Bundesregierung will Bezahlung von Pflegekräften verbessern

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Pflegekräfte in Deutschland künftig ein höheres Gehalt bekommen. Dies soll entweder mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erreicht werden.

Das erste Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die bessere Bezahlung über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Einen entsprechenden Tarifvertrag wolle er dann für allgemeinverbindlich erklären. Komme ein solcher Tarifvertrag aber nicht zustande, werde auch für qualifizierte Pflegekräfte ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. «Es geht um Fachkräfte, die wir dringend brauchen», sagte Heil. Es gehe aber auch um die Menschlichkeit der Gesellschaft.

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß betonte, in der Altenpflege liege der Lohn im Schnitt um acht Prozent unter dem Niveau der Krankenpflege. Diese Lücke solle möglichst geschlossen werden.

Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland

Am Rande der Sitzung sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), angesichts von heute 80 000 fehlenden Pflegefachkräften und 110 000 fehlenden Pflegehilfskräften bis 2030 seien auch Fachkräfte aus dem Ausland nötig. Deshalb habe er um solche nun in Mexiko geworben. Zudem würden die Ausbildungszahlen gesteigert, und er freue sich auch über jeden Flüchtling, der in die Altenpflege gehe.

Tarifvertrag für die Altenpflege

Einen Tarifvertrag für die Altenpflege wollen erstmals die Gewerkschaft Verdi und die neue Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abschließen, der unter anderem Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt und des Arbeiter-Samariter-Bundes angehören. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, kritisierte die Pläne der Regierung scharf: «Wettbewerb soll durch tarifliche Gleichmacherei gestoppt und Investitionen für eine gute und bezahlbare Pflege für alle sollen geopfert werden.»

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dpa
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