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Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS / 1 Zielsetzung und Nutzen der Segmentberichterstattung

Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
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Rz. 1

Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich aggregierte Informationen über die gesamten Unternehmens- bzw. Konzernaktivitäten wider. Damit können insbesondere gegenläufige operative Entwicklungen in den Segmenten ver- bzw. überdeckt werden. Somit ist Zielsetzung der Segmentberichterstattung die Bereitstellung disaggregierter Segmentinformationen, die gerade bei diversifizierten global agierenden Unternehmen im Rahmen der Aggregation der gesamten unternehmerischen Aktivitäten in Gestalt von Konzernbilanz und Konzern-GuV (bzw. auf das Unternehmen bezogener Bilanz und GuV) verloren gegangen sind.[1]

 

Rz. 2

Die Bereitstellung von disaggregierten Informationen soll dem Abschlussadressaten insbesondere helfen, die Ertragskraft des Konzerns bzw. Unternehmens besser zu verstehen, die durch das Top-Management vorgenommene Steuerung des Unternehmens bzw. Konzerns nachzuvollziehen[2], die unterschiedlichen Risiken und Chancen des Konzerns bzw. Unternehmens besser einzuschätzen und damit die berichtende Einheit als Ganzes hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Generierung künftiger Erträge und Cashflows fundierter beurteilen zu können.[3] Die in der Segmentberichterstattung präsentierten Informationen lassen sich zumeist mittels der traditionellen Abschlussanalyse entlehnten Kennzahlen auswerten.[4]

Darüber hinaus können jedoch die Segmentkennzahlen auch Hinweise auf die Entwicklung von Segmenten geben. Sofern diese – möglicherweise unter Verwendung zusätzlicher e...

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