Corona-Regeln der BG Bau

Vor knapp 2 Monaten wurde der neue Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt. Hier werden allgemeine Regelungen für den Infektionsschutz in Unternehmen empfohlen. Branchenspezifisch wurden diese Corona-Regeln noch ergänzt. Die Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) werden im Folgenden am Beispiel der Arbeit auf Baustellen vorgestellt.

Beschäftigte auf Bau- und Montagestellen sind vor allem aus zwei Gründen besonders gefährdet: Sie arbeiten im nahen Kontakt zu ihren Kollegen und leben darüber hinaus häufig für längere Zeit mit ihnen zusammen in engen Sammelunterkünften. Um die Mitarbeiter auf Bau und Montage effektiv vor dem Coronavirus zu schützen, veröffentlichte die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) die folgenden Regelungen.

Arbeitsorganisation und Arbeitsprozesse

  • Bei der räumlich engen Zusammenarbeit von mehreren Beschäftigten, beispielsweise in der Montage, sollte stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden können.
  • Auf Baustellen, auf denen mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten, sollten die Arbeiten der einzelnen Gewerke in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Baustellenkoordinator möglichst zeitlich und räumlich getrennt werden.
  • Dienstreisen und Präsenz-Besprechungen sollten auf ein unbedingt notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
  • Auftragsbearbeitungen, Rechnungslegung und andere Bürotätigkeiten sollten abseits der Baustellen, vorzugsweise im Homeoffice, erledigt werden.
  • Werkzeuge sollten nur von jeweils einer Person verwendet werden. Ist das nicht möglich, sollte das Arbeitswerkzeug vor der Weitergabe an einen Kollegen mit handelsüblichen Reinigungsmitteln und Einmaltüchern gereinigt werden. Hand-in-Hand-Arbeiten sollten so stark wie möglich reduziert werden.
  • Es sollten keine größeren Arbeitsteams gebildet werden. Kleine Teams mit zwei oder drei Mitgliedern sollten vorgezogen werden, dementsprechend sollten Arbeitszeiten und Kontaktzeiten angepasst werden. Arbeits- und Pausenzeiten sollten der einzelnen Teams sollten sich nicht überschneiden.
  • Ebenso sollte vermieden werden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeiten zu einem engen Zusammentreffen der Beschäftigten aus verschiedenen Arbeitsteams kommt – zum Beispiel in der Umkleide oder der Dusche.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Beschäftigten erforderlich und muss für ihn einzeln bzw. personenbezogen bereitgestellt werden.
  • Wenn die Beschäftigten in Sammelunterkünften untergebracht werden, sollten die Arbeitsteams auf den Bau- und Montagestellen auch in denselben Räumlichkeiten untergebracht werden, damit möglichst wenig Kontakt zu Kollegen der anderen Arbeitsteams entstehen kann. Den Beschäftigten sollte möglichst ein Einzelzimmer zugewiesen werden bzw. Mehrbettzimmer sollten nur von einer Person belegt werden.
  • Auch bei Arbeitsfahrten sollte die Teilnehmerzahl so gering wie möglich sein, ideal wären ausschließlich Fahrten mit einem oder maximal zwei Beschäftigten. Die Gesamtzahl der Fahrten zur Materialbeschaffung und Auslieferung sollte deutlich reduziert werden und für jede Fahrt eine möglichst kurze Fahrtroute gewählt werden.
  • Firmenfahrzeuge sollten mit Handdesinfektionsmitteln, Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet, die Innenräume der Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden.
  • Kann eine räumliche Trennung nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Gesichtsschutzmasken in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten müssen unterwiesen werden, wie sie den Gesichtsschutz richtig aufziehen und tragen.

Infrastruktur

  • Die Baustelle muss jederzeit Zugang zu fließendem Wasser haben, so dass für die Beschäftigten jederzeit Händewaschen unter fließendem Wasser (Flüssigseife, Einmalhandtücher) möglich ist.
  • Es sollten darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten zur Handhygiene in der Nähe der Arbeitsplätze eingerichtet werden.
  • Reinigungen von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen, Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen sollten öfter durchgeführt werden als bislang.
  • Firmenfahrzeuge sollten mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion (auch mit Papiertüchern und Müllbeuteln) ausgestattet werden.
  • Die Sammelunterkünfte müssen täglich gelüftet und mindestens die sanitären Anlagen gereinigt werden.
  • In der Gemeinschaftsküche der Sammelunterkunft sollte ein Geschirrspüler zur Verfügung gestellt werden, damit das Geschirr bei Waschtemperaturen von mehr als 60 Grad Celsius desinfiziert werden kann.
  • Weiterhin müssen Waschmaschinen zur Verfügung stehen oder ein regelmäßiger Wäschedienst organisiert werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Die Arbeitskleidung und PSA sollten getrennt von der Alltagsbekleidung aufbewahrt werden.
  • Die Arbeitskleidung sollte regelmäßig gereinigt werden.
  • Tücher/Lappen sollten nicht mehrfach verwendet werden.

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