Betriebliches Gesundheitsmanagement

Suchtprävention im Betrieb wirksam gestalten

Sucht ist auch im Berufsleben Realität. Damit Prävention wirkt, braucht es klare Regeln, sensibilisierte Führungskräfte und den Mut, Auffälligkeiten früh und offen anzusprechen. Handlungsanleitung und Expertentipps zum Umgang mit Suchtgefahr im Betrieb.   

Stressige Frau

Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) gelten acht Millionen Menschen hierzulande als suchtkrank. Hinzu kommt eine weitaus größere Zahl von Menschen, die Suchtmittel in gesundheitsgefährdendem Ausmaß konsumieren. Am weitesten verbreitet sind die legalen Suchtmittel Alkohol und Tabak, gefolgt von Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial und illegalen Drogen. Auch in der Arbeitswelt ist Suchtgefährdung ein ernsthaftes Problem, das jedoch oftmals unterschätzt wird. 

Wie weit verbreitet problematischer Suchtmittelkonsum in Unternehmen ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Demnach sind jedem vierten Beschäftigten aus den zurückliegenden zwei Jahren Fälle bekannt, in denen Kolleginnen oder Kollegen durch problematischen Konsum aufgefallen sind. Gleichzeitig gab fast die Hälfte der Beschäftigten an, die internen Regelungen zum Umgang mit Suchtmittelproblemen in ihrem Unternehmen nicht zu kennen. Nur 28 Prozent erlebten eine offene Gesprächskultur zum Thema Sucht.

Warum ist betriebliche Suchtprävention wichtig?

Der Konsum von Suchtmitteln – auch wenn er nicht unmittelbar am Arbeitsplatz stattfindet – wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit der betroffenen Mitarbeitenden aus, sondern auch auf die Sicherheit und die Zusammenarbeit im Betrieb. Gefährdungen beschränken sich dabei keineswegs auf klassische Risikobereiche wie die Produktion. "Das betrifft längst nicht nur Mitarbeitende an der Maschine oder an der Presse. Auch am Computer kann jemand erheblichen Schaden verursachen, wenn die Konzentration fehlt", sagt Dr. Elisabeth Wienemann. Sie ist Expertin für betriebliche Suchtprävention, Arbeitswissenschaftlerin und Mitautorin der "Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe" der DHS. Hinzu kommt, dass unzuverlässiges Verhalten in der Teamarbeit oder im Kundenkontakt das Arbeitsklima spürbar beeinträchtigt. "Oft steigen im Arbeitsumfeld Stress und Konflikte, weil Kolleginnen und Kollegen einspringen müssen, dadurch stärker belastet werden und selbst erkranken", erklärt Wienemann.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit bei der Arbeit möglichst zu vermeiden. Nach dem Sozialgesetzbuch muss er außerdem Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Entscheidend ist dabei, frühzeitig anzusetzen – aus gutem Grund: "Gezielte Suchtprävention im Betrieb ist auch deshalb dringend zu empfehlen, da Abhängigkeiten häufig zu langen Ausfallzeiten führen und oft chronisch verlaufen", sagt Wienemann. Alkoholabhängigkeit ist eine psychische Erkrankung, die zwar behandelbar ist, aber als nicht heilbar gilt. Wer einmal abhängig ist, bleibt sein Leben lang rückfallgefährdet, selbst wenn die Person über lange Zeit keinen Alkohol mehr angerührt hat. "Gerade deshalb ist es wichtig, durch konsequentes Handeln bei Auffälligkeiten eine Suchtentwicklung frühzeitig zu unterbrechen."

Diese Entwicklung verläuft häufig über einen längeren Zeitraum. "Es beginnt oft mit gelegentlichem Konsum und verfestigt sich dann schrittweise", sagt Marc Pestotnik von der Fachstelle für Suchtprävention Berlin. Aus einzelnen Situationen können wiederkehrende Muster werden, etwa riskantes Rauschtrinken oder ein zunehmender Einsatz von Substanzen zur Stressbewältigung. "Je regelmäßiger der Konsum wird und je weniger er zur jeweiligen Situation passt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Abhängigkeit entwickelt."

Sucht im Betrieb: Warnsignale 

Idealerweise setzt betriebliche Suchtprävention bereits dann an, wenn Beschäftigte riskante Konsum- oder Verhaltensmuster zeigen – lange bevor sich daraus eine Abhängigkeit entwickelt. Führungskräfte mit Personalverantwortung spielen hierbei eine Schlüsselrolle. "Sie sollten aufmerksam werden, wenn sich Auffälligkeiten häufen. Dazu zählen beispielsweise eine nachlassende Zuverlässigkeit, Arbeitsrückstände, plötzliche Stimmungsschwankungen oder häufige, kurze Krankheitszeiten", sagt Wienemann. Auch vermehrte Konflikte am Arbeitsplatz können ein Warnsignal sein. "Einzelne Auffälligkeiten können immer einmal vorkommen. Treten sie jedoch wiederholt auf, sollte das Anlass für ein Gespräch sein." Entscheidend sei, Probleme früh anzusprechen und dabei in der eigenen Rolle zu bleiben. Im Betrieb dürfen rechtlich gesehen keine Diagnosen gestellt werden. "Es zählt jedoch zu den Aufgaben der Führungskräfte, konkrete Veränderungen im Leistungs-, Arbeits- und Sozialverhalten anzusprechen, ihre Sorge zu benennen und negative Folgen für die weitere Entwicklung abzuwenden."

Das bedeutet konkret: "Als Vorgesetzter kann ich von meinen Mitarbeitenden nur Dinge einfordern, die sich auf die Arbeit auswirken. Wenn jemand erzählt, wie sehr er oder sie sich am Wochenende betrunken hat, kann ich das nicht als Grundlage nehmen, um zu intervenieren", sagt Pestotnik. Es gehe nicht darum, das Privatleben von Beschäftigten zu bewerten, sondern Veränderungen wahrzunehmen und Interesse zu zeigen. Laut Pestotnik tragen dazu nicht nur regelmäßige Check-ins bei, sondern auch, Gespräche über Belastungen zu normalisieren. "Eine gute Kommunikation und eine wertschätzende Haltung sind enorm hilfreich. Ein Türöffner für ein Klärungsgespräch können beispielsweise Themen wie Schlaf oder das eigene Energielevel sein, weil sie niemanden stigmatisieren und ein Gespür dafür vermitteln, wie es der Person geht. Darüber kann das Gespräch dann organisch tiefer gehen."

Stufenplan bei Suchtgefahr im Betrieb 

Verdichten sich die Hinweise auf eine Sicherheits- oder Suchtgefährdung – etwa, wenn eine Person mit deutlicher Fahne im Unternehmen auftaucht oder berauscht aus der Mittagspause kommt –, wird der Stufenplan eingesetzt. Dieser wird von der DHS und den gesetzlichen Unfallversicherungen empfohlen. Es handelt sich um eine strukturierte Abfolge von Gesprächen (Stufengespräche) in denen Konsum- oder Verhaltensauffälligkeiten unmittelbar angesprochen werden. Den betroffenen Mitarbeitenden wird Unterstützung angeboten, um ihr Verhalten zu ändern. Zugleich werden die Konsequenzen aufgezeigt, falls erneut Auffälligkeiten festgestellt werden. Bei wiederholten Verstößen gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten werden im weiteren Stufenverfahren arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung eingeleitet. Leitfäden zur Vorbereitung und Durchführung von Interventionen und Präventionsgesprächen stellt die DHS auf ihrer Website www.sucht-am-arbeitsplatz.de bereit.

Betriebliche Suchtprävention: Expertentipps

Aus Sicht von Expertinnen und Experten sind für eine wirksame betriebliche Suchtprävention vor allem ein strukturierter Ansatz und die Einbindung aller relevanten Akteure notwendig. "Wichtig ist, sich auf den Weg zu machen", sagt Pestotnik. Gleichzeitig betont er die zentrale Rolle der Unternehmensleitung: "Ohne Geschäftsführung an Bord stoppt der Prozess häufig." Suchtprävention funktioniere nur, wenn HR, Führungskräfte, Interessenvertretungen und Beschäftigte gemeinsam eingebunden sind und klare Zuständigkeiten bestehen.

Während große Unternehmen häufig bereits über etablierte Präventionsprogramme verfügen, stehen viele kleinere Betriebe noch am Anfang. Dabei muss der Einstieg keineswegs kompliziert sein. "Betriebliche Suchtprävention ist gar nicht so schwierig, wie man denkt", sagt Wienemann. "Entscheidend ist, nicht erst auf Einzelfälle zu reagieren, sondern frühzeitig Strukturen zu schaffen, die im Alltag funktionieren." Dazu gehören einfache, klare Informationen, zum Beispiel in Unterweisungen, sowie die Nutzung von Gesprächsanlässen zur Aufklärung über riskanten Konsum, wie etwa exzessive Handynutzung am Arbeitsplatz. Wichtig ist auch, eine offene Kommunikationskultur zu fördern und feste Ansprechpersonen im Betrieb zu etablieren. So entsteht Schritt für Schritt ein Rahmen, in dem Belastungen früh sichtbar werden und angesprochen werden können, bevor sich problematische Entwicklungen verfestigen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen dabei nicht bei null anfangen. Für sie gibt es zahlreiche externe Unterstützungsangebote. "Um ein Beratungsangebot für ihre Mitarbeitenden zu schaffen, können KMU Kooperationen mit externen Facheinrichtungen oder Dienstleistern eingehen", sagt Wienemann. Auch Krankenkassen und Unfallversicherer unterstützen bei Präventionsmaßnahmen. Fachverbände und Berufsgenossenschaften bieten unter anderem Qualifizierungen für Führungskräfte an, während Gewerkschaften entsprechende Angebote für Interessenvertretungen bereitstellen. Über spezielle Ausbildungsprogramme für betriebliche Ansprechpersonen informieren die Landesstellen für Suchtfragen. Ergänzend dazu stellt DHS fachlich und rechtlich abgestimmte Materialien teilweise kostenlos zur Verfügung. So können von der Website der DHS Informationen für Führungskräfte sowie die "Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe" mit Handlungs- und Gesprächsanleitungen sowie Musterbetriebsvereinbarungen heruntergeladen werden. Regionale Arbeitskreise zur betrieblichen Suchtprävention bieten außerdem Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Unternehmen und Fachstellen.

 

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