Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 13 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Bei Sachen beginnt die Zwangsvollstreckung durch Pfändung, bei Pfändung von Forderungen und anderen Rechten mit Erlass (nicht erst mit der Zustellung) des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung nach § 845 ZPO. Bei Immobilien durch Unterzeichnung der Eintra...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Widerspruchsklage des Dritten im Falle der Verletzung des Satzes 1

Rz. 5 Der Dritte kann darüber hinaus nach Satz 2 das Veräußerungsverbot mit der Widerspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen; zwischen dieser Möglichkeit und der Einlegung der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO hat er die Wahl (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 772 Rn. 22). In der Praxis wird die Vollstreckungserinnerung sich als der "bessere Weg" darstellen, da ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners betrieben werden. Die Vollstreckung wäre schwerfällig und langwierig, wenn die Vollstreckungsorgane die Zugehörigkeit der potentiellen Zugriffsobjekte zu dem Vermögen des Schuldners umfassend und abschließend überprüfen müssten. Das Gesetz knüpft deshalb im (formalisierten) Verfahren der Zwangsvollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verfahren

Rz. 44 Über die Drittwiderspruchsklage wird in einem "normalen" zivilprozessualen Erkenntnisverfahren entschieden. Die Klageerhebung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Klageschrift kann an den Vollstreckungsgläubiger persönlich, aber auch an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers zugestellt werden, da sich die im Vorprozess erte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Anordnungen nach § 769 ZPO treten mit Erlass des Urteils in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer Kraft (BGHZ 32, 240; siehe auch § 769 Rn. 8). Im Falle der Abweisung z. B. der Vollstreckungsabwehrklage könnte die Zwangsvollstreckung daher ohne Beschränkung fortgesetzt werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels keinen Einfluss auf die Vol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

Rz. 7 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im Verhältnis zu der Drittwiderspruchsklage als ein Minus angesehen. Mit ihr verlangt, anders als bei § 771 ZPO, nicht ein Dritter, dass die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Es klagt vielmehr der Gläubiger eines besitzlosen Pfandrechts gegen den Pfändungspfandgläubiger darauf, d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Feststellungsklage, § 256 ZPO

Rz. 9 Für eine positive Feststellungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Feststellung der Berechtigung hinsichtlich des Gegenstandes oder eine negative Feststellungsklage auf Feststellung der Befugnis, in den konkreten Gegenstand die Zwangsvollstreckung betreiben zu dürfen, oder auf Feststellung, dass an dem konkreten Gegenstand ein Pfändungspfandrecht nicht entstand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Drittwiderspruchsklage ist gegen die Zwangsvollstreckung aus jeder Art von Vollstreckungstitel, also auch Arrest (OLG Sachsen-Anhalt Urteil v. 5.4.2012 – 1 U 90/11) und einstweiliger Verfügung, in bewegliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen möglich (LG Düsseldorf, Kunst und Recht 2016, 22). Darüber hinaus ist sie ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO

Rz. 52 An das Amts-/Landgericht ... per beA Drittwiderspruchsklage und Antrag nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO Eilt! Wegen Antrags auf Einstellung bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum einfügen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Herausgabe Streitwert: ... bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in dessen Vollmacht Klage und werde bea...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Einwendungen des Beklagten

Rz. 42 Zur Verteidigung gegen die Drittwiderspruchsklage kann der Beklagte Einwendungen geltend machen, die das (Dritt-)Recht des Klägers ausschließen (leugnen, hemmen oder vernichten). Dazu kann das Vorbringen gehören, der Kläger habe sein Recht vermittels Scheingeschäfts (§ 117 BGB) oder durch einen nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbaren Übertragungsvorgang erworben (BGHZ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 50 Für die Drittwiderspruchsklage gelten die Gerichtskosten (KV Nr. 1210 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und die Gebühren des Rechtsanwalts (Teil 3 Nrn. 3100 ff. VV RVG) wie in einem gewöhnlichen Rechtsstreit. Für die Mitwirkung in dem Verfahren nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO vgl. § 769 Rn. 15. Gerichtsgebühren fallen in diesem Verfahren nicht an. Der Gebührenstreitwert ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 11 Örtlich ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt (§ 771 Abs. 1 ZPO). Das ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Bei der Vorpfändung nach § 845 ZPO ist es das künftige zur Pfändung zuständige Gericht; bei der Sachpfändung das Gericht des Pfändungsorts, auch noch nach Wegschaf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abgrenzung der Drittwiderspruchsklage von anderen Rechtsbehelfen

3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203). 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwider...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsmittel

Rz. 51 Gegen das Urteil sind die Berufung (§§ 511 ff. ZPO) und die Revision (§§ 542 ff. ZPO) unter den allgemeinen Voraussetzungen gegeben. Hinsichtlich der einstweiligen Anordnung kann auf die Erläuterungen zu § 769 Rn. 2 ff. verwiesen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwiderspruchsklage ein "aliud". Mit ihr macht der Vollstreckungsschuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst geltend (vgl. § 767 Rn. 6; zur Abgrenzung BGH, MDR 1988, 405 = NJW 1988, 1095).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 3 Die in einem Urteil enthaltenen Anordnungen nach § 770 ZPO sind nicht isoliert, sondern nur mit der Hauptsache anfechtbar, da sie Bestandteil des Urteils sind (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 770 Rn. 2). Das Berufungsgericht kann aber auf Antrag vorab über sie verhandeln und entscheiden (§ 770 Satz 2, § 718 ZPO). Das Rechtsmittelgericht seinerseits ist dadurch nicht geh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Wirkung des Verbots nach Satz 1

Rz. 3 Die Nichtbeachtung des Verbots nach Satz 1 führt, da es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift handelt, nicht zur Nichtigkeit durchgeführter Verwertungsmaßnahmen. Das Vollstreckungsorgan allerdings, das in Kenntnis des Verfügungsverbots handelt, macht sich einer Amtspflichtverletzung schuldig.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren und Kosten

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts gehört zum Rechtszug, wird also durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgedeckt (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 RVG). Bei abgesonderter mündlicher Verhandlung entstehen Gebühren nach Nr. 3328, 3332 VV RVG (Zöller/Herget, ZPO, § 770 Rn. 2). Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 769 ZPO setzt eine Entscheidung nach § 770 ZPO keinen Antrag des Vollstreckungsschuldners voraus. Vielmehr kann das Prozessgericht von Amts wegen entscheiden, was einen Antrag (als Anregung verstanden) nicht ausschließt (Zöller/Herget, § 770 Rn. 1). Für den Fall, dass mit einer Klageabweisung gerechnet wird, sollte der Kläger jedoch einen solchen Antr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Wird die Ordnungsvorschrift des § 772 Satz 1 ZPO verletzt, steht dem Dritten auch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder dem sonst einschlägigen Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 771 Rn. 3). Dagegen kann der Schuldner nicht mit Erfolg Erinnerung einlegen, da keine ihn schützende Norm verletzt wird (h. M. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvoll...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung (sofortige Beschwerde, § 793 ZPO)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 764 Abs. 3 ZPO) ergehen können, findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt. Diese und die Erinnerung schließen sich gegenseitig aus. Während sich die sofortige Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen richtet, ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher (Nr. 2)

Rz. 4 Das Vollstreckungsgericht kann auch dann eine Vollstreckungsmaßregel (z. B. Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO) anordnen, wenn der Gerichtsvollzieher die Vollstreckungsmaßnahme nach § 756 Abs. 2 ZPO durchgeführt hat und diese durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers nachgewiesen ist. Das Protokoll muss dem Vollstreckungsgericht vorliegen. Einer Zustellung desselben a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 768 Klage gegen Vollstreckungsklausel

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel – als ordentliches Erkenntnisverfahren – gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sachliche Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend zu machen. Ist eine sog. qualifizierte (titelergänzende oder -umschreibende) Vollstreckungsklausel erteilt worden und bestreitet der Schuldner, dass die mat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 765 Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Wie die Vorschrift des § 756 ZPO dient § 765 ZPO der Zwangsvollstreckung in den Fällen, in denen die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt (vgl. daher § 756 ZPO Rn. 1 bis 3). Anders als dort – der Gerichtsvollzieher – wird hier das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3.1 "Erinnerungsbefugnis ähnlich dem Schuldner"

Rz. 26 Dritte können betroffen sein: bei ihrer Inanspruchnahme als Schuldner bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung, obwohl der Titel sich nicht gegen sie richtet. Sie können sich in diesem Verfahren nicht nur auf das Fehlen eines Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung berufen, sondern auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften rügen, auf die sich auch der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Entscheidungen des Rechtspflegers (sofortige Beschwerde, § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO)

Rz. 5 Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) gegeben. Für die Unterscheidung zwischen Maßnahme der Zwangsvollstreckung und Entscheidung gilt hier das oben Angeführte (Rn. 3).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Statthaftigkeit der Erinnerung

Rz. 17 Statthaftigkeit bedeutet, dass der gewählte Rechtsbehelf zur Erreichung des angestrebten Ziels vom Gesetz auch im Einzelfall tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Nach der unter Rn. 1 und 2 vorgenommenen Abgrenzung kann festgehalten werden, dass nur solche Einwendungen zu beachten sind, die das bei der Zwangsvollstreckung zu beachtende Verfahren betreffen (vgl. aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Dritte

Rz. 25 Auch Dritte, die weder als Schuldner noch als Gläubiger am Verfahren der Zwangsvollstreckung beteiligt sind, können durch die Zwangsvollstreckung in ihren Rechten in mannigfacher Weise verletzt oder beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, den Dritten – zumindest auch – zu schützen bestimmt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 28 Die Erinnerung setzt einen Antrag an das Gericht voraus, der nicht fristgebunden ist. Allerdings kann sie grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem Beginn und der Beendigung der Zwangsvollstreckung eingelegt werden, weil es ansonsten am Rechtsschutzinteresse (siehe unten Rn. 32) fehlt (zum Beginn der Zwangsvollstreckung vgl. LG Berlin, DGVZ 1991, 9; zum Ende der Zwan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einstweilige Anordnung

Rz. 43 Die Einlegung der Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung und hindert deshalb nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung. Zur Vermeidung nicht mehr rückgängig zu machender Nachteile für den Erinnerungsführer hat das Vollstreckungsgericht die Möglichkeit, schon vor Erlass einer Entscheidung über die Erinnerung nach §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO auf Antrag ode...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)

Rz. 13 Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht (z. B. Eigentum) zusteht, kann dieser sich gegen die Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO wenden. Auch hier sind es Gründe des materiellen Rechts, die diesen Rechtsbehelf von der Erinnerung nach § 766 ZPO unterscheiden. Allerdings...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Gläubiger

Rz. 23 Die Erinnerungsbefugnis des Gläubigers ist immer dann gegeben, wenn sein Antrag ganz oder teilweise zurückgewiesen oder die Zwangsvollstreckung nicht auftragsgemäß durchgeführt wird (§ 766 Abs. 2 ZPO). Das wird fast ausschließlich bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher der Fall sein, da die teilweise oder vollständige Ablehnung einer beantragten Maßn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Begründetheit der Klage

Rz. 7 Die Klage nach § 768 ZPO ist begründet, wenn die bei der Erteilung der Klausel nach § 726 Abs. 1, §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, § 745 Abs. 2, § 749 ZPO als erwiesen angenommenen Tatsachen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorliegen (Hanseatisches OLG, a. a. O.); für die Prüfung der Voraussetzungen kommt es stets auf den Zeitpunkt der letzten mündli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.8 Einwendung gegen die Klauselerteilung (§ 732 ZPO)

Rz. 11 Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel steht dem Schuldner die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO (siehe dort) zu. Die Vollstreckungserinnerung ist dadurch ausgeschlossen (LG Detmold, JurBüro 2011, 274), was allerdings auch schon daraus folgt, dass das Klauselerteilungsverfahren dem Verfahren der Zwangsvollstreckung "vorgeschaltet" ist und die Erteilung der Klaus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Begründetheit (im Einzelnen)

6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

5.1 Antrag Rz. 28 Die Erinnerung setzt einen Antrag an das Gericht voraus, der nicht fristgebunden ist. Allerdings kann sie grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem Beginn und der Beendigung der Zwangsvollstreckung eingelegt werden, weil es ansonsten am Rechtsschutzinteresse (siehe unten Rn. 32) fehlt (zum Beginn der Zwangsvollstreckung vgl. LG Berlin, DGVZ 1991, 9; zum End...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

3.1 Allgemeines Rz. 5 Die Klage nach § 768 ZPO ist eine prozessuale Gestaltungsklage (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 768 Rn. 6). Antrag und Tenor lauten auf die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegen den Kläger aus der genau zu bezeichnenden vollstreckbaren Ausfertigung. Der richtige Beklagte ist der in der Vollstreckungsklausel benannte Gläubiger. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Rechtsschutzinteresse

Rz. 32 Ein Rechtsschutzinteresse für die eingelegte Erinnerung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist (BGH, NZI 2010, 118). Ist sie beendet, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungserinnerung (LG Gießen, Beschluss v. 9.7.2020, 7 T 164/20, juris; BGH, NJW-RR 2010, 785 = MDR 2010, 106; BGH M...mehr