Standortfördergesetz

Investitionen in erneuerbare Energien: Neue Regeln für Fonds


Investitionen in erneuerbare Energien: Neue Regeln für Fonds

Immobilienfonds sollen künftig einfacher in erneuerbare Energien investieren können. Die Bundesregierung hat dafür das Standortfördergesetz auf den Weg gebracht.

Das Bundeskabinett hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) beschlossen. Damit sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien verbessert werden. "In Fonds angelegtes Geld soll noch stärker dort ankommen, wo wir es brauchen: bei Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland", sagte Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD).

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)

Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms der Bundesregierung vom 28.5.2025 um.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Standortfördergesetz als klares Signal für eine moderne, praxisnahe und international wettbewerbsfähige Kapitalmarktregulierung und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. "Dass nun endlich Immobilien- und Infrastrukturfonds aber auch REITs in erneuerbare Energien investieren können sollen, ist ein entscheidender Schritt in Richtung Klimaneutralität", sagte ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.

ZuFinG II: Das war ursprünglich für Fonds geplant

Die Ampel-Regierung hatte am 27.11.2024 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen. Das Gesetz sollte einen rechtssicheren Rahmen für offene Immobilienfonds für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen schaffen, ist nach dem Scheitern der Koalition aber liegen geblieben.

Dr. Joachim Lohse, Geschäftsführer beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), lobte den Referentenentwurf, nachdem er im August 2024 veröffentlicht worden war. "Dieses Gesetz kann doppelt starke Impulse setzen: Es verspricht einen Ruck beim Ausbau erneuerbarer Energien plus eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland." Es sei höchste Zeit, dass das Aufsichts- und Steuerrecht zeitgemäß ausgestaltet werde, um die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie im Gebäudebereich über Fonds zu ermöglichen.

Der Gesetzgeber hatte vorher schon mehrfach steuerrechtliche Anpassungen in diesem Bereich vorgenommen. "Einzelne Schritte reichten nicht, um den Durchbruch anzustoßen, jetzt könnte endlich das Thema Fahrt aufnehmen", sagte der ZIA-Geschäftsführer.

Das ZuFinG II sollte auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) aufbauen, das entgegen ursprünglichen Plänen der Regierung – offene Immobilienfonds sollten erstmals in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf unbebauten Grundstücken (Freiflächenanlagen) investieren dürfen – am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen wurde und dem der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt hat.


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