§ 28a ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2009. Spätere Neuregelungen hierzu enthalten

der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015,

der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016,

der Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018,

der Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020 sowie

der Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 22.4.2023.

§ 28a ist gesondert kündbar (§ 34 Abs. 2 Satz 2).

Außerdem ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 § 28b in den TVÜ-VKA eingefügt worden. Diese Vorschrift enthält besondere Regelungen für am 30.6.2015 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppierte Beschäftigte sowie weitere Regelungen. Die Änderungstarifverträge Nr. 15 vom 18.4.2018, Nr. 17 vom 25.10.2020 und Nr. 20 vom 22.4.2023 enthalten die jeweilige Aktualisierung der in Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 28b Abs. 2 enthaltenen Tabelle aufgrund der in den Tarifrunden 2018 und 2020 vereinbarten allgemeinen Entgelterhöhungen.

Die §§ 28c bis 28e sind durch den Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 18.5.2022 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.7.2022. §28c regelt die Überleitung in die Anlage C (VKA) zum TVöD zum 1.1.2023. § 28d enthält Bestimmungen zur Höhergruppierung auf Antrag. § 28e enthält besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die unter die Anlage §56 (VKA) BT-V und §52 BT-B fallen, sowie weitere Regelungen.

Siehe eigenes Stichwort "Sozial- und Erziehungsdienst" (dort unter Ziff. 11).

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