Warum künstliche Schönheit in der Personalauswahl nach hinten losgeht
Seit einigen Jahren nimmt in Deutschland die Anzahl kosmetischer Gesichtsoperationen auch bei jungen Menschen zu. Im Jahr 2023 lag die Zahl der chirurgischen und nicht-chirurgischen Eingriffe dem Statistischen Bundesamt zufolge bei mehr als 460.000. Die Bandbreite der Eingriffe ist dabei sehr groß und reicht von Spritzen gegen kleine Falten, über das Aufspritzen der Lippe, bis hin zum kompletten Facelifting. Frauen stellen mit rund 80 Prozent der Eingriffe die primäre Zielgruppe der Branche dar, wie aus der Behandlungsstatistik 2023 der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e.V. hervorgeht. Die Gründe für diese Entwicklung liegen einerseits in dem Wunsch, einen tatsächlich ästhetischen Mangel zu beseitigen. Andererseits geht es häufig aber nur um subjektiv erlebte Mängel, die einem durch (soziale) Medien vermittelten Schönheitsideal folgen.
Schönheit als Vorteil: Wie das Aussehen die Personalauswahl beeinflusst
Von außen betrachtet fördert nicht alles, was im Zuge solcher Eingriffe verändert wird, tatsächlich die physische Attraktivität eines Menschen. Es ist plausibel, dass entsprechende Eindrücke auch in der Personalauswahl Einfluss nehmen, etwa bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen oder spätestens im Einstellinterview. Ein Beispiel hierfür liefert der seit Jahrzehnten gut belegte Attraktivitätseffekt. Er besagt, dass Menschen, die besonders gut aussehen, in Personalauswahlsituationen positiver verzerrt wahrgenommen werden. Ihnen wird beispielsweise eine höhere Intelligenz, Fachkompetenz oder Teamfähigkeit unterstellt. Gut aussehende Menschen haben also in der Regel einen Vorteil gegenüber durchschnittlich aussehenden Personen.
Studie: Wie wirken kosmetisch veränderte Bewerbungsfotos?
Welche Wirkung entfalten jedoch Gesichter, die offenkundig einer kosmetischen Gesichtsoperation unterzogen wurden?
Hier setzt unsere Studie an. Im Rahmen eines Online-Experiments wird die Vorauswahl zur Besetzung einer Traineestelle simuliert. Dabei werden vier Untersuchungsbedingungen unterschieden. In der ersten Bedingung erhalten die Befragten den Lebenslauf einer jungen Frau, die sich nach ihrem Bachelorabschluss auf die Traineestelle eines Großunternehmens bewirbt. In der zweiten Bedingung wird derselbe Lebenslauf um ein natürliches Bewerbungsfoto ergänzt. In der dritten Bedingung wurde das Foto mithilfe einer KI-Software manipuliert, sodass der Eindruck entsteht, hier sei eine moderate kosmetische Operation vorgenommen worden. Das Bild zeigt unter anderem aufgespritzte Lippen und stärker konturierte Wangenknochen. In der vierten Bedingung ist schließlich ein Foto zu sehen, das sehr stark manipuliert wurde.
Nachdem die Befragten eine der vier Bewerbungen gesichtet haben, bearbeiten sie einen Online-Fragebogen, in dem sie zunächst verschiedene Eigenschaften der Bewerberin einschätzen sollen: Fachkompetenz, Intelligenz, Sozialkompetenz sowie die subjektiv wahrgenommene Attraktivität der Person. Jede Eigenschaftsbewertung basiert auf mehreren Items, über die im Zuge der Auswertung ein Mittelwert berechnet wurde (3 bis 16 Items pro Eigenschaft). Zum Einsatz kommt eine fünfstufige Skala (1 = "stimme nicht zu" bis 5 = "stimme zu"). Die Reliabilität der verwendeten Skalen bewegt sich zwischen .77 und .92 (Cronbachs Alpha) und liegt somit in einem angemessenen Bereich. Nach der Bewertung der Eigenschaften werden die Befragten gebeten, stellenbezogene Einschätzungen der Bewerberin vorzunehmen. Konkret geht es darum, die Eignung der Bewerberin für die Traineestelle einzuschätzen, anzugeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit man sie zu einem Einstellinterview einladen würde und schließlich zu antizipieren, inwieweit sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Diese Einschätzungen erfolgen jeweils über eine elfstufige Prozentskala (1 = "0 Prozent" bis 11 = "100 Prozent"). An der Studie beteiligten sich 259 Personen, von denen 79 Prozent weiblich und 21 Prozent männlich waren. 54 Prozent der Befragten verfügten über berufliche Erfahrung mit der Sichtung von Bewerbungsunterlagen.
Ergebnisse: Natürliche Fotos punkten in der Personalauswahl
In einem ersten Schritt wird untersucht, inwieweit sich das Bewerbungsfoto auf die Bewertung der Eigenschaften der Bewerberin auswirkt (Multivariate Varianzanalyse). Es zeigt sich, dass die Fotos in der beabsichtigten Weise die Wahrnehmung der Attraktivität beeinflussen. Je stärker das Gesicht manipuliert wurde, desto weniger attraktiv wird die Bewerberin eingeschätzt. Dieser Vorteil des natürlichen Fotos zeigt sich auch bei der Intelligenz sowie der Fachkompetenz. Bezogen auf die Sozialkompetenz lässt sich jedoch kein Effekt feststellen. In einem zweiten Schritt wird untersucht, inwieweit sich das Foto auf konkrete auswahlbezogene Entscheidungen auswirkt (Multivariate Varianzanalyse). Hier zeigt sich durchgehend, dass der Einsatz eines natürlichen Fotos für die Bewerberin von Vorteil ist. Im Vergleich zu den beiden manipulierten Fotos erscheint sie den Befragten geeigneter für die Traineestelle. Zudem wird sie mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit zum Einstellinterview eingeladen und es wird eher erwartet, dass sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Der Grad der Manipulation des Gesichts spielt dabei keine Rolle. Im Hinblick auf die auswahlbezogenen Entscheidungen liefern die Bewerbungsfotos keine Vorteile gegenüber einer Bewerbung ohne Foto. Die Tatsache, ob man selbst beruflich in der Personalauswahl tätig war oder nicht, nahm ebenfalls keinen Einfluss auf die Ergebnisse.
Fazit: Lieber kein Foto als ein manipuliertes
Die Ergebnisse unserer Studie zeigen sehr deutlich, dass die Bewerbungsfotos den Eindruck, den die Bewerberin hinterlässt, in vielfältiger Weise beeinflusst. Personen, die gut aussehen und ein natürliches Foto von sich einreichen, werden positiver bewertet und mit höherer Wahrscheinlichkeit eingestellt. Menschen, die ihr Gesicht operativ verändert haben – oder aber durch eine Überarbeitung ihres Fotos einen entsprechenden Eindruck hinterlassen – haben insgesamt schlechtere Chancen. Dies gilt schon bei vergleichsweise kleinen Eingriffen, wie etwa aufgespritzten Lippen. Das Ausmaß einer stärkeren Manipulation des Gesichts ist dabei ohne weitere Wirkung. Pointiert ausgedrückt könnte man sagen: Es reicht vollkommen, sein Gesicht geringfügig zu entstellen, um ins Hintertreffen zu geraten. Wer ein künstliches Aussehen pflegt, dem sei angeraten, der Bewerbung kein Foto beizulegen, denn das Fehlen eines Fotos führt in unserer Studie zu keiner nennenswerten Abwertung der Kandidatin.
Dieser Beitrag ist erschienen in Personalmagazin 8/2026. Als Abonnent haben Sie Zugang zu diesem Beitrag und allen Artikeln dieser Ausgabe in unserem Digitalmagazin als Desktop-Applikation oder in der Personalmagazin-App.
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