Frauenanteil in Vorständen sinkt
Die Trendwende hatte sich 2025 bereits abgezeichnet, nun bestätigt sich: Der über Jahre anhaltende Anstieg des Frauenanteils in den Führungspositionen der Privatwirtschaft ist weitgehend gestoppt. In den Aufsichtsgremien der derzeit 183 im DAX, MDAX und SDAX sowie der im Regulierten Markt notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen stagniert der Anteil bei 37 Prozent (2025: 37 Prozent). In den Vorständen ist der Frauenanteil sogar auf 19,1 Prozent gesunken (2025: 19,9 Prozent). Von einer paritätischen Besetzung der Gremien sind die meisten Unternehmen somit weit entfernt. Das zeigt der aktuelle Women-on-Board-Index (WoB-Index) von Fidar, der Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte.
Geschlechterquote und Mindestbeteiligungsgebot von allen Unternehmen erfüllt
Die Geschlechterquote wird von weit mehr Unternehmen erfüllt, als dazu verpflichtet sind: 139 – gut drei Viertel – der untersuchten 183 Unternehmen erreichen einen Frauenanteil von 30 Prozent im Kontrollgremium. 80 Unternehmen erreichen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent und erfüllen damit die in Deutschland nicht geltende Vorgabe der EU-Führungspositionen-Richtlinie. 28 Unternehmen haben ein mindestens paritätisch besetztes Kontrollgremium.
Das seit 2022 geltende Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände erfüllen alle der aktuell 61 unter die Regelung fallenden Unternehmen. Südzucker – im vergangenen Jahr noch der einzige betroffene Konzern mit frauenfreier Chefetage – hat mit Theresa von Fugler als CCO seit Oktober 2025 eine Frau im Vorstand. Dennoch ist die Zahl der Unternehmen, die keine Frau im Vorstand haben, erneut gestiegen: 73 Chefetagen sind ausschließlich mit Männern besetzt.
Feste Geschlechterquote zeigt Wirkung
Über die elf Jahre seit der Einführung der Geschlechterquote für Aufsichtsräte zeigt sich, dass der Frauenanteil bei den Unternehmen, die der festen Quote im Aufsichtsrat unterliegen, sowohl in den Kontrollgremien als auch in den Vorständen deutlich stärker gestiegen ist als bei jenen, die nicht unter diese gesetzliche Regelung fallen. Insgesamt stieg der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der führenden Börsenunternehmen seit 2015 um 17,1 Prozentpunkte auf 37 Prozent.
Die aktuell 101 der Aufsichtsratsquote unterliegenden Unternehmen erreichen mit 39 Prozent einen höheren Anteil als die 82 nicht unter die Quote fallenden Unternehmen, bei denen der Anteil auf 31,2 Prozent gesunken ist. Bei den Vorständen sind die Unterschiede noch deutlicher: Die unter die Aufsichtsratsquote fallenden Unternehmen kommen auf 22,1 Prozent, die nicht der Quote unterliegenden Unternehmen liegen bei nur 14,4 Prozent.
Zahl der Unternehmen mit Zielgröße Null steigt wieder
Während die festen Quoten wirken, nutzen die Unternehmen die Zielgrößen immer weniger zur strategischen Personalplanung. Börsennotierte oder mitbestimmte deutsche Unternehmen sind verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen zwei Managementebenen festzulegen und zu veröffentlichen. Doch die Zahl der veröffentlichten Zielgrößen sinkt.
Gleichzeitig ist die Zahl der Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage, die die Zielgröße Null festlegen, von 23 auf 27 gestiegen. Diese Unternehmen planen weiter ohne Frauen im Vorstand – der überwiegende Teil davon (20) sind Unternehmen, die nicht der Aufsichtsratsquote unterliegen, doch auch 7 Unternehmen, die unter die Quote fallen, sind auf der operativen Führungsebene ohne Frau.
Frauenförderung unter Druck
"Die gesetzlichen Regelungen der Führungspositionengesetze haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in Führungspositionen in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist. Darauf sollten die Unternehmen jetzt aufbauen und gerade in Zeiten der Stagnation und sogar des Rückschritts ihr Engagement für mehr Frauen wieder intensivieren. Klar ist: Wir brauchen weibliche Talente auf allen Ebenen der Wirtschaft. Mehr Frauen in Führungspositionen stärken nicht nur die Chancengerechtigkeit, sondern tragen auch wesentlich zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg bei", kommentiert Bundesfrauenministerin Karin Prien die aktuellen Zahlen des WoB-Index.
"Comeback" der Zielgröße Null ist ein Alarmzeichen
"Die Schere zwischen den der Aufsichtsratsquote unterliegenden und den nicht unter die festen Quoten fallenden Unternehmen geht immer weiter auf. Es ist ein Alarmzeichen, dass die Zahl der Unternehmen, die mit Zielgröße Null im Vorstand planen, wieder gestiegen ist. Frauenfreie Führungsetagen sollten der Vergangenheit angehören. Die Begründungspflicht für Zielgröße Null reicht nicht aus, die Unternehmen dazu zu bewegen, mit mehr Frauen in der Führung zu planen. Zielgrößen müssen endlich als strategisches Instrument zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe verstanden und auch genutzt werden. Dafür müssen die Sanktionen bei Verstößen konsequent angewendet werden. Ohne spürbaren Druck wird die Zielgrößenpflicht nicht ernst genommen", so Fidar-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow, die den WoB-Index seit der Erstauflage 2011 federführend betreut.
Gesetzliche Regelungen müssen mehr Reichweite bekommen
Die Erfolgsbilanz der gesetzlichen Regelungen spricht dafür, die festen Geschlechterquoten auf mehr Unternehmen auszuweiten, so Fidar-Präsidentin Anja Seng: "Seit elf Jahren wirken die gesetzlichen Vorgaben des Führungspositionengesetzes erfolgreich. Jetzt ist es Zeit, den Erfolg auf mehr Unternehmen auszuweiten. Die Geschlechterquote im Aufsichtsrat sollte auf 40 Prozent erhöht und auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, die börsennotiert oder mitbestimmt sind. Zudem sollte das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände in eine feste Quote überführt werden und für mehr Unternehmen greifen. In anderen europäischen Ländern wird die EU-Führungspositionenrichtlinie mit einer Geschlechterquote von 40 bzw. 33 Prozent in den Top-Gremien bereits umgesetzt – sie gilt für wesentlich mehr Unternehmen. Das sollte sich die deutsche Wirtschaft zum Vorbild nehmen."
Derzeit unterliegen lediglich 101 börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen der Aufsichtsratsquote – das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand gilt sogar nur für 61 Unternehmen der Privatwirtschaft.
Das könnte Sie zum Thema Frauenquote & Diversity auch interessieren:
Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungspositionen 2026
Warum Diversity-Maßnahmen oft scheitern
Was die Karrierechancen von Frauen hemmt
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
401
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
293
-
Jeder zweite Babyboomer geht vorzeitig in den Ruhestand
272
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
245
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
180
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
125
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
119
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
118
-
Der große NLP-Bluff Teil I: Wie alles begann
1068
-
Mitarbeiterfluktuation managen
994
-
Bürokratieabbau in HR: Wenn weniger mehr ist
11.08.2026
-
New-Work-Barometer 2026: HR ist Bürokratiespitzenreiter
11.08.2026
-
Das Dienstrad: wenn Gesundheit zum täglichen Benefit wird
10.08.2026
-
Der Agenda-Stresstest
07.08.2026
-
Jeder Dritte glaubt nicht mehr ans Leistungsprinzip
06.08.2026
-
Jüngere Bewerber werden bevorzugt – trotz fehlender Qualifikation
05.08.2026
-
Die Savanne lebt – in der Art, wie wir Führung beurteilen
05.08.2026
-
ZP Europe 2026: Praxisimpulse, die HR wirklich weiterbringen
03.08.2026
-
Warum künstliche Schönheit in der Personalauswahl nach hinten losgeht
03.08.2026
-
Der Entscheidungskompass
31.07.2026