Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse & Co.
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird für ein halbes Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Das hat die grün-schwarze Landesregierung beschlossen, wie Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart mitteilte.
Die Mietpreisbremse gibt es im Land seit November 2015. Sie gilt aktuell in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Bundesregelung läuft aus und soll verlängert werden
Mit der Verlängerung bis Ende 2025 schöpft das Land den derzeit möglichen zeitlichen Rahmen aus. Für eine weitere Verlängerung müsste zunächst der Bund die gesetzliche Grundlage im BGB anpassen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regeln zur Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern.
Das schwarz-rote Kabinett hat zuletzt beschlossen, die Ermächtigung der Länder zur Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu verlängern. Experten kamen in einer Anhörung im Bundestag zu unterschiedlichen Auffassungen.
Erst wenn diese Ermächtigung vorliegt, kann in Baden-Württemberg entscheiden werden, ob die Mietpreisbremse zu den dann vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängert wird. Aufgrund der bevorstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat bleibe die genaue Ausgestaltung allerdings noch unklar, teilte das Ministerium von Razavi im Südwesten mit.
Seit Juni 2020 gilt die Mietpreisbremse in 89 Städten und Gemeinden im Land. Mit der Verlängerung ist "aus Gründen der Kontinuität und des begrenzten Geltungszeitraums" keine Änderung der Gebietskulisse verbunden, wie es in einer Mitteilung heißt.
Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist bei Umwandlung
Ebenfalls um ein halbes Jahr bis Ende 2025 verlängert werden die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum. In denselben 89 Kommunen, die von der Mietpreisbremse erfasst werden, gilt eine von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Zudem gilt dort bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine von drei auf fünf Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist.
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
Die Mietpreisbremse, die reduzierte Kappungsgrenze und die verlängerte Kündigungssperrfrist gelten in folgenden Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg (Liste nach Landkreisen, Name des Landkreises fett hervorgehoben):
Stuttgart: Stuttgart
Böblingen: Leonberg, Sindelfingen
Esslingen: Denkendorf, Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen
Göppingen: Eislingen/Fils
Ludwigsburg: Ditzingen , Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen, Bietigheim-Bissingen, Remseck am Neckar
Rems-Murr-Kreis: Backnang, Fellbach, Waiblingen, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal
Heilbronn: Heilbronn
Landkreis Heilbronn Güglingen, Neckarsulm
Karlsruhe: Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe: Bretten, Ettlingen
Heidelberg: Heidelberg
Mannheim: Mannheim
Rhein-Neckar-Kreis: Weinheim
Enzkreis: Heimsheim
Freiburg: Freiburg im Breisgau
Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gundelfingen, Hartheim am Rhein, Kirchzarten, March, Merzhausen, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Schallstadt, Staufen im Breisgau, Umkirch
Emmendingen: Denzlingen, Emmendingen, Riegel am Kaiserstuhl, Waldkirch
Ortenaukreis: Kehl, Lahr/Schwarzwald, Meißenheim, Offenburg, Neuried, Kappel-Grafenhausen
Tuttlingen: Balgheim, Bubsheim
Konstanz: Büsingen am Hochrhein, Eigeltingen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)
Lörrach: Bad Bellingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, Lörrach, Rheinfelden (Baden), Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein
Waldshut: Lauchringen, St. Blasien
Reutlingen: Dettingen an der Erms, Eningen unter Achalm, Pliezhausen, Reutlingen, Wannweil
Tübingen: Bodelshausen, Tübingen
Ulm: Ulm
Bodenseekreis: Friedrichshafen, Überlingen
Ravensburg: Weingarten
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