Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern

In Greifswald soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gesenkt werden. Greifswald wäre nach Rostock die zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, in der die Mieten weniger stark angehoben werden dürfen als grundsätzlich zulässig.

In Mecklenburg-Vorpommern soll nach Rostock künftig auch für Greifswald die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu eine Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt. Die Änderung geht nun in die Verbandsanhörung.

Eine Absenkung der Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten.

Die Änderung betrifft nur Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. Für neu abgeschlossene Mietverträge hat Mecklenburg-Vorpommern für die Städte Rostock und Greifswald die Mietpreisbremse umgesetzt.


Nachtrag 15.8.2023: Die Landesregierung hat beschlossen, die Absenkung der Kappungsgrenze in Rostock und Greifswald zu verlängern. Die neue Verordnung soll ab Oktober 2023 gelten.
 

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Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietrecht