Premiere: Berliner Bezirk nutzt Vorkaufsrecht bei Share Deal
In Berlin-Neukölln wurde ein Vorkaufsrecht zum ersten Mal im Fall eines sogenannten Share Deals ausgeübt. Das teilt das Bezirksamt mit. Betroffen sind die Grundstücke Ecke Weserstraße 164 und Wildenbruchstraße 85 /86 sowie Boddinstraße 8. Neuer Eigentümer soll die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge werden.
Bei Share Deals werden Unternehmen oder Anteile an Unternehmen verkauft, nicht die Immobilien selbst. Eine Vorkaufsprüfung erfolgt deshalb im Regelfall nicht. Im vorliegenden Fall hatte jedoch das Bezirksamt nach Hinweisen auf einen entsprechenden Deal die Anteilskäufer zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Überprüfung der Unterlagen erhärtete die Einschätzung der Behörde, dass der Share Deal als "kaufähnlicher Vorgang" zu betrachten ist. Die Möglichkeit zur Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts war damit gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte den Bezirk (OVG 2 S 46/20): Die Aufforderung sei rechtmäßig ergangen. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Keine Abwendungsvereinbarung gegen Vorkaufsrecht
Die Häuser waren im August 2019 anteilig von unterschiedlichen Gesellschaften gekauft worden, die zum Immobilienkonzern Akelius gehören sollen, wie die Berliner Tageszeitung "taz" schreibt. Normalerweise habe ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben wurden, heißt es in dem Artikel.
Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe warf dem Immobilienkonzern Akelius laut einem Bericht der Tagesschau vor, das Steuerprivileg in mehreren Fällen missbraucht zu haben, und hat den Investor bei der Steuerfahndung angezeigt. Akelius habe die Grunderwerbssteuer beim Erwerb von drei Immobilien in Berlin "gezielt" und "illegal" umgangen. Wie das Bezirksamt Neukölln mitteilt, sei den ursprünglichen Käufern "wie üblich die Möglichkeit zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung gegeben worden". Davon sei nicht Gebrauch gemacht worden. Die Vertragsbeteiligten haben aber noch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die OVG-Entscheidung einzulegen.
VG Berlin: Share Deals können Vorkaufsrecht auslösen
Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) als Vorinstanz hatte am 13.12.2019 in einem Eilverfahren (VG 19 L 566.19) im Fall des Bezirksamtes Neukölln entschieden, es sei "möglich, dass sogenannte Umgehungsgeschäfte, die kaufähnlich sind, den Vorkaufsfall auslösen".
Zwar löse ein Share Deal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein Vorkaufsrecht aus – jenseits eines Kaufs seien aber Vertragsgestaltungen denkbar, die einem solchen Rechtsgeschäft so nahe kämen, dass sie diesem gleichgestellt werden könnten. Die im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen für die Anordnung der Behörde zur Vorlage von Unterlagen seien erfüllt.
Der Berliner Senat hatte im Februar einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem das allgemeine gesetzliche Vorkaufsrecht der Kommunen beim Verkauf von Grundstücken (Asset Deals) auf sogenannte Share Deals ausgeweitet werden soll.
Das könnte Sie auch interessieren:
Berlin: Missbraucht die Verwaltung ihr Vorkaufsrecht?
Grunderwerbsteuer: "Share Deal"-Sparmodell wird unattraktiver
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.3256
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9052
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
836
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
644
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
608
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5171
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
322
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
2797
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2461
-
Streit um Balkonkraftwerke vor Gericht
243
-
Gewerbe zu Wohnen wird ab Juli gefördert: die Konditionen
01.04.2026
-
Förderung und mehr Freiwilligkeit im Gebäudesektor
30.03.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
30.03.2026
-
Der Deutsche Immobilienpreis als Branchen-Schaufenster
27.03.2026
-
Iran-Krieg macht den Wohnungsbau noch teurer
27.03.20261
-
Deutscher Immobilienpreis 2026: die Sieger
26.03.2026
-
Im KI-Umfeld entscheidet Datenkompetenz über den Erfolg
24.03.2026
-
Förderung für kleine Solaranlagen soll eingestellt werden
23.03.2026
-
Vielleicht das bessere Mieterstrom-Konzept
23.03.2026
-
EZB lässt Zinsen trotz Inflationsangst konstant
19.03.2026