Entwürfe und Neuerungen im Arbeitsschutz

Aktualisierung des DGUV Grundsatzes 315-410: Neue Prüfkriterien für Büromöbel

Die DGUV hat den Grundsatz für die Prüfung von Büromöbeln an den aktuellen Stand der europäischen Normen angepasst. Der DGUV Grundsatz 315-410 richtet sich an Hersteller, Prüfstellen, Arbeitgeber und Planer. Er deckt Aspekte der Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Büro-Möbeln ab. Ziel ist es, die Sicherheit und Ergonomie gemäß der Arbeitsstättenverordnung sicherzustellen.

Serienelemente
Businessmitarbeiter arbeiten an einem StartUp

Bewährte Sicherheits- und Ergonomiestandards

Wichtige Regeln zu Sicherheit und Ergonomie aus dem alten DIN-Fachbericht 147 gelten seit 2021 im DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“. Dieses Regelwerk wurde 2026 überarbeitet. Es beinhaltet nun auch Aspekte der Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit, die in den EU-Normen nicht berücksichtigt werden, wie z. B. ergonomische Grundregeln einer sicheren Produktgestaltung, langfristige Nutzbarkeit der Möbel sowie der Einsatz unter ungünstigen Betriebszuständen.

Ergonomie und Sicherheit im Büro

Der DGUV Grundsatz 315-410 gilt für den Bürobereich. Er konkretisiert in Deutschland bestehende Normen und enthält ergänzende Anforderungen zu europäischen Normen. Besonders berücksichtigt werden die Themen Sicherheit und Ergonomie am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz. So können sich z. B. Arbeitgeber bei der Beschaffung neuer Arbeitsplatzmöbel an den Vorgaben orientieren, damit Sicherheit und Ergonomie im Sinne der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet sind.

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Normen und technische Daten

Arbeitgeber und Beschaffer sollten bei Arbeitstischen, Schränken und Raumgliederungselementen fürs Büro darauf achten, dass ergonomischere Maße eingehalten werden, Standsicherheit garantiert ist wie u. a. bei höhenverstellbaren Arbeitstischen. Außerdem sollten die Möbel und Elemente so hergestellt sein, dass sie lange genutzt werden können. Dafür nennt die Broschüre Normen und technische Spezifikationen, die gegebenenfalls anzuwenden sind.

Kompakte Prüfhilfe

Die Broschüre bietet knappe Erläuterungen zu verschiedenen Möbelelementen wie Kante und Rollen oder Eigenschaften wie z. B. Oberflächen, die zu prüfen sind, sowie übersichtliche Tabellen und Formeln. Sie ist als PDF-Download bereits erhältlich und ab September in gedruckter Form.

Leitfaden für die Praxis

Das Regelwerk ist in vielerlei Hinsicht als Handlungshilfe für die Praxis geeignet. Hierzu drei Beispiele:

  • Prüfen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, ob die vorhandene Büroausstattung den Kriterien des Grundsatzes entspricht.
  • Achten Sie beim Kauf neuer Möbel darauf, dass die Kriterien über die allgemeinen europäischen Normen hinausgehen und langfristige Nutzbarkeit oder den Schutz vor Fehlbedienung erfüllen.
  • Orientieren Sie sich bei Ausschreibungen oder Einkauf am Grundsatz und fordern Sie GS-Zeichen oder erweiterte Sicherheitsnachweise der Hersteller ein. 
Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz , Ergonomie
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