) gestiegen – auf insgesamt rund 6,65 Millionen sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland ist im gleichen Zeitraum hingegen um rund 150.000 Personen gesunken. Ohne den Zuwachs bei ausländischen Arbeitskräften wäre sie rein rechnerisch um rund 340.000 Personen zurückgegangen.
Besonders dynamisch entwickelte sich die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger: Sie stieg im Jahresvergleich um rund 69.000 Personen (+21,2 %) auf rund 393.000. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern legte um rund 53.000 Personen (+7,1 %) zu. Bei EU-Staatsangehörigen war hingegen ein leichter Rückgang von rund 44.000 Personen (-1,6 %) zu verzeichnen.
Geschlechtsspezifische Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Unter den ausländischen Staatsangehörigen bestehen nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Im Dezember 2025 lag die Beschäftigungsquote ausländischer Männer bei 62,4 Prozent, die ausländischer Frauen bei 51,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind beide Quoten gestiegen – bei den Männern um 2,0 Prozentpunkte, bei den Frauen um 1,9 Prozentpunkte.
Bei der Arbeitslosigkeit zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Arbeitslosenquote ausländischer Männer lag im Dezember 2025 bei 13,1 Prozent, die ausländischer Frauen bei 16,4 Prozent. Der Geschlechterunterschied hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte verringert.
Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials in Deutschland bis 2060
Die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland wird voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten schrumpfen. Bis 2060 wird das Potenzial an Erwerbspersonen nach einer aktuellen Projektion des IAB um 11,7 Prozent zurückgehen. Dabei wurden Faktoren wie der demografische Wandel, Geburtenrate, Zuwanderung und Abwanderung berücksichtigt.
Positiv werden sich der Untersuchung zufolge in den nächsten Jahren die Erwerbsquoten von Frauen und Älteren entwickeln. Bei deutschen Frauen unter 55 Jahren steigt die Quote von 87 auf 93 Prozent, bei Ausländerinnen von 67 auf 77 Prozent, die Geburtenrate steigt von 1,5 auf 1,7 Kinder pro Frau. „Wenn wir die Schrumpfung vermeiden wollen, müssen wir bei den Gegenmaßnahmen also noch mindestens zwei Schippen drauflegen", sagt dazu IAB-Ökonom Enzo Weber.
Prognose: Erwerbsmigration aus Drittländern wird wichtiger
Ansatzpunkte sieht Weber in der Erwerbsbeteiligung, insbesondere von ausländischen Frauen und Älteren, dem Abbau der Arbeitslosigkeit wie auch weiterhin in der Migration. „Bei der Erwerbsmigration werden Drittländer gegenüber der EU immer wichtiger. Die Hürden müssen deshalb weiter abgebaut werden, gleichzeitig muss aber auch mehr dafür getan werden, dass Zugewanderte auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und in Deutschland eine langfristige Perspektive finden", so Weber.
Die Zuwanderung aus EU-Staaten wie Polen oder Rumänien wird der Studie zufolge bei bisherigen Anstrengungen deutlich abnehmen. Kamen im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre noch jeweils 900.000 Menschen aus EU-Staaten nach Deutschland, werden es im Jahr 2060 nur noch 600.000 sein. Im Gegenzug werde die Zuwanderung aus Drittstaaten von 240.000 auf 500.000 steigen. Gleichzeitig werde aber auch die Abwanderung von derzeit 750.000 Menschen auf eine Million steigen.
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