Nach dem Volksentscheid: Aussitzen wäre schädlich
Muss man jetzt überhaupt etwas tun? Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bringt die Möglichkeit ins Spiel, der Berliner Senat könne sich ja auch zurücklehnen. Beziehungsweise nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, dass ein Enteignungsgesetz verfassungsrechtlich hoch riskant sei. Das eigentliche Ziel des Volksentscheids - so Battis - sei im Übrigen gar nicht die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen gewesen. Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" habe vielmehr nur ein Zeichen setzen wollen.
Die designierte Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey von der SPD, hat vor der Wahl immer wieder kundgetan, dass mit ihr eine Enteignung der großen Wohnungsgesellschaften nicht zu machen wäre. Also alles gut für den Status quo?
Never ever. Man stelle sich nur vor, was geschähe, wenn trotz des überwältigenden Signals jetzt nichts passierte, wenn ein im Grundgesetz und in der Berliner Landesverfassung legitimiertes Verfahren einfach gar keine Konsequenz hätte. Reagierte die Politik jetzt nicht, würde das die Gräben, die sich in Berlin und anderen Metropolen auftun, noch vertiefen. Das wäre bitter für die Demokratie und trüge sicher zu einer weiteren Radikalisierung bei.
Hoher Mobilisierungsgrad
Der Mobilisierungsgrad derjenigen, die vergesellschaftet haben wollen, ist hoch. Sie empfinden die Tatsache, dass reiche Investoren Wohnungen "teuer machen", als bodenlose Ungerechtigkeit. Sie sind geradezu empört.
Die Gegner einer Enteignung sind es nicht. Satt und zufrieden sitzen sie in ihren Wohnungen, haben es trocken und warm, und wollten diese gerade eher nicht verlassen, um ein Kreuzchen zu machen. Das ist schlecht.
Mehr bauen, schnellere Verfahren, mehr Wohngeld, bessere Mietpreisbremse oder was sonst: Die Politik muss handeln, der Baukasten der Möglichkeiten ist groß. Es muss in einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Ergebnis erbracht werden – am besten zusammen mit der Wohnungswirtschaft – und das Ergebnis ist dann adäquat zu kommunizieren. Das wird in der aktuellen Situation dauern. Aber vielleicht ist das gar nicht so schlecht: Berliner Schnellschüsse hat es schon genug gegeben.
Lesen Sie dazu auch:
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
6.654
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
3.7736
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.629
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.472
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
2.3527
-
Wie hoch wird die Grundsteuer ab 2025 wirklich?
2.335
-
EZB setzt Zinswende fort – Kredite werden günstiger
1.910
-
BauGB-Novelle: Die wichtigsten Neuerungen
1.5321
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.483
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
1.432
-
Das laute Knirschen der Expo Real
10.10.2024
-
Immofrauen zeichnen exzellente Uni-Absolventinnen aus
10.10.2024
-
Hamburg erneuert Umwandlungsverbot bis Ende 2029
09.10.2024
-
Mit Immobilien-Flops Steuergeld im Klo versenkt
09.10.2024
-
Städte-Ranking: Förderung für Solaranlagen
08.10.2024
-
Online-Tools bewerten Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen
08.10.20242
-
Zukunft des Bauens: Selbstheilende Gebäude, KI-Architekten & Co.
08.10.2024
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
07.10.2024
-
Wie hoch wird die Grundsteuer ab 2025 wirklich?
07.10.2024
-
Elektromobilität: Ladesäulenpflicht im GEIG wird verschärft
04.10.2024