Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Ansprüche gegen die Gesellschafter

Rz. 10 Ein Gläubiger der Gesellschaft kann die geschuldete Leistung in der Regel auch von den Gesellschaftern verlangen. Die Gesellschafter haften ihm als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter einerseits und die Gesellschaft andererseits sind keine Gesamtschuldner. Doch kann der Gläubiger die geschuldete Leistung von den Gesellschaftern und der Gesellschaft insgesamt nur einma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Ansprüche gegen die Gesellschaft

Rz. 7 Die Gesellschaft hat eigene Verbindlichkeiten, die gegen sie selbst geltend gemacht werden. Beklagte ist also die Gesellschaft. Für ihre Vertretung, ihre Angabe in der Klageschrift und einen Gesellschafterwechsel gilt dasselbe wie bei der eigenen Klage der Gesellschaft. Ein Urteil, das eine Verbindlichkeit der Gesellschaft materiell-rechtskräftig verneint, erlangt anal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Für diejenigen Gläubiger des Bestellers eines Vermögens- oder Nachlassnießbrauchs (§§ 1085, 1089 BGB), deren Anspruch bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs rechtskräftig festgestellt ist, sieht die Bestimmung eine wesentliche Erleichterung im Vergleich zu der Regelung in § 737 ZPO vor. Unter den genannten Voraussetzungen wird der Duldungstitel gegen den Nießbrauch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Der Vermerk ist auf allen Titeln (§ 795 ZPO) anzubringen (Stein/Jonas/Münzberg, § 734). Er wird auf die tatsächliche Urschrift gesetzt, wenn die Urschrift bei der die Akten führenden Stelle, an die spätere Anträge auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zu richten sind, verwahrt wird. Befindet sich an dieser Stelle lediglich eine beglaubigte Abschrift (§§ 541 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Nießbrauch für eine Erbschaft (Absatz 2)

Rz. 10 Ist der Nießbrauch für eine Erbschaft bestellt, gilt hinsichtlich der Vollstreckung titulierter Nachlassverbindlichkeiten das vorstehend Ausgeführte entsprechend. Der Nießbrauch muss am Nachlass als Sondervermögen in seiner Gesamtheit bestellt sein. Auf einen Nießbrauch am Anteil eines oder einzelner Miterben ist die Bestimmung nicht anwendbar. Belasten jedoch alle Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Mittelbarer Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen

Rz. 16 Ein Gläubiger, der einen Titel gegen einen oder einen solchen gegen einzelne Gesellschafter (also gerade keinen Titel nach § 736 ZPO) erwirkt hat, kann mittelbar auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Er kann den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen pfänden und – nach Kündigung (§ 725 BGB) – auf das Auseinandersetzungsguthaben oder den Abfindungsanspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Kein Duldungstitel

Rz. 5 Eines eigenständigen, zusätzlichen Duldungstitels bedarf es nicht, wenn die Verbindlichkeit des Bestellers bei Nießbrauchbestellung nicht nur schon bestand, sondern auch schon rechtskräftig tituliert war (Fall des § 738 ZPO, siehe dort); wenn die Verbindlichkeit des Bestellers sich auf eine bestimmte Sache bezieht, hierüber ein Rechtsstreit rechtshängig war (nicht rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Immobiliarvollstreckung bei Nießbrauch

Rz. 7 Auf Antrag (auch eines persönlichen Gläubigers) kann die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, an dem ein Nießbrauch bestellt ist, ohne Duldungstitel gegen den Nießbraucher angeordnet werden. Geht der Nießbrauch dem Recht des betreibenden Gläubigers vor, so ist er als dingliches Recht in das geringste Gebot aufzunehmen und vom Ersteher zu übernehmen (§§ 44, 52 ZVG); d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Der wirtschaftliche Verein (§ 22 BGB)4. Ausblick: Aufhebung des § 735 ZPO

Rz. 8 Die vorstehenden Grundsätze gelten für den wirtschaftlichen Verein nur eingeschränkt, da auf ihn die Bestimmung des § 54 BGB ebenfalls nur mit Einschränkungen anwendbar ist. Zur Vollstreckung in das Vereinsvermögen genügt zwar auch ein Titel gegen den Verein, liegt aber ein Titel gegen alle Mitglieder vor, so gelten die Regeln über die BGB-Gesellschaft uneingeschränkt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Personengesellschaften des Handelsrechts

Rz. 17 Die Personengesellschaften des Handelsrechts (die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft) sind selbst parteifähig, nehmen also im Prozess die Stellung von Parteien ein, vertreten durch ihre hierzu berechtigten Gesellschafter (§§ 124 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB). Auf die Vollstreckung gegen diese Gesellschaften ist die Vorschrift des § 736 ZPO nicht anwend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 733 Weitere vollstreckbare Ausfertigung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung i. S. d. Bestimmung liegt dann vor, wenn deren Erteilung zur Folge hat, dass von demselben Vollstreckungstitel über denselben Anspruch (im prozessualen Sinne) zur selben Zeit mehrere vollstreckbare Ausfertigungen im Umlauf sind (OLG Hamm, Rpfleger 1988, 508). Die Bestimmung soll den Schuldner gegen die mehrfac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 9 An das Amtsgericht ... nur per beA Az.: ... In Sachen X ./. Y Namens und in Vollmacht des Gläubigers werde ich beantragen, dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des ... vom ... zur Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten zu erteilen. Begründung Unterzeichner hatte bereits unter dem ... bei dem zuständigen Urkundsbeamten die Erteilung einer vollstrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung i. S. d. Bestimmung liegt dann vor, wenn deren Erteilung zur Folge hat, dass von demselben Vollstreckungstitel über denselben Anspruch (im prozessualen Sinne) zur selben Zeit mehrere vollstreckbare Ausfertigungen im Umlauf sind (OLG Hamm, Rpfleger 1988, 508). Die Bestimmung soll den Schuldner gegen die mehrfache Zwangsvollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 7 Gerichtsgebühren entstehen in Höhe von 22,00 EUR nach KV Nr. 2110 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Des Weiteren entstehen Auslagen nach KV Nr. 9000 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Geht die vollstreckbare Ausfertigung des Titels auf dem Postweg zwischen Gericht und Verfahrensbevollmächtigtem des Gläubigers verloren oder ist der Zugang nicht nachweisbar, sind diesem die K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Bei Ablehnung der Erteilung der Klausel kann der Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 567ff. ZPO einlegen; der Schuldner kann die Erteilung mit der Klauselerinnerung nach § 732 ZPO anfechten, was auch dann gilt, wenn die weitere vollstreckbare Ausfertigung erst nach einer Erinnerung des Gläubigers auf Anordnung des Richters erteilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Prozessfähigkeit

Rz. 11 Für Rechtsgeschäfte, die von § 113 BGB gedeckt sind, kommt dem Minderjährigen Prozessfähigkeit nach § 52 ZPO zu. Erfasst werden alle Prozesshandlungen sowie der Abschluss von Anwaltsverträgen. Überdies gilt die Ermächtigung auch für die Zwangsvollstreckung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 725 Vollstreckungsklausel

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung besteht aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils. Eine Klausel, die nicht auf einer Ausfertigung des Titels aufgesetzt ist oder die sich nicht auf den in der Ausfertigung verkörperten Titel bezieht, ist nichtig (LG Frankenthal, Rpfleger 1985, 244). Die vollstreckbare Ausfertigung ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 732 Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vollstreckungsvoraussetzungen werden durch die Vollstreckungsklausel "bescheinigt". Die hierzu notwendigen Prüfungen sind als selbständiger prozessualer Vorgang vor die Vollstreckung gestellt (Zöller/Seibel, § 732 Rn. 1). In diesem Verfahren kann der Schuldner lediglich, falls er nach § 730 ZPO gehört wird, Einfluss nehmen und seine Argumente vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 726 Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen

1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1) Rz. 1 Es gibt eine Reihe von Umständen, deren Vorliegen vor Beginn der Vollstreckung feststehen muss, die aber bei der Titelschaffung noch keine Berücksichtigung finden konnten oder jedenfalls für den Titel noch keine Bedeutung hatten. Ein Teil dieser Umstände soll nun im Klauselerteilungsverfahren festgestellt werden, damit das zuständige Vollstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung gilt für alle Endurteile, die nicht unter § 704 Abs. 2 ZPO oder § 708 ZPO fallen und auch nicht mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden. Keine Anwendung findet die Bestimmung auf Arreste und einstweilige Verfügungen, auch insoweit diese nicht sogleich rechtskräftig werden, weil diese bereits von Gesetzes wegen vorläufig vollstreckbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 724 Vollstreckbare Ausfertigung

1 Grundsatz – Allgemeines Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine unerlässliche Voraussetzung jeder Vollstreckungshandlung sämtlicher Vollstreckungsorgane. Sie bildet in der Praxis den eigentlichen Träger des Rechts auf Durchführung der Zwangsvollstreckung, da allein sie als Zeugnis über die Vollstreckbarkeit (nicht das Original des Titels, das regelmäßig in der Verwah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 723 Vollstreckungsurteil

1 Grundsatz Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen ein Vollstreckungsurteil bezüglich eines ausländischen Titels zu erlassen ist und ergänzt damit die Vorschrift des § 722 ZPO. 2 Keine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit (Absatz 1) Rz. 2 Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Urteils ist Streitgegenstand nicht der titulierte Ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Rechtsbehelfe – Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Das Vollstreckungsurteil unterliegt nach den allgemeinen Regeln dem Rechtsmittel der Berufung bzw. Revision (§§ 511 ff., 542 ff. ZPO). Materiell-rechtliche Einwendungen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Vollstreckungsurteil erging, entstanden sind, können mit der Klage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden. Rz. 15 Wird das ausländische ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 729 Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung erfasst ebenso wie § 727 ZPO grundsätzlich alle Vollstreckungstitel, auch z. B. einen Vollstreckungsbescheid (§ 796 Abs. 1 ZPO). Auf Titel mit vorläufigem Charakter, insbesondere vorläufig vollstreckbare Urteile findet § 729 ZPO keine Anwendung, weil die Bestimmung ausdrücklich daran anknüpft, dass die Schuld rechtskräftig festgestellt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 731 Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Wenn in den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, 745 Abs. 2 und 749 ZPO dem Gläubiger der ihm obliegende Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen der Erteilung der besonderen Vollstreckungsklausel nicht möglich oder nicht gelungen ist, kann er nach dieser Bestimmung die Klausel mit allen Beweismitteln des Zivilprozesses in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 730 Anhörung des Schuldners

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 § 730 ZPO bestimmt, dass der Schuldner vor der Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklauseln (§§ 726 Abs. 1, 727-729, 738, 742, 744, 744a, 745 Abs. 2 und 749 ZPO) angehört werden kann. In allen Fällen der besonderen (qualifizierten) Vollstreckungsklausel des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729 ZPO braucht der Gläubiger die einzelnen Tatsachen z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 727 Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift des § 325 ZPO bestimmt, dass das rechtskräftige Urteil auch für und gegen diejenigen Personen wirkt, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit (LArbG Düsseldorf, JurBüro 1999, 273) Rechtsnachfolger der Prozessparteien geworden sind oder den Besitz einer im entschiedenen Prozess streitbefangenen Sache erlangt haben. Einem neuen Prozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 728 Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testamentsvollstrecker

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 326, 327 ZPO erstrecken in bestimmten Fällen die Rechtskraft von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Vorerben und einem Dritten bzw. einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten auch auf den Nacherben bzw. den Erben. Da der Nacherbe nicht Rechtsnachfolger des Vorerben (sondern des Erblassers), der Erbe nicht Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Wirkungen der Anordnung einer Sicherheitsleistung

Rz. 5 Ob die angeordnete Sicherheitsleistung erbracht ist, ist vom zuständigen Vollstreckungsorgan nach den §§ 756, 765 ZPO vor Beginn der Zwangsvollstreckung von Amts wegen zu prüfen, wenn nicht der Vollstreckungsauftrag sich auf die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO beschränkt (Schuschke/Walker, § 709 Rn. 7). In Fällen, in denen eine Sicherheit zur Einstellung der Zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Klauselerinnerung des Schuldners nach § 732 ZPO

Rz. 16 An das Amtsgericht ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Rubrum wie im Erinnerungsverfahren üblich) vertrete ich ausweislich des Prozessvergleichs vor dem Amtsgericht ... vom ..., Az.: ..., den Schuldner. Namens und im Auftrag des Schuldners lege ich gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel Erinnerung ein. Es wird beantragt, die Zwangsvollstreckung aus der v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 4 Es muss ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegen (BGH, VersR 1984, 1192). Der Titel muss vollstreckbar, ein Urteil entweder rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sein (§ 704 Abs. 1 ZPO). Der Titel muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, sich überhaupt zur Zwangsvollstreckung eignen (LAG Berlin-Brandenburg, LAGE § 733 ZPO 2002 Nr. 1; OLG Düsse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Bei Zurückweisung der Erinnerung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach den §§ 567ff. ZPO zu (Thüringer OLG, Beschluss v. 12.6.2012, 9 W 300/12). Die Vorschrift des § 793 ZPO findet keine Anwendung, da das Klauselerteilungsverfahren der Zwangsvollstreckung vorgelagert und damit noch keine Zwangsvollstreckung ist (BayObLG, InVo 2001, 28 = Rpfleger 2001, 90)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Begründetheit der Erinnerung

Rz. 8 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung nicht vorliegen oder die erteilte Vollstreckungsklausel selbst inhaltlich fehlerhaft ist (OLG Köln, MittdtPatA 3003, 432; Zöller/Seibel, § 732 Rn. 15; Musielak/Voit/Lackmann, § 732 Rn. 8; a. A. nach der im Erinnerung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vollstreckungsvoraussetzungen werden durch die Vollstreckungsklausel "bescheinigt". Die hierzu notwendigen Prüfungen sind als selbständiger prozessualer Vorgang vor die Vollstreckung gestellt (Zöller/Seibel, § 732 Rn. 1). In diesem Verfahren kann der Schuldner lediglich, falls er nach § 730 ZPO gehört wird, Einfluss nehmen und seine Argumente vorbringen. Ist die Kl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Art der Sicherheitsleistung

Rz. 3 Auch die Art der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen (§ 108 Abs. 1 ZPO). Hat das Gericht – wie im Regelfall – keine konkrete Bestimmung getroffen, so ist die Sicherheitsleistung durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder durch Hinterlegung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Muster – Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht In dem Rechtsstreit X ./. Y (Rubrum wie bei einer "gewöhnlichen Klage") wegen Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, dem Kläger eine Vollstreckungsklausel zu dem Urteils des ... vom ... in Sachen X ./. Y zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster

7.1 Umschreibung für den Nacherben Rz. 9 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und werde namens und in Vollmacht des Nacherben beantragen, eine vollstreckbare Ausfertigung für den ... als Nacherben des im Titel benannten Vorerben zu erteilen. Weiter überreiche ich Erbschein über Nacherbenstellung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster

6.1 Klauselerinnerung des Schuldners nach § 732 ZPO Rz. 16 An das Amtsgericht ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Rubrum wie im Erinnerungsverfahren üblich) vertrete ich ausweislich des Prozessvergleichs vor dem Amtsgericht ... vom ..., Az.: ..., den Schuldner. Namens und im Auftrag des Schuldners lege ich gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel Erinnerung ein....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster

6.1 Antrag bei Partei kraft Amtes Rz. 14 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage Vollmacht sowie vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und beantrage, eine vollstreckbare Ausfertigung für Herrn ..., Rechtsanwalt, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Klägerin (Gläubigerin) zu erteilen. Zum Nachweis füge ich in der Anlage Urkunde de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die vollstreckbare Ausfertigung wird nur auf einen Antrag hin erteilt (Zöller/Seibel, § 724 Rn. 8). Dieser kann formlos, auch mündlich gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht, § 78 Abs. 3 ZPO. Das Verfahren auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Erteilung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung besteht aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils. Eine Klausel, die nicht auf einer Ausfertigung des Titels aufgesetzt ist oder die sich nicht auf den in der Ausfertigung verkörperten Titel bezieht, ist nichtig (LG Frankenthal, Rpfleger 1985, 244). Die vollstreckbare Ausfertigung ist die "körperliche Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnatur der Klage

Rz. 2 Nach wohl h. M. handelt es sich um eine prozessuale Feststellungsklage, weil das Gericht nur feststellt, dass die Erteilung der Klausel zulässig ist, aber die Klausel nicht (selbst) erteilt (vgl. Zöller/Seibel, § 731 Rn. 4). Nach anderer Auffassung (vgl. Schuschke/Walker, § 731 Rn. 2 m. w. N.; BeckOK ZPO/Ulrici, § 731 Rn. 4, 4.1) handelt es sich um eine prozessuale Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 325 ZPO bestimmt, dass das rechtskräftige Urteil auch für und gegen diejenigen Personen wirkt, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit (LArbG Düsseldorf, JurBüro 1999, 273) Rechtsnachfolger der Prozessparteien geworden sind oder den Besitz einer im entschiedenen Prozess streitbefangenen Sache erlangt haben. Einem neuen Prozess des Rechtsnachfolg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine unerlässliche Voraussetzung jeder Vollstreckungshandlung sämtlicher Vollstreckungsorgane. Sie bildet in der Praxis den eigentlichen Träger des Rechts auf Durchführung der Zwangsvollstreckung, da allein sie als Zeugnis über die Vollstreckbarkeit (nicht das Original des Titels, das regelmäßig in der Verwahrung des erkennenden Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Zulässigkeit

Rz. 4 Die Erinnerung ist an sich statthaft, wenn der Schuldner mit ihr Einwendungen gegen eine bereits erteilte Klausel, die Fehler formeller Art im Klauselerteilungsverfahren betreffen, erhebt (OLG Düsseldorf, MDR 2020, 882; BayVGH, BayVBl 2018, 139; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 739; BGH, Rpfleger 2006, 27; Rpfleger 2005, 612; Rpfleger 2005, 33; OLG Koblenz, NJW 1992, 378). Mat...mehr