Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG – vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 31. März 2012, wird wie folgt geändert:

  1. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

    (1) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt:

     

    ab

    1. März 2014

    ab

    1. März 2015
    im ersten Ausbildungsjahr 833,26 Euro 853,26 Euro
    im zweiten Ausbildungsjahr 883,20 Euro 903,20 Euro
    im dritten Ausbildungsjahr 929,02 Euro 949,02 Euro
    im vierten Ausbildungsjahr 992,59 Euro 1.012,59 Euro
  2. § 8b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    (3) Die Absätze 1b und 2b treten mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA außer Kraft.

  3. In § 9 Abs. 1 wird die Angabe "27 Ausbildungstage" durch die Angabe "28 Ausbildungstage" ersetzt.
  4. § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

    Beträgt die Entfernung zwischen den Ausbildungsstätten hierbei mehr als 100 km, werden im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE) erstattet. Die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort werden, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht, erstattet.

  5. In § 20a Abs. 3 Buchst. a wird das Datum "28. Februar 2014" durch das Datum "29. Februar 2016" ersetzt.

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