Sachsen: Mehr als 10.000 Beamte bekommen Nachzahlungen

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Freistaat Sachsen bestimmten Beamten Nachzahlungen zukommen lassen. Davon sind mehr als 10.000 Beamte betroffen.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai muss der Freistaat bestimmten Beamten in Sachsen Nachzahlungen in Höhe von etwa 85 Millionen Euro zahlen. Mehr als 10.000 Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern der Besoldungsgruppen A 10 und aufwärts stehen Nachzahlungen zu. Bei ihnen hatte sich die Ost-West-Angleichung verzögert.

Beamte ab A 10 hatten Nachteile erlitten

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai Sonderregelungen für die Jahre 2008 und 2009 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts hatten damals Nachteile hinnehmen müssen. So wurden ihre Bezüge später an das Westniveau angeglichen als die der Gruppen bis A 9. Außerdem galt für sie ein Tarifabschluss erst mit Verzögerung. Zwei Polizeioberkommissare hatten deswegen geklagt. Die Verfassungsrichter vermissten für beide Maßnahmen einen «sachlichen Grund».

Einzelheiten zur Nachzahlung festgelegt

Nach Angaben des Ministeriumssprechers verständigte sich Finanzminister Georg Unland (CDU) mit der Vorsitzenden des Sächsischen Beamtenbundes, Nannette Seidler, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den Bezirk Sachsen, Markus Schlimbach, und dem Landesvorsitzenden des Sächsischen Richtervereins, Reinhard Schade, auf die Modalitäten der Umsetzung des Beschlusses.

Unterschiede zwischen Besoldungsgruppen müssen gewahrt werden

Die Grundsätze des Berufsbeamtentums sind im Grundgesetz geschützt. Daraus leitet sich zum Beispiel ab, dass der Dienstherr einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren hat, der sich an der allgemeinen Entwicklung orientiert. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen dürfen nicht eingeebnet werden. Durch die Änderung gab es zwischen A 9 und A 10 im Mittel nur noch einen Unterschied von knapp 56 Euro. Zuvor waren es rund 224 Euro gewesen. Die Regelung muss bis Juli 2018 nachgebessert werden.

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dpa
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