Corona-Regeln der BG ETEM

Nach der Veröffentlichung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards mit allgemeinen Regelungen für den Infektionsschutz in den Unternehmen empfehlen die Berufsgenossenschaften/Unfallkassen zur branchenspezifischen Umsetzung. Die Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) werden im Folgenden an den Beispielen des Elektrohandwerks und der Kfz-Werkstätten vorgestellt.

Sowohl die Beschäftigten im Elektrohandwerk als auch in Kfz-Werkstätten haben viel Kundenkontakt. Elektrohandwerker können zudem Termine an besonders gefährdeten Orten wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern haben. Um die Mitarbeiter und Kunden effektiv vor dem Coronavirus zu schützen, veröffentlichte die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) die folgenden Regelungen.

Elektrohandwerk

  • Im Vorfeld des Termins beim Kunden sollte dieser gefragt werden, ob er erkrankt ist und/oder unter Quarantäne steht. Für eine schriftliche Erkundigung stellt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ( ZVEH) auf seiner Webpräsenz ein Musteranschreiben zur Verfügung. Ist der Kunde erkrankt bzw. unter Quarantäne, sollte die Arbeit unbedingt verschoben werden.
  • Ist der Termin in einem Quarantänebereich wegen eines Notfalls unaufschiebbar, so müssen im Vorfeld die örtlichen Gesundheitsbehörden benachrichtigt werden, deren angeordneten Auflagen im Weiteren zu befolgen sind.
  • In Quarantänebereichen müssen von den Handwerkern Schutzbrille, Atemschutzmaske Klasse FFP 3, Einmal-Überkittel sowie Latexhandschuhe getragen werden. Die Mitarbeiter müssen vor dem Termin unterwiesen werden, die Schutzkleidung richtig anzuziehen und zu tragen.
  • Vor und nach dem Termin in einem Quarantänebereich müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Bei Einsätzen in Krankhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen müssen die örtlichen Hygienevorschriften unbedingt eingehalten werden. Dazu sollte im Vorfeld der Auftraggeber bzw. Träger der Einrichtung kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Die Arbeit sollte so organisiert werden, dass sich nur wenige Personen in einem Raum aufhalten, in kleineren Räumen möglichst nur eine einzige Person.
  • Der Arbeitsraum sollte stets gut durchlüftet werden.
  • Zu den Kundenterminen sollten sicherheitshalber Papierhandtücher, Seife und Desinfektionsmittel mitgenommen werden.

Kfz-Werkstätten

  • Der Werkstattbereich sollte für Kunden gesperrt werden.
  • Beschäftigte, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten dort eingesetzt werden, wo sie kaum oder möglichst keinen Kontakt zu anderen Personen haben.
  • Mitarbeiter der Werkstatt mit Verdacht auf Atemwegsinfektionen oder Fieber, sollten solange nicht zur Arbeit kommen, wie sie Symptome der Krankheit zeigen.
  • Im Empfangs- bzw. Thekenbereich oder anderen Bereichen mit intensivem Kundenkontakt, sollten zwischen Beschäftigten und Kunden Plexiglasscheiben oder Folien installiert werden.
  • In den Bereichen mit Kundenkontakt sollten Klebebänder am Boden angebracht werden, um den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zu gewährleisten.
  • In größeren Werkstätten sollten innerhalb der Mechanikerteams keine Personalwechsel stattfinden, um die Zahl der Personenkontakte auf ein Minimum zu beschränken.
  • Während der Arbeitszeit sollte in kleineren Räumen möglichst nur ein Beschäftigter arbeiten.
  • Die Pausenzeiten sollten so organisiert werden, dass nicht zu viele Personen gleichzeitig den Pausenraum nutzen und somit der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Die Kundenfahrzeuge sollten vor der Reparatur bzw. Wartung gründlich gelüftet und Lenkrad, Schalthebel und Sitze mit Schutzfolien überzogen werden. Oberflächen wie Lenkrad, Armaturenbrett, Schalthebel, Lenksäulenhebel oder Türgriffe sollten gründlich gereinigt werden, brauchen aber nicht unbedingt desinfiziert werden.
  • Nach der Arbeit sollten Hände und Arme mit hautschonender Flüssigseife und Pflegecremes gereinigt werden.

Weitere Corona-Regelungen von anderen Berufsgenossenschaften

Corona-Regeln für Handel und Warenlogistik (BGHW)

Corona-Regeln für die Nahrungsmittelwirtschaft und das Gastgewerbe (BGN)

Corona-Regeln für Baustellen (BG Bau)

Corona-Regeln für Verwaltung und Büroarbeit (VBG)

Corona-Regeln für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Corona-Regeln für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutz