Miethöhe

Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse & Co.


Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert. Die aktuelle Verordnung wäre Ende Juni ausgelaufen. Auch Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist gelten länger.

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird für ein halbes Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Das hat die grün-schwarze Landesregierung beschlossen, wie Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart mitteilte.

Die Mietpreisbremse gibt es im Land seit November 2015. Sie gilt aktuell in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. 

Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.

Bundesregelung läuft aus und soll verlängert werden

Mit der Verlängerung bis Ende 2025 schöpft das Land den derzeit möglichen zeitlichen Rahmen aus. Für eine weitere Verlängerung müsste zunächst der Bund die gesetzliche Grundlage im BGB anpassen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regeln zur Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern.

Das schwarz-rote Kabinett hat zuletzt beschlossen, die Ermächtigung der Länder zur Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu verlängern. Experten kamen in einer Anhörung im Bundestag zu unterschiedlichen Auffassungen.

Erst wenn diese Ermächtigung vorliegt, kann in Baden-Württemberg entscheiden werden, ob die Mietpreisbremse zu den dann vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängert wird. Aufgrund der bevorstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat bleibe die genaue Ausgestaltung allerdings noch unklar, teilte das Ministerium von Razavi im Südwesten mit.

Seit Juni 2020 gilt die Mietpreisbremse in 89 Städten und Gemeinden im Land. Mit der Verlängerung ist "aus Gründen der Kontinuität und des begrenzten Geltungszeitraums" keine Änderung der Gebietskulisse verbunden, wie es in einer Mitteilung heißt.

Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

Ebenfalls um ein halbes Jahr bis Ende 2025 verlängert werden die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum. In denselben 89 Kommunen, die von der Mietpreisbremse erfasst werden, gilt eine von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Zudem gilt dort bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine von drei auf fünf Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist.

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Die Mietpreisbremse, die reduzierte Kappungsgrenze und die verlängerte Kündigungssperrfrist gelten in folgenden Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg (Liste nach Landkreisen, Name des Landkreises fett hervorgehoben):

Stuttgart: Stuttgart

Böblingen: Leonberg, Sindelfingen

Esslingen: Denkendorf, Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen

Göppingen: Eislingen/Fils

Ludwigsburg: Ditzingen , Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen, Bietigheim-Bissingen, Remseck am Neckar

Rems-Murr-Kreis: Backnang, Fellbach, Waiblingen, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal

Heilbronn: Heilbronn

Landkreis Heilbronn Güglingen, Neckarsulm

Karlsruhe: Karlsruhe

Landkreis Karlsruhe: Bretten, Ettlingen

Heidelberg: Heidelberg

Mannheim: Mannheim

Rhein-Neckar-Kreis: Weinheim

Enzkreis: Heimsheim

Freiburg: Freiburg im Breisgau

Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gundelfingen, Hartheim am Rhein, Kirchzarten, March, Merzhausen, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Schallstadt, Staufen im Breisgau, Umkirch

Emmendingen: Denzlingen, Emmendingen, Riegel am Kaiserstuhl, Waldkirch

Ortenaukreis: Kehl, Lahr/Schwarzwald, Meißenheim, Offenburg, Neuried, Kappel-Grafenhausen

Tuttlingen: Balgheim, Bubsheim

Konstanz: Büsingen am Hochrhein, Eigeltingen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)

Lörrach: Bad Bellingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, Lörrach, Rheinfelden (Baden), Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein

Waldshut: Lauchringen, St. Blasien

Reutlingen: Dettingen an der Erms, Eningen unter Achalm, Pliezhausen, Reutlingen, Wannweil

Tübingen: Bodelshausen, Tübingen

Ulm: Ulm

Bodenseekreis: Friedrichshafen, Überlingen

Ravensburg: Weingarten

dpa

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