In der Tarifrunde 2018 wurde entgegen der bisherigen Verfahrensweise keine lineare Erhöhung bzw. keine Erhöhung um einen bestimmten Betrag vereinbart. Die Tarifvertragsparteien sind vielmehr von sogenannten Zielentgelttabellen für die Anlagen A, C und E im Jahr 2020 ausgegangen. Auf Basis der seit dem 1.2.2017 geltenden Entgelttabellen (Ausgangsentgelttabellen) wurde zunächst eine Gesamterhöhung der Tabellenwerte mit Wirkung zum 1.3.2020 vorgenommen.

Erst nach Aushandeln der Zielentgelttabelle wurden die einzelnen Umsetzungsschritte für die Jahre 2018 und 2019 festgelegt. Neben der Umgestaltung der Tabellen wurde für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4 und P 5 und P 6 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR vereinbart (siehe hierzu Ziff. 11.1).

2.5.7.1 Änderung der Anlage A

Insbesondere die Tabelle nach Anlage A wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. In der Tabelle Anlage A wurde eine sogenannte "Linksverschiebung" vorgenommen. Die Tabellenwerte der Stufe 2 wurden zu den Tabellenwerten der Stufe 1, die Tabellenwerte der Stufe 3 wurden zu den Tabellenwerten der Stufe 2 usw. Für die Stufe 6 wurden gänzlich neue Beträge vereinbart. Neben der "Linksverschiebung" wurde eine ab dem 1.3.2020 geltende "Zielentgelttabelle" geschaffen. Hierfür wurden die Tabellenwerte der "Zielentgelttabelle" im Vergleich zur Ausgangstabelle (Stand 1.2.2017) im Durchschnitt um 7,41 % erhöht und einzelne Tabellenwerte der Stufen 2 bis 5 noch strukturell angepasst. Dies hatte zur Folge, dass die Tarifsteigerungen in jeder Entgeltgruppe und Stufe unterschiedlich hoch ausfallen. Ausgehend von der ab 1.3.2020 geltenden Zielentgelttabelle wurde für die Jahre 2018 und 2019 eine Teilumsetzung dieser Tabelle vorgenommen. Ab dem 1.3.2018 wurden vom Wert der Zielentgelttabelle 42,5 %, ab dem 1.4.2019 wiederum 42,5 % umgesetzt und ab 1.3.2020 die restlichen 15 %, sodass ab diesem Zeitpunkt die "Zielentgelttabelle" vollständig gilt.

Die durchschnittliche Gewichtung der Tabellenentgelte zum 1.3.2018 mit 3,19 %, zum 1.4.2019 mit 3,09 % und zum 1.3.2020 mit 1,06 % wurde ausschließlich zu Orientierungs- und Kalkulationszwecken angegeben. In den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen ergeben sich durch die vorgenannte Umstrukturierung der Tabelle aber sowohl höhere als auch geringere Erhöhungswerte.

Die angegebenen Prozentsätze können daher nicht zur Berechnung der Tabellenwerte der Anlage A verwendet werden.

2.5.7.2 Änderung der Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage C zum TVöD) wurde dahingehend geändert, dass nur für eine Tabellenstufe die Linksverschiebung vorgenommen wurde. Hierfür wird der seit 1.2.2017 geltende Wert der Stufe 2 (Ausgangsentgelttabelle) mit Wirkung zum 1.3.2020 (Zielentgelttabelle) zum Wert der Stufe 1. Lediglich die Tabellenwerte der Entgeltgruppen S 2 und S 17 wurden abweichend verhandelt.

Die Tabellenwerte der bisherigen Stufen 2 bis 6 (Stand 1.2.2017) wurden bezogen auf das Jahr 2020 linear um insgesamt 7,32 % erhöht (mit Ausnahme der Entgeltgruppe S 2 Stufen 2 und 3, welche überproportional gesteigert wurden).

Die Tabellenwerte für die in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Entgelttabellen wurden ebenfalls anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die Gesamtdifferenz zwischen der ab dem 1.3.2020 geltenden Entgelttabelle (Zielentgelttabelle) und der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle (Ausgangsentgelttabelle) ermittelt.

Ab dem 1.3.2018 und ab dem 1.4.2019 wurden jeweils 42,5 % der Differenz zwischen der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle und der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle umgesetzt. Die Umsetzung der restlichen 15 % erfolgte ab dem 1.3.2020.

Die v. g. Erhöhungsschritte (Entwicklung der Zulagenbeträge vom Zielentgelt im Jahr 2020 in 2 Zwischenschritten für 2018 und 2019) wurden auch bei der Anhebung der Zulage für Beschäftigte, welche in der Entgeltgruppe S 11b Stufe 6 und S 12 Stufe 6 eingruppiert sind, vorgenommen. Die neuen Beträge sind in § 28a Abs. 8 TVÜ-VKA geregelt.

2.5.7.3 Änderung der Anlage E (Pflege)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E zum TVöD) wurde bezogen auf die Zielentgelttabelle im Jahr 2020 linear um insgesamt 7,4 % (ohne Linksverschiebung) erhöht.

Die Tabellenwerte für die in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Entgelttabellen wurden ebenfalls anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die Gesamtdifferenz zwischen der ab dem 1.3.2020 geltenden Entgelttabelle (Zielentgelttabelle) und der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle (Ausgangsentgelttabelle) ermittelt.

Ausgehend von der im Jahr 2020 geltenden Tabelle wurden ab 1.3.2018 rund 39,2 % der Differenz zwischen der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle und der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle (Zielentgelttabelle) umgesetzt. Ab dem 1.3.2019 wurden weitere rund 45,8 % und ab dem 1.3.2020 weitere rund 15 % der vorgenannten Differenz umgesetzt. Hierdurch ergab sich ab 1.3.2018 ein prozentualer Steigerungssatz von rund 2,90 %, ab dem 1.3.2019 rund 3,39 % und ab dem 1.3.2020 rund 1,11 %.

Der geringe Prozentanteil an der Um...

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