Rz. 83

 
[ja] [n. a.] Wurde der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB um eine Segmentberichterstattung erweitert? (Hinweis: Wahlrecht für nicht börsennotierte Unternehmen.)

Konzernabschluss nach HGB, Rz. 85 f.

Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Erfolgte gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB eine Aufgliederung der Umsatzerlöse des Konzerns nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 31
[ja] [n. a.] Liegt nach DRS 28, Rz. 29, eine Beschreibung eines jeden anzugebenden Segments und eine Erläuterung der Merkmale für die Abgrenzung der Segmente und für die Zusammenfassung von operativen Segmente vor? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 108 f.
[ja] [n. a.] Erfolgte gem. DRS 28, Rz. 31, eine Angabe der dem Segment zuordenbaren Produkte und Dienstleistungen bei nicht produktorientierter Segmentabgrenzung? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 106a
[ja] [n. a.]

Wurden nach DRS 28, Rz. 31, die Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für die Segmentberichterstattung erläutert? Dies betrifft zumindest:

  1. die Verrechnungsmethode (Transferpreis-Methode) für sämtliche Geschäftsvorfälle zwischen anzugebenden Segmenten,
  2. die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewertungsgrundlagen eines jeweiligen Segmentergebnisses und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag oder einer zugehörigen Zwischensumme der Konzern-GuV,
  3. die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewertungsgrundlagen des Vermögens eines anzugebenden Segments und dem Vermögen des Konzerns,
  4. die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewertungsgrundlagen der Schulden eines anzugebenden Segments und den Schulden des Konzerns,
  5. die Art etwaiger Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr, die zur Bestimmung des Segmentergebnisses verwendet werden, und ggf. die Auswirkungen dieser Änderungen auf das Segmentergebnis,
  6. die Art und die Auswirkungen etwaiger asymmetrischer Allokationen auf anzugebende Segmente, bspw. hinsichtlich der Zuordnung eines Abschreibungsaufwands zu einem Segment, ohne die abschreibungsfähigen Vermögensgegenstände ebenfalls diesem Segment zuzuordnen.
Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 101 ff.
[ja] [n. a.] Erfolgte gem.DRS 28, Rz. 33 verpflichtend eine Angabe über das Segmentergebnis für jedes anzugebende Segment? Alle weiteren Angabepflichten aus DRS 28, Rz. 34 ff., erfolgen nur, wenn diese Kennzahlen regelmäßig an die Konzernführung berichtet und von dieser zur Steuerung verwendet werden. Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 62 ff.
[ja] [n. a.] Wird der Empfehlung von DRS 28, Rz. 45 gefolgt und Angaben für den Berichtszeitraum und Vergleichszahlen des Vorjahres bei erstmals anzugebenden Segmenten gemacht? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 31
[ja] [n. a.] Nach DRS 28, Rz. 39 ff., sind die Gesamtbeträge der a) Segmentumsatzerlöse oder vergleichbarer Segmenterträge, b) Segmentvermögen, c) Segmentschulden sowie d) sonstigen wesentlichen Segmentposten auf die entsprechenden Posten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung überzuleiten. Zudem ist der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse auf den Jahresüberschuss/-fehlbetrag oder eine zugehörige Zwischensumme der Konzerngewinn- und Verlustrechnung überzuleiten. Sind wesentliche Überleitungsposten angegeben und erläutert? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 65 ff.
[ja] [n. a.] Werden gem. DRS 28, Rz. 32 Buchst. a die Grundsätze für die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten angegeben? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 97
[ja] [n. a.] Wird nach der Regelung des DRS 28, Rz. 43 eine Begründung bei Durchbrechung des Grundsatzes der Stetigkeit gegeben? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 122 ff.
[ja] [n. a.] Liegen nach DRS 28, Rz. 46 eine Angabe von Beträgen weggefallener Segmente, ein gesonderter Hinweis auf den Wegfall und eine Erläuterung wesentlicher Posten im Zusammenhang mit dem Wegfall vor? Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 122 ff.

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