Coronaimpfung im Betrieb: Forderungen an die Regierung

Einen Durchbruch in der Pandemiebekämpfung könnte die Erweiterung der Impfstrategie auf Betriebe bringen. Klare Forderungen dazu liegen nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor. Insbesondere sollen Betriebsärzte in die Impfungen eingebunden und Betriebe von der Haftung freigestellt werden.

Die nationale Impfstrategie in Deutschland hat das Setting Betrieb bisher nicht in die Pandemiebekämpfung miteinbezogen. Tatsächlich aber bieten der betriebliche Gesundheitsschutz und die Infrastruktur der Unternehmen in Deutschland die idealen Voraussetzungen, um gezielt gegen eine weitere Ausbreitung des Virus vorgehen zu können.

Impfstrategien im Betrieb: Forderungen an die Bundesregierung

In einem Thesenpapier haben sich nun die Gesundheitsexperten Oliver Walle, BBGM, Prof. Dr. Volker Nürnberg, BDO, und Prof. Dr. Mathias Bellinghausen, Gesellschaft für Prävention, an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Dort fordern sie zum einen eine stärkere Einbindung der Betriebe in das nationale Impfgeschehen, zum anderen aber auch eine größtmögliche Unterstützung der Betriebe durch die Regierung, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Die Forderungen im Einzelnen lauten:

Finanzielle Unterstützung für Corona-Schutzmaßnahmen der Unternehmen

Den Betrieben kommt besondere Verantwortung bei der aktuellen Pandemiebekämpfung zu. Da die Unternehmen eine Umgestaltung von Arbeitsplätzen (Abstand, Trennwände) durchführen sowie eine individuelle Test- und Antikörperteststrategie vorhalten müssen, sollten sie finanziell und ideell unterstützt werden.

Impfstrategie auf Betriebe in Deutschland ausdehnen

Das Setting Betrieb eignet sich hervorragend, um im nächsten Schritt in die nationale Impfstrategie zu Covid-19 aufgenommen zu werden. Der Staat ist gefordert, die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine systematische Impfung von Mitarbeitern auf freiwilliger Basis würde den Unternehmen helfen, mit einer Belegschaft, die voll handlungsfähig ist, aus der Krise zu kommen.

Impfung im Betrieb durch Betriebsärzte

In den deutschen Betrieben stehen über 12.000 Betriebsärzte, weiteres medizinisches Personal sowie diverse Dienstleister aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung, mit deren Hilfe man die Impfziele in Deutschland deutlich schneller erreichen könnte. Eine Impfkampagne durch Betriebsärzte ermöglicht darüber hinaus, die im Präventionsgesetz vorgesehene Verknüpfung von Prävention (Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen) mit partizipativer betrieblicher Gesundheitsförderung sowie gesundheitsförderlicher Führungskommunikation direkt und digital tatsächlich zu realisieren. So könnten auch die von der Pandemie überforderten Ämter und Pflegeeinrichtungen entlastet und ihnen eine Chance zur schnellen Reorganisation und Digitalisierung gegeben werden.

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Haftungsfreistellung für Betriebe bei Coronaimpfungen

Betriebe, die impfen, müssen von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit werden. Auch müssen Lieferketten (für die erste und zweite Impfung) sichergestellt und die gesetzlichen Grundlagen für die Impfung im betrieblichen Umfeld geschaffen werden. Weiterhin wären Empfehlungen zur korrekten Handhabung, beispielsweise durch das RKI, hilfreich.

Coronaimpfung im Betrieb: Entschädigungsregelungen

Betriebsärzte, Unternehmen und Dienstleister müssen für diesen "Kraftakt" angemessen von qualifiziertem Personal unterstützt und entschädigt werden. Es dürfen nicht die Unternehmen auf den Kosten sitzenbleiben. Eine einheitliche zentrale Vergütung pro Betrieb / Impfung / Dienstleister wäre angebracht, erste Pilotprojekte in Regionen und mit einzelnen Kassen gibt es bereits.

Kurzfristige Hilfsangebote für psychische Belastungen durch Lockdown

Die psychosozialen Folgen von Lockdown, Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust und Homeoffice blieben bisher völlig unbeachtet, ebenso die weitreichenden negativen Folgen durch mangelnde Sozialkontakte von Beschäftigten (Social Distancing). Hier müssen kurzfristig Hilfsangebote geschaffen werden, beispielsweise durch eine unbürokratische Beauftragung vorhandener Dienstleister im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Unterstützung der betrieblichen Pandemiestrategien durch Krankenkassen

Langfristig müssen Unternehmen angemessene Pandemiestrategien entwickeln, die in die bestehenden, gesetzlichen Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren sind. Neben der Risikobetrachtung stellt auch der (Gesundheits-)Kompetenzerwerb einen wesentlichen Präventionsfaktor dar. Die Pandemie offenbart den hohen Stellenwert von allgemeiner Resilienz und insbesondere den eines intakten Immunsystems, welches durch systematische Prävention und Gesundheitsförderung erzielt werden kann. Es sollten - gegebenenfalls übergangsweise - noch weitere Anreize zu Aufbau / Erweiterung / Verstetigung der betrieblichen Gesundheitsförderung stattfinden, mit dem Fokus auf klein- und mittelständigen Unternehmen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die vereinbarten Pflichtausgaben für Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung (gem. § 20 und 20 b SGB V) seitens der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen müssen.


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