Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Muster: Isolierter Sachpfändungsauftrag

Rz. 543 Muster 6.3: Isolierter Sachpfändungsauftrag Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [362] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftra... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 548 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 661 Die Anspruchspfändung setzt voraus, dass die herauszugebende oder zu leistende Sache Gegenstand der weiteren Zwangsvollstreckung sein kann, also selbstständig pfändbar ist. Rz. 662 Die selbstständige Anspruchspfändung findet daher nicht statt in Ansprüche: mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kenntnis vom Vermächtnisanspruch

Rz. 1074 Eine Pfändung kommt selbstverständlich nur in Betracht, wenn der Gläubiger davon Kenntnis erhält, dass dem Schuldner ein Vermächtnis zugewandt wurde. Hier liegt in der Praxis nicht selten die erste vermeintlich unüberwindliche Hürde. Zunächst ist natürlich auf die Kenntnis des Mandanten abzustellen. Nach möglichen Vermächtnisansprüchen des Schuldners, ggf. auch allg... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1004 Soweit sich im Zuge der Vermögensauskunft Anhaltspunkt dafür ergeben, dass sich der Schuldner in einer bestehenden Ehe-/Lebenspartnerschaft befindet, kann eine mögliche Pfändung von Taschengeldansprüchen in Betracht gezogen werden. Jeder Ehe- und Lebenspartner hat innerhalb einer bestehenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des ... mehr

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AGS 01/2025, Keine Überprüf... / II. Kostenfestsetzung

1. Voraussetzungen Gem. § 164 VwGO setzt der UdG des ersten Rechtszuges – das war hier das VG Stuttgart – auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Weitere Regelungen über das Kostenfestsetzungsverfahren enthält die VwGO nicht. Über § 173 S. 1 VwGO gelten deshalb die Vorschriften der ZPO über das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend. Nach dem somit anwendbare... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 108 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / VII. Muster: Antrag bei Gläubigermehrheit

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Antrag bei Gläubigermehrheit An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück Nr. _________________________, Gebäude- und Freifläche _________________________ (Straße und Hausnummer)... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Sonderfall: Bruchteilseigentum am Grundstück

Rz. 631 In der Praxis ist der Schuldner oftmals nicht der alleinige Grundstückseigentümer. So sind im Regelfall Eheleute am Grundstück zu einem Bruchteil Eigentümer (z.B. zu ½). Ist dies der Fall, steht sowohl die offene als auch die verdeckte Eigentümergrundschuld den Grundstückseigentümern in Bruchteilen zu. Im Zweifel bestimmt sich die Höhe des Bruchteils nach dem Eigentu... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / A. Einleitung

Rz. 1 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 f... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 114 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / IX. Muster: Antrag auf Eintragung Zwangssicherungshypothek bei titulierten kapitalisierten Zinsen, wenn Hauptforderung erloschen ist

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Schuldner hat ein Grundstück An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Gemarkung _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________, Gebäude- und Freifläche ________________... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Pfändung von Rückgewähransprüchen wegen Sicherheiten (Pfandrechte, Mobiliarsicherheiten und Grundpfandrechte)

Rz. 337 Bei der Kontenpfändung wird oftmals nicht bedacht, was mit den Sicherheiten des Vollstreckungsschuldners geschieht, wenn dieser ein Darlehen an das Kreditinstitut zurückgezahlt hat.[358] Rz. 338 Nach den zumeist getroffenen Sicherungsabreden hat das Kreditinstitut die Sicherheiten nach vollständiger Tilgung der Schuld an den Sicherungsgeber zurückzugeben. Dem Schuldne... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIV. Muster: Ruhen der Pfändung – Zustimmung zu Schuldnerantrag nach § 765a ZPO

Rz. 437 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.53: Ruhen der Pfändung – Zustimmung zu Schuldnerantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Zustimmung zum Antrag auf Erlass einer Anordnung nach § 765a ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldn... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 558 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 3. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 295 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / d) Kosten und Gebühren

Rz. 401 Das Verfahren über die Austauschpfändung ist mangels einer entsprechenden Kostenvorschrift im GKG gerichtsgebührenfrei. Für den Rechtsanwalt handelt es sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 7 RVG dagegen um eine besondere Angelegenheit, sodass er hierfür neben der bereits angefallenen 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für das Betreiben der Zwangsvollstreckung eine weiter... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 495 Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, aufgrund derer eine Sache einem anderen als dem Eigentümer nutzbar ("dienstbar") ist. Es handelt sich damit um dingliche Rechte auf unmittelbare, jedoch beschränkte Nutzung einer Sache, eines Rechts oder eines Vermögens. Sie schränken den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung ein. Abzugrenzen sind... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 64 Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen und diesem gleichgestellte Bezüge können nur nach Maßgabe der §§ 850a–850h ZPO gepfändet werden. Sozialleistungen, die vielfach Lohnersatzfunktion haben, sind durch § 54 SGB I vor unbeschränkter Zwangsvollstreckung geschützt. Auf die Einhaltung der Pfändungsschutzbestimmungen kann nicht verzichtet werden. Verstöße gegen dieselben ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 6 Auflage

Rz. 232 Keine Pfändbarkeit der Auflage Vermächtnis[267] und Auflage sind beliebte Gestaltungsmittel im Erbrecht. Deshalb stellt sich auch bei der Auflage die Frage der Pfändbarkeit. Anders als das Vermächtnis beinhaltet die Auflage jedoch nicht notwendig die Zuwendung eines Vermögensvorteils an den Begünstigten der Auflage.[268] Für die Auflage steht nicht die Zuwendung im Vo... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / II. Muster: Isolierter Kostenvorschussantrag

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.2: Isolierter Kostenvorschussantrag An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[204] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldne... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit

Rz. 402 Für die Zulassung der Vollstreckung in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO ist zu unterscheiden, ob die Zwangsvollstreckung außerhalb oder innerhalb einer Wohnung stattfinden soll. Rz. 403 Hinweis Der BGH hat inzwischen klargestellt, dass es auch für die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ZPO im Verfahren über die Abnahme der Vermög... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / e) Kosten und Gebühren

Rz. 422 Mangels einer entsprechenden Kostenvorschrift entstehen keine Gerichtsgebühren für die richterliche Anordnung. Auch der Rechtsanwalt kann nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG keine gesonderte Vergütung für den Antrag verlangen. Die Tätigkeit ist vielmehr bereits mit der 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für das Betreiben der Zwangsvollstreckung als solche abgegolten. D... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / X. Muster: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO

Rz. 562 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.10: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in __________________... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / V. Muster: Textbaustein Moratoriumsklausel

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.5: Textbaustein Moratoriumsklausel Zahlungsklausel / Bankverbindung Der Schuldner hat dem Gläubiger nachgewiesen, dass er zumindest bis zum _________________________ nicht in der Lage sein wird, die in dieser Vereinbarung begründete Forderung auszugleichen. Der Gläubiger verzichtet bis zu diesem Zeitpunkt auf d... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 1. Allgemeine Voraussetzungen: Titel – Klausel – Zustellung

Rz. 15 Wie jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung setzt auch die Einleitung des Verfahrens auf Vorlage des Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c und d ZPO voraus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung über einen vollstreckungsfähigen und hinsichtlich des offenbarungspfli... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Wohngelds

Rz. 1126 Das Wohngeld – als fortlaufend gezahlte Sozialleistung – übersteigt nicht die in § 850c ZPO genannten Grenzen. Bedeutung kann eine mögliche Pfändbarkeit des Wohngelds nur dann erlangen, wenn es mit Arbeitseinkommen und/oder anderen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, zusammengerechnet werden kann. Rz. 1127 Nach § 850e Nr. 2a ZPO sind mit dem Arbeitseinkommen... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 903 Soweit der Schuldner als Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kommt er Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB in Betracht. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und ist übertragbar, § 2317 BGB. Rz. 904 Als beschränkt pfändbare Forderung ist der Pflichtteilsanspruch der Pf... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 6. Vorauspfändung

Rz. 276 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.[296] Mit dieser Entscheidung hat sich der BGH der Auffassung angeschlossen, die die sog. Dauerpfändung wegen einer in Raten fällig werdenden Unterhaltsforderung in Forderungen aus Bankguthaben schon bisher für zulässig erachtet hat. Die Dauerpfändung stellt nach der Auf... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / a) Definition der vertretbaren Handlung

Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ändert. Der ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 5. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 309 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / c) Sonderfall: Die notwendige Mitwirkung eines Dritten

Rz. 13 Ein Sonderproblem kann sich dann ergeben, wenn zwar objektiv die geschuldete Leistung durch einen Dritten bei gleichem wirtschaftlichen Erfolg für den Gläubiger und ohne Änderung der Eigenart der Leistung statt vom Schuldner auch von einem Dritten erbracht werden kann, jedoch hierfür die Mitwirkung oder die Zustimmung einer weiteren Person erforderlich ist. Rz. 14 Hier... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / XIII. Muster: Stellungnahme und Anträge des Gläubigers auf eine Erinnerung des Schuldners

Rz. 311 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.13: Stellungnahme und Anträge des Gläubigers auf eine Erinnerung des Schuldners Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / II. Muster: Schuldner hat ein Grundstück

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Schuldner hat ein Grundstück An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Gemarkung _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________, Gebäude- und Freifläche ________________... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 5. Reaktion auf die Zurückweisung von Fragen

Rz. 255 Der Schuldner ist grundsätzlich verpflichtet, alle zulässigen Fragen des Gläubigers zu beantworten.[335] Soweit der Gerichtsvollzieher einzelne Fragen für unzulässig erachtet, ist er verpflichtet, dies dem Gläubiger unter Angabe der Zurückweisungsgründe mitzuteilen. Rz. 256 Hinweis Dem Nachbesserungsantrag gebührt stets und ausnahmslos der Vorrang vor der Erinnerung n... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Erbe ist beschränkt oder beschwert

Rz. 914 Der Erblasser kann den Nachlass durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder durch eine Teilungsanordnung beschränken oder beschweren. Überdies kann das Erbe mit einem Vermächtnis[697] oder einer Auflage beschwert sein. Auch in diesen Fällen kann nach § 2306 BGB ein in der Zwangsvollstreckung zu beachtendes und grundsätzlich ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Antrag auf Pfändung des Erstattungsanspruchs aus einem Lohnsteuerjahresausgleich des Schuldners gegenüber dem Finanzamt

Rz. 1003 Muster 8.153: Antrag auf Pfändung des Steuererstattungsanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage be... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXIV. Muster: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung

Rz. 595 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.35: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ___________... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Teilvollstreckung als Vollstreckungsauftrag

Rz. 67 War die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in der Vergangenheit fruchtlos, so ist für jeden weiteren Vollstreckungsversuch zu bedenken, dass der Gläubiger für die Vollstreckungskosten in Vorlage zu treten hat, ohne sicher sein zu können, dass er die Vollstreckungskosten trotz § 788 ZPO letztendlich vom Schuldner einziehen kann. Dies gilt in gleicher Weise, wenn d... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 731 Noch mehr als die übrigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung setzt die Pfändung derartiger landwirtschaftlicher Fördermittel ein Höchstmaß an Information des Gläubigers voraus. In dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Anspruch des Schuldners möglichst genau zu bezeichnen. Es dürfte deshalb nicht genügen, wenn ein "Anspruch auf Zahlun... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXII. Muster: Ergänzung des Musters XXI um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag

Rz. 109 Muster 3.22: Ergänzung des Musters XXI um einen Haftbefehlsantrag ohne Verhaftungsauftrag Seite 5, Anlage 1 ZVFV: ▪ Hinweise zu Modul I (Haftbefehlsantrag): [79] mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Überweisung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 933 Die Überweisung des Pflichtteilsanspruches darf erst erfolgen, wenn der Pflichtteilsanspruch im vorbeschriebenen Sinne von den Erben vertraglich anerkannt wurde oder der Schuldner ihn rechtshängig gemacht hat. Der Pflichtteilsanspruch des Schuldners gehört im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. zur Insolvenzmasse, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung des V... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Allgemeines

Rz. 157 Die Höhe des nach § 850c ZPO pfändbaren Einkommensteils hängt maßgeblich von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Als unterhaltsberechtigt sind die Personen zu berücksichtigen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zu gewähren hat. Hierzu zählen der Ehegatte (§§ 1360, 1360a, 1361 BGB), der frühere Ehegatte (§§ ... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Hilfspfändung

Rz. 354 Findet der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Sachpfändung gegen den Schuldner Urkunden auf, die eine Forderung oder ein Leistungsrecht beweisen, ohne dass das Papier selbst Träger des Rechtes ist, so kann der Gerichtsvollzieher diese Urkunden, bzw. Unterlagen im Rahmen der so genannten Hilfspfändung, (vorläufig) in Besitz nehmen, obwohl die Zwangsvollstreckung in die ... mehr

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FoVo 01/2025, Offenkundigke... / 1 Der Fall

Die antragstellende Sparkasse H begehrt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde mit einer Rechtsnachfolgeklausel, nachdem sie mit der im Titel als Gläubigerin aufgeführten Sparkasse S fusioniert hat. Vollstreckbare notarielle Urkunde als Titel Mit notarieller Urkunde erteilte die Titelschuldnerin gemeinsam mit ihrem Ehemann und einem Bauträge... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Anwendungsbereich der Austauschpfändung

Rz. 384 Ist eine körperliche bewegliche Sache nach § 811 ZPO aus Gründen des Schuldnerschutzes (siehe dazu oben Rdn 302 ff.) unpfändbar, so mag dies den Gläubiger in besonderer Weise beeinträchtigen, wenn es sich um einen wertvollen Gegenstand handelt. Rz. 385 § 811a ZPO gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die höherwertigere körperliche Sache im Austausch gegen eine in der Nu... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (Real-/Konsensualvertrag) keine Rolle me... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 395 Die Anordnung hat zwei materielle und eine formelle Voraussetzung, die für beide Formen der Anordnung identisch sind. Rz. 396 Der Schuldner hat zunächst in materieller Hinsicht die Tatsachen darzulegen und in formeller Hinsicht nachzuweisen, die belegen, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgesc... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Beteiligung des Gläubigers am Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Rz. 992 Eine Beteiligung des Pfändungsgläubigers im Steuerfestsetzungsverfahren ist ausgeschlossen, da sich das Pfändungspfandrecht (§ 829 ZPO) und die Einziehungsbefugnis (§ 835 ZPO) ausschließlich auf den Zahlungsanspruch, den der Schuldner (Steuerpflichtige) als Erstattungsbegehren gegen die Finanzbehörde richten kann, erstrecken, nicht aber die Rechtsstellung des Schuldn... mehr