Die neue EU-Verordnung CSRD verpflichtet zahlreiche Immobiliengesellschaften ab diesem oder nächstem Geschäftsjahr an, über ihre Maßnahmen zur unternehmerischen Sozialverantwortung zu berichten. Betroffene Unternehmen sollten nicht länger mit der Vorbereitung warten, raten Expertinnen und Experten.
Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Bekanntmachungen – Hunderttausende Entscheidungen der Organe, Gremien und Einrichtungen der Europäischen Union sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Und es werden werktäglich mehr. Jede Woche, von montags bis freitags, werden in dem in Luxemburg publizierten Veröffentlichungsorgan der Staatengemeinschaft weitere Dokumente platziert.
CSRD: Was dahinter steckt, wer betroffen ist
Am 16. Dezember 2022 kam ein neues Dokument hinzu, das EU-Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat in mehr als drei Jahre währenden Verhandlungen ausgearbeitet hatten: die Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, nach ihrem englischen Titel Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD, genannt. In Kraft getreten ist sie 20 Tage nach Veröffentlichung, am 5. Januar 2023. Es sind hehre Ziele, die in einer Präambel der Richtlinie vorangestellt sind.
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