Expo Real: Digitalisierung im Bauwesen – BIM

BIM – diese Buchstabenkombination wird weiter für Furore sorgen. Nordrhein-Westfalen ist gut vorbereitet: Das Land gilt als einer der Vorreiter bei der Umsetzung von Building Information Modeling. Wie es diese Stellung ausbauen will, erklärt NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach.

Die Grundlage dafür hat das einwohnerstärkste deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits vor einigen Jahren gelegt: 2017 hat das Bauministerium des Landes begonnen, sich verstärkt mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Grund dafür war die Feststellung, dass die Potenziale der Digitalisierung beim Bauen stärker zu nutzen sind, um den Weg von der Planung bis zum Bau wesentlich zu beschleunigen. Auch im Gebäudebestand hilft digitales Bauen, Prozesse zu optimieren, transparenter zu gestalten und damit letztlich Kosten zu senken.

Nichts als Normen

Doch das beste Mittel, um den Engpass auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen, ist einfach: Mehr Wohnraum schaffen! Nur ein Mehr an Wohnungsbau stabilisiert Miet- und Eigentumspreise. Damit mündet letztlich jede Diskussion über schnelleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen beim Thema der überbordenden Normung.

Das Baugesetzbuch des Bundes, die Bauordnungen der Länder und die kommunalen Satzungen geben den gesetzlichen Rahmen vor. Die Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium so verschlankt, dass darin nur noch Vorschriften zu finden sind, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unverzichtbar sind. Gleiches gilt für die Genehmigungsverfahren: Wer ein Gebäude errichten möchte, braucht nur noch dann eine Baugenehmigung, wenn eine vorbeugende Prüfung notwendig ist. Um unter anderem diese Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und zu verbessern, möchte sich das Land digitaler Werkzeuge bedienen – und hat dafür beispielsweise den digitalen Bauantrag eingeführt, der sowohl Transparenz als auch Effizienz des Verfahrens steigern soll.

Digitaler Bauantrag Finger auf Bildschirm Haus

Bauportal.NRW geht online

Dieses Bestreben steht hinter der gesamten Arbeit des Ministeriums: Der Aufwand pro Vorgang soll geringer werden, weshalb die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Bauportal sowie eine Kommunikationsplattform für eine effiziente Zusammenarbeit aller an den Baugenehmigungsprozessen beteiligten Akteure geschaffen hat beziehungsweise wird.

Das neue Bauportal ist bereits unter der Adresse www.bauportal.nrw erreichbar. Dort finden Bürger, Unternehmen, aber auch Architekten und Ingenieure zielgruppengerecht alle Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren und verwandte Verwaltungsleistungen.

Bis zum Jahresende wird das „Bauportal.NRW“ um einen Antragsassistenten ergänzt, über den Bauanträge digital an die unteren Bauaufsichtsbehörden übermittelt werden können. Der Antragsassistent startet zunächst mit dem einfachen Baugenehmigungsverfahren. Weitere Antragsverfahren werden entwickelt und zur Nutzung freigegeben werden. Mithilfe des Assistenten können Bauanträge und weitere Unterlagen komplett digital an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn sich diese an das Bauportal.NRW angeschlossen hat. Zudem wurde der Antrags- und Dokumentenassistent vollständig unter Berücksichtigung des bundeseinheitlichen und verbindlichen Austauschstandards XBau entwickelt.

Das Bauportal.NRW ist der erste und wichtigste Baustein hin zum volldigitalen Baugenehmigungsverfahren. Zusätzlich soll eine Kommunikationsplattform entwickelt werden, die es den Bauaufsichtsbehörden ermöglicht, das Beteiligungsverfahren mit den zu beteiligenden Behörden und Stellen sowie die Verfahrenskommunikation mit der Bauherrschaft, Architekten und Ingenieuren in einem digitalen Projektraum abzuwickeln.

Langfristig soll sich der digitale Bauantrag zum BIM-basierten Bauantrag entwickeln. Hierzu unterstützt das Landesbauministerium aktuell entsprechende Forschungsprojekte.

BIM bedeutet Grundlagenarbeit

Bis es jedoch so weit ist, muss BIM in der Breite zur Anwendung kommen, denn der Einsatz der Methode wird das Planen, Bauen und Betreiben von Wohngebäuden und Sonderimmobilien transparenter und kostengünstiger machen.

Das Ministerium möchte die kommunalen Bauherrschaften und Gebäudebewirtschafter dabei unterstützen, mit BIM zu starten und die ersten Anwendungen durchzuführen. Dazu entwickelt es gerade eine BIM-Handlungsempfehlung, die den Informationsbedarf zur Einführung und Umsetzung der Methode für den öffentlichen kommunalen Hochbau in Nordrhein-Westfalen zusammenfassend abbilden soll. Ebenfalls soll die Handlungsempfehlung die konkreten Erwartungen an die BIM-Anwendung und die daraus resultierenden Zielsetzungen unter Berücksichtigung der grundlegenden Faktoren Prozesse, Mensch, Technik und Standards beschreiben.

Neben der Handlungsempfehlung wird ein BIM-Qualifizierungsleitfaden erarbeitet. Ziel dieses Vorhabens ist es, kommunale Verwaltungen in die Lage zu versetzen, ihren individuellen BIM-Qualifizierungsbedarf systematisch feststellen und daraus selbstständig notwendige Schulungsmöglichkeiten ableiten zu können.

Architektur abstrakt Konstruktion BIM

Zukunftspläne

Langfristig ist es das Ziel, BIM zu einer Methode zu etablieren, die es ermöglicht, übergeordnete öffentliche, insbesondere kommunale Ziele wie etwa die Steigerung der Nachhaltigkeit im Bau und Betrieb oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Neubau, aber auch durch artgerechte Sanierung des Bestandes effizient und erfolgreich zu realisieren. Diese Zielrichtung wird ebenso durch die Förderung innovativer Bauverfahren unterstützt. Zukünftige Entwicklungen sollen frühzeitig erkannt werden, damit man ihnen eine Plattform zur Erprobung bieten kann. Erste Projekte kommen aus dem Bereich des 3D-Drucks von Gebäuden und dem Einsatz von Robotern in der Bauindustrie. Mit ersten Ergebnissen wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Die Entwicklung und Anwendung innovativer Bauverfahren und Baumaterialien bietet die nie dagewesene Chance, unter Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Qualitätsansprüchen die Umsetzung von bau- und wohnungspolitischen Zielen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu beschleunigen.

Dieser Artikel ist in voller Länge in DW Die Wohnungswirtschaft 10/2020 erschienen.


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