Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / IV. Form der Zahlungsvereinbarung

Rz. 31 Die Zahlungsvereinbarung kann mündlich und schriftlich abgeschlossen werden. Ein Formzwang wird in den meisten Fällen nicht bestehen. Anders verhält es sich nur bei einem abstrakten Schuldanerkenntnis, § 781 BGB sowie der Abtretung von Steuererstattungsansprüchen. Auch wird regelmäßig der Nachweis von Sicherungsvereinbarungen und Auskunftsrechten gegenüber Dritten ein... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Zugriffsbereich des Gerichtsvollziehers

Rz. 178 Der Zugriff des Gerichtsvollziehers ist damit zunächst auf bewegliche körperliche Sachen beschränkt. Dieser Zugriffsbereich wird durch § 865 Abs. 2 S. 1 ZPO insoweit weiter eingeschränkt, als eine auf einem Grundstück lastende Hypothek auch die vom Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile umfasst, soweit sie nicht mit der Trennung in das Eigentum ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Herausgabeklage nach Pfändung des Vermächtnisses

Rz. 1093 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.161: Herausgabeklage nach Pfändung des Vermächtnisses An das Amts-/Landgericht _________________________ Klage des _________________________[841] – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________[842] – Beklagter – wegen: Herausgabe _________________________ Stre... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / I. Muster: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[197] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: R... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Erwiderung des Gläubigers auf einen Schutzantrag nach § 765a ZPO

Rz. 881 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.138: Erwiderung des Gläubigers auf einen Schutzantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Sch... mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsverwaltung ist eine weitere Form der Zwangsvollstreckung in Immobilien (§ 866 Abs. 1 ZPO). Sie ist ebenfalls im Zwangsversteigerungsgesetz in den §§ 146 bis 161 ZVG geregelt. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, welche eine Zerschlagung des schuldnerischen Grundbesitzes durch Verwertung zum Ziel hat, ist Sinn und Zweck der Zwangsverwaltung, dass der Gläubige... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare bzw. teilweise Bezüge, § 850a ZPO

Rz. 69 § 850a ZPO erklärt besondere Einkommensteile, die nach den angeführten Grundsätzen Arbeitseinkommen sind und dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen, aus sozialen Gründen oder mit Rücksicht auf die Zweckgebundenheit für absolut bzw. teilweise unpfändbar und entzieht sie damit der Pfändung. Sie werden daher von der Pfändung des (gesamten) Arbeitseinkommens nicht umfa... mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 6 Das Verteilungsverfahren nach § 872 ZPO kann zunächst zur Anwendung kommen, wenn der Gerichtsvollzieher den Verwertungserlös der von ihm betriebenen Mobiliarzwangsvollstreckung nach § 827 Abs. 2 ZPO oder § 827 Abs. 3 ZPO hinterlegt. Rz. 7 Verwertet der Gerichtsvollzieher das zuvor gepfändete Zugriffsobjekt der Zwangsvollstreckung und reicht der Erlös nicht aus, um alle ... mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / b) Kosten

Rz. 51 Für die Einholung einer Auskunft bei den Trägern der Rentenversicherung und bei den Versorgungseinrichtungen erhält der Gerichtsvollzieher nach Nr. 440 KVGvKostG eine Gebühr in Höhe von 14,30 EUR. Sie fällt nach § 10 Abs. 2 S. 3 GvKostG für jede einzelne Auskunft nach § 802l Abs. 1 Nr. 1–3 ZPO gesondert an. Hinzu kommt die Auslagenpauschale in Höhe von 3,00 EUR nach N... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO

Rz. 190 Hinweis Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel betrieben, müssen im Beschlussentwurf die Module Q sowie O und ggf. P ausgefüllt werden. Rz. 191 Muster 8.12: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO Rz. 192 Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten des Schuldners, sind im Modul O Angaben zu diesen unterhaltsberechtigten Personen zu mach... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 893 Ein Patent ist das Recht zur ausschließlichen Nutzung der unter seinen Schutz gestellten Erfindung. Patente werden im Patentanmeldungsverfahren von dem Europäischen[682] und dem Deutschen Patentamt[683] durch Verwaltungsakt erteilt. Sie entstehen mit der Erteilung und werden in einer Patentschrift niedergelegt. Die Rechte auf das Patent, an dem Patent und aus dem Pat... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 8. Pfändung und deren Wirkung

Rz. 254 Die Pfändung erfolgt nach § 808 Abs. 1 ZPO, indem der Gerichtsvollzieher die zu pfändende körperliche Sache in Besitz nimmt, wenn nicht der Gläubiger eine Belassenserklärung[189] abgibt. Rz. 255 Die Inbesitznahme erfolgt dabei grundsätzlich in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände, insbesondere auch Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere mitn... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / IX. Muster: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag

Rz. 302 Muster 4.9: Ergänzung der Muster III. – VI. um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag Hinweis: Als Grundmuster sind die Muster III. – VI. zu verwenden. Auf S. 5 ist wie nachfolgend ersichtlich das Modul I zu ergänzen. Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4: ▪ Hinweise zu Modul I (Haftbefehlsantra... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / VII. Muster: Antragserwiderung des Schuldners mit Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 888 ZPO

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.7: Antragserwiderung des Schuldners mit Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[213] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ Gläubiger ./. Schuldner Az: _________________________ bestelle ich mich für den Antragsg... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändbarkeit des Kindergelds

Rz. 699 Die Pfändbarkeit des Kindergeldes ist in § 76 S. 1 EStG geregelt. Danach kann der Anspruch auf Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung von Kindergeld berücksichtigt wird, gepfändet werden. Ausgeschlossen ist die Pfändung des Kindergeldes bei Vollstreckung einer gewöhnlichen Geldforderung und auch bei Vollstreckung ei... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / cc) Gefundene, aber nicht gepfändete Gegenstände ins Protokoll?

Rz. 512 Hoch streitig ist die Frage, ob der Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsprotokoll Gegenstände aufzuführen hat, die er in der Wohnung des Schuldners vorgefunden hat, die er aber für unpfändbar oder nicht verwertbar hält. Die Rechtsprechung zeigt hier ein breites Spektrum. Auf Verlangen des Gläubigers wird der Gerichtsvollzieher bei einem Zwangsvollstreckungsversuch in ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Abwarten der Auskehrung nach Ablauf der Versicherungszeit

Rz. 794 Eine optimale Befriedigung kann erreicht werden, wenn die Kapitallebensversicherung in absehbarer Zeit nach Ablauf von mindestens zwölf Versicherungsjahren fällig wird und die Versicherungsleistung nebst Überschussbeteiligung dann in voller Höhe ausgekehrt wird. Für vor dem 1.1.2005 geschlossene Lebensversicherungen besteht nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren s... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Erlass eines Haftbefehls

Rz. 195 Kommt der Schuldner der – ordnungsgemäßen – Ladung des Gerichtsvollziehers zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht nach oder erscheint er zwar im Termin, gibt dort aber die Vermögensauskunft ohne Grund nicht ab, so kann das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht – auf isolierten Antrag des Gläubigers oder nach Vorlage der Akten durch den Gerichtsvollzieher ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Abnahme der Vermögensauskunft und Sicherungsvollstreckung

Rz. 16 Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht auch im Rahmen der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO.[4] Nachdem § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO keine vorherige fruchtlose Zwangsvollstreckung mehr verlangt, ist dies unmittelbar nach Erlass des Titels und dem Abwarten einer angemessenen Zahlungsfrist möglich. Die Abgabe der Vermögensauskunft die... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändung bei der Sonderverwahrung

Rz. 1101 Bei der Sonderverwahrung bleibt der Schuldner als Hinterleger Eigentümer der Wertpapiere, die er aufgrund dieses Rechts zurückfordern kann. Diesen Herausgabeanspruch kann der Gläubiger nach §§ 829, 846 ZPO pfänden. Dies hat der BGH – wenn auch in anderem Zusammenhang mit seiner Entscheidung vom 16.7.2004 noch einmal bestätigt.[848] Rz. 1102 Für die bestimmte Bezeichn... mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 7. Rechtsbehelfe im Verteilungsverfahren

Rz. 50 Umstritten ist, mit welchem Rechtsmittel formelle Fehler des Verteilungsverfahrens durch die beteiligten Gläubiger verfolgt werden können. Nach h.M. sind Verstöße gegen Verfahrensvorschriften – wie z.B. die Ablehnung der Durchführung des Verteilungsverfahrens, die Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts, die verzögerte oder dem Plan widersprechende Auskehrung des Erlöse... mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / II. Sonstige Rechtsprechung zu § 820l ZPO

Die Instanzrechtsprechung zu § 802l ZPO ist breit gefächert. Insoweit werden nachfolgend ausgewählte Entscheidungen berücksichtigt, die entweder die Chancen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung über die Auskünfte oder aber absolute Grenzen, deren Überschreitung unnötigen Aufwand und Kosten verursachen, aufzeigen sollen. Unberücksichtigt gelassen wurden die Fragestel... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Vertretbare Handlungen

Rz. 8 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles zu betrachten und zu bewerten sind. Dabei kommt es regelmäßig auch auf die exakte Analyse des Entscheidungstenors an. Nachfo... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Pfändung von Briefhypotheken

Rz. 604 Anders als die Buchhypothek wird die Briefhypothek durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Übergabe des Hypothekenbriefs an den Vollstreckungsgläubiger gepfändet. Ohne diesen Brief bleibt die Pfändung unvollendet und unwirksam.[512] Gibt der Vollstreckungsschuldner den Brief nicht freiwillig an den Vollstreckungsgläubiger heraus, kann die Wegnahme durch den Gericht... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Freier Verkauf von Wertpapieren nach § 821 ZPO

Rz. 467 Hat der Gerichtsvollzieher Wertpapiere gepfändet, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt, ist für die Verwertung danach zu entscheiden, ob das Wertpapier einen Börsen- oder Marktpreis hat oder nicht. Rz. 468 Hinweis Andere Wertpapiere werden im Wege der Forderungspfändung gepfändet und nach § 835 ZPO verwertet (siehe § 8 – Wertpapiere). Das heißt... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers

Rz. 29 Für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen des Schuldners – Sachpfändung oder Fahrnisvollstreckung – ist nach § 753 ZPO der Gerichtsvollzieher sachlich zuständig, weil es an einer anderen gesetzlichen Zuweisung der Aufgabe fehlt. Auch § 808 ZPO spricht ausdrücklich davon, dass der Gerichtvollzieher die Sachpfändung dadurch bewirkt, dass er... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 1. Schuldanerkenntnis

Rz. 4 Jede Ratenzahlungsvereinbarung sollte unabhängig von der Frage, ob diese im vorgerichtlichen Forderungsinkasso oder in der Zwangsvollstreckung getroffen wird, ein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB enthalten. Der Vorteil eines solchen Anerkenntnisses liegt darin, dass der Gläubiger den Nachweis der Berechtigung der Forderung zweifelsfrei führen k... mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / A. Einleitung

Rz. 1 § 802l ZPO ist eine praktisch sehr bedeutende Erweiterung der Befugnisse des Gerichtsvollziehers. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, über den Gerichtsvollzieher Auskünfte zu einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis des Schuldners bei den Trägern der Rentenversicherung und bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Informationen über die Abwicklun... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Terminsort

Rz. 82 § 802f Abs. 2 S. 4 ZPO enthält eine Aufzählung möglicher Orte, an denen die Abnahme der Vermögensauskunft stattfinden darf, sowie deren Art – in Präsenz oder per Bild- und Tonübertragung. Die Entscheidung über Ort und Art des Termins liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers, der die Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses des Gläubigers an einer züg... mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / c) Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 86 Nach § 7 ZwVwV hat der Verwalter nach pflichtgemäßem Ermessen[144] für die zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche zu sorgen, auf die sich die Beschlagnahme erstreckt. Das aktive und passive Prozessführungsrecht geht hierbei auf den Zwangsverwalter über.[145] Er hat zur Vermeidung der persönlichen Haftung solche Ansprüche notfalls zwangsweise und schnellstmöglich durchz... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / A. Einleitung

Rz. 1 Neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück – grundstücksgleiche Rechte – durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Ihre Eintragung kann entweder allein oder neben der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung beantragt werden (§ 866 Abs. 2 ZPO). Während die Zwangsversteigeru... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldner mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / III. Muster: Antrag auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses

Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Antrag auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses An das Amtsgericht[347] – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den __________... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 7. Auskunftsrechte

Rz. 30 In der Praxis des Forderungsmanagements machen insbesondere Auskunfts- und Rechnungslegung, bezogen auf gepfändete Ansprüche, besondere Schwierigkeiten. In der Zwangsvollstreckung verursachen die Vermögensauskunft und die Vermögensauskunft Dritter besondere Kosten. Hinweis Bei dem Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen soll es sich nach der Rechtsprechung des Bankens... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / II. Voraussetzungen für die gütliche Erledigung

Rz. 40 Die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub ist zwar nur eine Möglichkeit der gütlichen Einigung. Sie ist aber in der Praxis die bedeutendste. Da der Gläubiger nicht über die Amtspflichten des Gerichtsvollziehers disponieren kann, ist ein vollständiger Ausschluss des Einigungsversuchs durch den Gläubiger nicht zulässig, aber der Ausschluss von Zahlung... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt, mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 676 Ohne Nutzung des Internets ist heute eine wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen nicht mehr denkbar. Die meisten Unternehmen präsentieren sich dabei im Internet unter einer eigenen Domain. Ursprünglich diente die Domain überwiegend als Ort für den eigenen Firmenauftritt bzw. zur Repräsentation und zum Marketing. Dies ist jedoch schon seit langem nicht mehr der Fa... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Notwendigkeit der Doppelpfändung

Rz. 29 Das Anwartschaftsrecht stellt ein sonstiges Vermögensrecht des Schuldners im Sinne des § 857 ZPO dar. Somit kann ein Zugriff im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgen. Es besteht jedoch Streit darüber, wie die Pfändung zu erfolgen hat.[15] Die Praxis hat dabei ihren Weg gefunden. Rz. 30 Die Problematik liegt darin, dass sich der dem Schuldner zuzuordnende Vermögenswer... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Ansprüche

Rz. 727 Die Ansprüche auf Zahlung von Beihilfen, Prämien und Zuschüssen sind öffentlich-rechtlicher Natur und unterliegen als Geldforderung grundsätzlich der Pfändung nach den allgemeinen Regeln der §§ 829, 835 ZPO. Allein der Förderzweck begründet die Unpfändbarkeit nicht.[580] Da es sich zumeist lediglich um eine Zweckbestimmung handelt und keine Zweckgebundenheit, steht §... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 566 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter persönlich. Diese schulden nur der Gesellschaft ihre Beiträge (Stammeinlage) und haften für nicht erbrachte Leistungen (sog. Differenz- und Ausfallhaftung). Die G... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Gewahrsam und Eigentum, insbesondere Dritteigentum

Rz. 183 Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nur, ob sich die Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht, ob diese auch in seinem Eigentum oder im Eigentum eines Dritten steht. Das ist auch ausdrücklich in § 71 GVGA noch einmal hervorgehoben und gilt uneingeschränkt, wenn der Gläubiger die Pfändung unbeschadet Rechte Dritter verlangt. Rz. 184 Der Gerichtsvollzieh... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Domain als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO

Rz. 682 Da eine Domain weder eine körperliche Sache noch eine Geldforderung darstellt, kommt für eine Pfändung derselben nur eine solche nach § 857 Abs. 1 ZPO – Domain als Gesamtheit schuldrechtlicher Ansprüche, die einen Vermögenswert verkörpern, in Betracht. Rz. 683 Als Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO pfändbar sind Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkö... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung

Rz. 476 § 825 ZPO bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, die Chancen auf eine vollständige Befriedigung durch eine andere Art der Verwertung als die Versteigerung nach § 814 ZPO zu erhöhen. Auch die Internet-Versteigerung nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eröffnet keinen gegenüber den Nutzern von ebay oder anderen Plattformen vergleichbaren Nutzerkreis. Rz. 477 Tipp Insoweit muss au... mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 3. Vollständige Befriedigung nicht zu erwarten, Nr. 3

Rz. 38 Ob eine vollständige Befriedigung nicht zu erwarten ist, beurteilt der Gerichtsvollzieher anhand von Titel und Vermögensverzeichnis: Der Gläubiger hat – für jeden Einzelfall – anhand des ihm vorliegenden Vermögensverzeichnisses glaubhaft zu machen, dass eine vollständige Befriedigung der konkreten beizutreibenden Forderung voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Bei de... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / IV. Muster: Antragserwiderung des Schuldners mit Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 887 ZPO

Rz. 171 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.4: Antragserwiderung des Schuldners mit Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 887 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[206] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ Gläubiger ./. Schuldner Az: _________________________ bestelle ich mich für den Antragsg... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / c) Vollstreckung in der Wohnung des Schuldners

Rz. 408 Ist die Vollstreckungshandlung dagegen außerhalb der gewöhnlichen Zeit in der Wohnung des Schuldners vorzunehmen, kann dies nur auf der Grundlage einer vom Gläubiger zu beantragenden richterlichen Anordnung geschehen. Rz. 409 Über den Antrag auf Zulassung der Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- oder Feiertagen entscheidet nach § 758a Abs. 4 der Richter des Amtsg... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 885 Der Nießbrauch ist, ohne dass eine abweichende Vereinbarung zulässig wäre, unveräußerlich (§ 1059 S. 1 BGB) und unvererblich (§ 1061 BGB). Er kann allerdings befristet und auflösend oder aufschiebend bedingt bestellt werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nießbrauchs besteht für den Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen ... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 10 Nicht nur Grundstücke im Rechtssinne[3] bzw. grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRVO) können Gegenstand der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sein, sondern auch: Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Wohnungs- und Teilerbbaurechte als Unterart des Erbbaurechts (§ 30 WEG), ideelles Bruchteilseigentum, im Schiffsregister eingetr... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / VI. Muster: Antrag auf Festsetzung der Zwangshaft nach § 888 ZPO

Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.6: Antrag auf Festsetzung der Zwangshaft nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[210] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _______________... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Realisierung des Rückkaufwerts infolge Kündigung

Rz. 790 Die einfachste Verwertungsart stellt es dar, wenn die Kapitallebensversicherung nach § 169 VVG (§ 176 VVG a.F.) gekündigt und der Rückkaufwert so realisiert wird. Über die jeweilige Höhe des Rückkaufswertes erteilt die Drittschuldnerin auf der Grundlage von § 840 ZPO und aufgrund der grundsätzlich mitgepfändeten Nebenrechte[625] Auskunft. Rz. 791 Hierbei handelt es si... mehr