Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Billigkeitsprüfung

Rz. 1014 Die Zwangsvollstreckung in den Taschengeldanspruch muss gem. § 850b Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen. Zudem ist darzulegen, dass die Zwangsvollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat. Dies ist vom Gläubiger gegen die gesetzliche Grundvermutung der Unpfändbarkeit des § 850b Abs. 1 ZPO im ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 487 Dauerwohn- und -nutzungsrechte sind dingliche Rechte am Grundstück. Sie entstehen erst mit ihrer Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Auch die Übertragung eines solchen Rechts ist wirksam nur möglich durch Eintragung im Grundbuch. Rz. 488 Für den Gläubiger bieten die Rechte Aussicht auf Befriedigung. Die Rechte stellen sonstige Vermögensrechte im Sinne des § 857 ZPO d... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 157 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von derzeit 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG muss der Gläubiger diesen Betrag als Vorschuss leisten. Soweit keine eigenständige Kostengrundentscheidung ergeht, weil dem Antrag des Gläubigers stattgegeben wird, kann dieser die Gerichtsgebühren gegenüber dem Schuldner nach § 788 ZPO als notwend... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 17 Soweit das Grundbuchamt bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek als Vollstreckungsorgan tätig wird, trifft es in Bezug auf das Fehlen von Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen anders als sonst im Antragsverfahren nach der GBO grds. eine Hinweispflicht, deren Umfang sich aus § 139 ZPO ergibt. Eine solche Aufklärungs- oder Beanstandungsverfügung hat aber keine r... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1033 Der Gläubiger muss alle Möglichkeiten ausnutzen, zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung zu gelangen. Deshalb ist auch die Frage der Pfändbarkeit von Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers zu stellen. Rz. 1034 Um entscheiden zu können, ob eine Pfändbarkeit im Rahmen einer Lohnpfändung gegeben ist, muss wie folgt differenz... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 540 [Autor/Stand] Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, die im Zeitpunkt der Anordnung des Arrestes noch nicht vollstreckbar sind. Es soll vermieden werden, dass die spätere Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Das Verfahren gliedert sich in zwei Teile: die Anordnung und Aufhebung sowie das Verfahren zur Vollstreckung. mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / II. Schuldner als Eigentümer bzw. Eigenbesitzer

Rz. 8 Wie auch bei der Zwangsversteigerung muss der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers sein (§ 17 Abs. 1 ZVG) (zum Nachweis vgl. auch § 10 Rdn 26). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Schuldner das Grundstück in seinem Eigenbesitz, so kann ein dinglich[8] Berechtigter die Zwangsverwaltung betre... mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / Einführung

Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab, ist die Einholung der Drittauskünfte nach § 802l ZPO zur Ermittlung eines Arbeitgebers oder der Inhaberschaft oder Verfügungsbefugnis über ein Konto eine effektive Methode, um in der Zwangsvollstreckung weiterzukommen. Immer wieder muss sich die Rechtsprechung mit konkreten Fragen zur Umsetzung von § 802l ZPO beschäftigen. mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 7. Kassenpfändung

Rz. 241 Möchte der Gläubiger auf die Bareinnahmen eines Restaurants oder eines sonstigen Geschäftes des Schuldners zurückgreifen, so kann er dies im Wege der sogenannten Kassenpfändung bewerkstelligen. Die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme zielt dann auf die Pfändung von Bargeld ab. Bei Bargeld handelt es sich um eine bewegliche Sache, sodass dieses der Mobiliarzwan... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / X. Muster: Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach erfolgloser Beitreibung des Zwangsgelds

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.10: Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach erfolgloser Beitreibung des Zwangsgelds An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[218] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ____________________... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 250 Die Kontenpfändung gehört trotz der Reform des Kontopfändungsschutzes zum 1.7.2010 zu den effizienten Formen der Zwangsvollstreckung. Auch das P-Konto vermochte daran nichts zu ändern. Zahlreiche Vollstreckungsschutzbestimmungen schützen den Schuldner insbesondere bei der Pfändung des Arbeitseinkommens (§§ 850 ff. ZPO), aber auch bei der Sachpfändung (z.B. §§ 811 ff.... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 838 Ist der Schuldner Inhaber einer Mietzinsforderung (Vermieter) – dafür muss er nicht zwingend der Eigentümer sein –, stellt diese für den Gläubiger eine aussichtsreiche Möglichkeit zum Vollstreckungszugriff und damit zur Befriedigung seiner titulierten Forderung dar. Eine Möglichkeit des Vollstreckungszugriffs ist die Forderungspfändung. Eine weitere Option bietet der... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / IV. Muster: Schuldner besitzt Miteigentumsanteil(e)

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Schuldner besitzt Miteigentumsanteil(e) An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Miteigentumsanteil(e) von _________________________ (hier Anteil angeben) am Grundstück von _________________________, Flur ___________... mehr

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Norwegen [1] / III. Öffentliche Teilung

Rz. 95 Die öffentliche Teilung wird nach § 83 ADL vom Gericht erster Instanz (tingrett) durchgeführt. In Oslo gab es bis April 2021 eine eigene Gerichtsbarkeit für Teilungssachen, die Oslo byfogdembete. Seitdem ist Oslo tingrett zuständig. Rz. 96 Das Gericht muss zunächst nach § 129 ADL von Amts wegen eine öffentliche Teilung einleiten, wenn der Nachlass nicht zur privaten Te... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Zahlungsaufforderung und die Terminsbestimmung

Rz. 62 Das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802f Abs. 1 ZPO wird damit eingeleitet, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine letzte Möglichkeit gibt, die Forderungen binnen einer Frist von zwei Wochen zu begleichen bevor die Vermögensauskunft abgenommen wird. Wird die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung nicht vollständig b... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / a) Definition der unvertretbaren Handlung

Rz. 82 Eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO liegt vor, wenn die Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, sondern die Erfüllung der Verpflichtung allein vom Willen des Schuldners abhängt. Würde sie statt von dem Schuldner von dem Gläubiger selbst oder einem von diesem beauftragten Dritten vorgenommen, so würde sich aus Sicht des Gläubigers der... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Terminsdurchführung

Rz. 100 Der Schuldner hat im Termin, der nicht öffentlich stattfindet, grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Er kann sich dabei durch einen Bevollmächtigten begleiten, nicht aber im Hinblick auf die Anwesenheit vertreten lassen. Der Bevollmächtigte bedarf grundsätzlich einer vorzulegenden Vollmacht. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Be... mehr

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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Dänemark / II. "Einfrieren" des Pflichtteils

Rz. 132 Außerdem kann der Erblasser durch Testament bestimmen, dass der Pflichtteil eines seiner Abkömmlinge ganz oder teilweise "eingefroren" (festgelegt) werden soll (båndlæggelse ved testamente, §§ 53 bis 58 ARL). Voraussetzung dafür ist nach § 53 Abs. 1 ARL, dass dies nach Ansicht des Erblassers dem Wohl des Erben dienlich ist. Das Einfrieren kann nur bis zur Vollendung ... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / VIII. Muster: Antrag zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Antrag zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Wohnungsgrundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück Nr. _________________________, Gebäude- und Freifläche _________________... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Kosten und Gebühren

Rz. 1086 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe einer beweglichen Sach... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / II. Muster: Anfrage über eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Rz. 288 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Anfrage über eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis An das Amtsgericht – Zentrales Vollstreckungsgericht/Schuldnerverzeichnis[346] – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIII. Muster: Ruhen der Pfändung – Schuldnerantrag nach § 765a ZPO

Rz. 436 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.52: Ruhen der Pfändung – Schuldnerantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf eine Anordnung nach § 765a ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) Az.: _________________________ zeig... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 553 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli... mehr

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Luxemburg / 1. Erbengemeinschaft

Rz. 125 Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht mit dem Erbfall automatisch eine sog. ungeteilte Erbengemeinschaft (indivision ordinaire), die bis zur Teilung des Nachlasses bestehen bleibt. Die Verwaltung obliegt den Erben gemeinschaftlich, notwendig ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben.[64] Rz. 126 Kein Miterbe kann über den Nachlass als solchen oder ei... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Eintragungsantrag

Rz. 18 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek erfolgt nur auf Gläubigerantrag (§ 867 Abs. 1 ZPO; § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Die für die Eintragung gem. § 19 GBO grundsätzlich erforderliche Bewilligung des Eigentümers wird durch den vollstreckbaren Schuldtitel ersetzt.[17] Rz. 19 Als G... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kosten und Gebühren

Rz. 1119 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe des Wertpapiers nach §... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 300 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändbarkeit zukünftiger Bezüge

Rz. 79 Umfasst von der Pfändung des Arbeitseinkommens werden nach § 832 ZPO nicht nur die zum Zeitpunkt der Zustellung fälligen Bezüge, sondern auch die künftig wiederkehrenden Beträge, soweit die im Pfändungsbeschluss benannte Forderung des Gläubigers zum Fälligkeitszeitpunkt des zukünftigen Einkommens noch nicht getilgt ist. Diese Pfändung wirkt fort, bis die im Pfändungsb... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Gerichtsvollzieherprotokoll ist eine wichtige Informationsquelle

Rz. 502 Das Protokoll des Gerichtsvollziehers kann eine wichtige Informationsquelle für den Gläubiger sein. Dies zielt in drei Richtungen: mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / II. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 15 Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek i.S.v. § 1184 BGB. Als solche ist sie streng akzessorisch. Das Recht des Vollstreckungsgläubigers aus der Hypothek bestimmt sich nur nach der Forderung. Erlischt die Forderung nach Eintragung der Hypothek, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek als Eigentümerhypothek (§ 1163 Abs. 1 S. 2 BGB).[10] Rz. 16 Da die Zwangssicher... mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Beginn und Zuständigkeit für das Verteilungsverfahren

Rz. 19 Das Verteilungsverfahren wird von Amts wegen nach der Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher bzw. den Drittschuldner eingeleitet. Eines besonderen Antrages eines der beteiligten Gläubiger bedarf es mithin nicht. Voraussetzung ist damit allein, dass: mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la... mehr

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ZErb 01/2025, Klage unter M... / Leitsatz

1. Erwirbt ein Mitglied der Erbengemeinschaft in der Teilungsversteigerung ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, das mit forderungslosen Grundschulden belastet ist, die nach den Versteigerungsbedingungen nicht durch das Bargebot zu decken waren und die der Ersteher nach dem Zuschlag aufgrund vorliegender Löschungsbewilligungen löschen lässt, können die anderen Miterben nic... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Wann ist ein Gerichtsvollzieherprotokoll zu erstellen?

Rz. 504 Nach § 762 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen. Dies erfasst alle Handlungen von dem Betreten bis zur Durchsuchung der Schuldnerwohnung, die Beschlagnahme sowie das Fortschaffen oder Belassen der Pfandgegenstände, die vorherige Aufforderung zur Zahlung der Vollstreckungsforderung und ggf. die Annahme der vo... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1047 Nach der Erbeinsetzung und dem Pflichtteilsrecht stellt die Anordnung eines Vermächtnisses in einer letztwilligen Verfügung die wohl wichtigste erbrechtliche Vermögensverschiebung dar. Ist der Schuldner Vermächtnisnehmer, so findet der Gläubiger hier ein wichtiges Zugriffsobjekt in der Zwangsvollstreckung. Rz. 1048 Anders als etwa beim Erb- oder Pflichtteilsanspruch ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXIII. Muster: Aufforderung eines Dritten zur Freigabe des gepfändeten Gegenstands

Rz. 584 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.24: Aufforderung eines Dritten zur Freigabe des gepfändeten Gegenstands An den _________________________[441] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ Sehr geehrte _________________________, in der vorbezeichneten Vollstreckungssache zeige ich an, die Interessen des ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / cc) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht

Rz. 59 Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.2021[62] eingefügten § 753a ZPO müssen Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich versichern. Den Nachweis einer Vollmacht bedarf es... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / 6. Checkliste zur Zwangssicherungshypothek

Rz. 65 Checkliste zur Zwangssicherungshypothek mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / III. Muster: Schuldner hat mehrere Grundstücke

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.3: Schuldner hat mehrere Grundstücke An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________ (Gemarkung) Blatt _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ (genaue Parteibezeichnung nebst Bevollmächtigtem) – Gläubiger – gegen den... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Grundsatz und Zweck der Regelung

Rz. 658 In den §§ 846–849 ZPO befinden sich Sonderregelungen für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung individuell bestimmter oder der Gattung nach bestimmter körperlicher Sachen wegen einer Geldforderung. Zweck der Vorschriften ist es, dem Gläubiger einen Zugriff auf die körperlichen Sachen, auf die der Schuldner einen Anspruch hat, zu verschaffen. Bef... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch übe... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Allgemeines

Rz. 140 Die Pfändungsschutzbestimmungen der §§ 850 ff. ZPO schaffen trotz gewisser flexibler Regelungen im Grunde eine Schematisierung der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens. Diese kann im Einzelfall auf Gläubiger- und auch auf Schuldnerseite zu unbilligen Härten führen, wenn nämlich besondere Umstände es angezeigt erscheinen lassen, eine Minderung oder Ausweitung des Pfändu... mehr