Rz. 85

Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IAS 14.3 i. V. m. § 315a HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirtschaftseinheit verstanden werden. In die Veröffentlichung von Informationen über solche Untereinheiten (Segmentberichterstattung) ist in Deutschland erst in den letzten Jahren Bewegung gekommen. So forderte das HGB für alle Kapitalgesellschaften und Konzerne gem. § 285 Nr. 4 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB zunächst lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach bestimmten Kriterien. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen hat der Gesetzgeber den vorzulegenden Konzernabschluss seit 1998 um eine umfassende Segmentberichterstattung erweitert, für die im DRS 3 mit der Vermutung der GoB-Einhaltung Ausgestaltungsempfehlungen gegeben werden. Nach dem 31.12.2004 müssen diese Unternehmen weiterhin eine Segmentberichterstattung erstellen, wofür als maßgebliche Ansätze IFRS 8 "Operating Segments" (bis 2009 war der IAS 14 "Segment Reporting" relevant) sowie ggf. nach US-GAAP der SFAS 131 "Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information" anzusehen sind, an die sich der DRS 3 eng anlehnt.[1] Mit DRS 28 hat das DRSC eine überarbeitete Neuregelung des DRS 3 vorgelegt, mit der eine noch engere Übernahme der Regelungen des IFRS 8 erfolgt, da etwa konsequent der Management Approach zur Anwendung kommt. Eine Pflichtanwendung, wenn freiwillig eine Segmentberichterstattung erstellt wird, besteht seit dem Geschäftsjahr 2021.[2]

 

Rz. 86

Generell wird der Stellenwert des Konzernabschlusses für Kapitalgeber und Management durch eine Segmentberichterstattung erhöht.[3] Durch die Aufteilung der konsolidierten Daten liefert sie Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zu Chancen und Risiken einzelner Unternehmensbereiche.[4] Die Segmentberichterstattung dient dabei insbesondere der Strategiebewertung, da sie Antwort auf die Frage gibt, ob die vom Management vorgenommene Diversifikation tatsächlich wertsteigernd wirkt. So kann das Management nach außen kommunizieren, wie das Unternehmen sich in aussichtsreichen Geschäftsfeldern positioniert, wertorientierte Unternehmenspolitik betreibt und welche Renditen in bestimmten Geschäftsfeldern angestrebt und erreicht wurden.[5] Gleichzeitig kann die Segmentberichterstattung aber auch der internen Führung dienen. Zentrale Fragestellungen der Segmentberichterstattung sind die Aufteilung der Segmente, der Umfang der Angaben und die zugrunde liegenden Bewertungsmethoden.

[1] Vgl. Ammann/Müller, IFRS: International Financial Reporting Standards – Bilanzierungs-, Steuerungs- und Analysemöglichkeiten, 2. Aufl. 2006, S. 101 ff.
[2] Vgl. Müller/Peters/Reinke, KoR, 2019, S. 546.
[4]

S. "Jahresabschlussgliederung", Rz. 66 ff. und Anhang "Jahresabschlussschemata".

[5] Vgl. Böcking, Segmentberichterstattung – Ein Baustein zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich!, in Dörner/Menold/Pfitzer, Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung – KonTraG, KapAEG, EuroEG, StückAG, 1999, S. 513.

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