Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 3. Muster: Antrag des Gläubigers auf Aufhebung eines Beschlusses nach § 765a ZPO

Rz. 564 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.9: Antrag des Gläubigers auf Aufhebung eines Beschlusses nach § 765a ZPO An das Amtsgericht[583] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache [584] des _________________________ – Gläubiger und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Bezeichnung der Parteien

Rz. 69 Die Person, für die vollstreckt werden soll (Gläubiger), und die Person, gegen die vollstreckt werden soll (Schuldner), müssen im Titel oder der beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sein (§ 750 Abs. 1 ZPO). Rz. 70 Die Grundlage für die Zwangsvollstreckung wird bereits im Erkenntnisverfahren geschaffen. Dort ist bereits sorgfältig auf die präzise Beze... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 10. Vollstreckbare Ausfertigung von notariellen Urkunden

Rz. 316 Die ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 802 ZPO für die Erteilung der Klausel richtet sich danach, wer die Urkunde verwahrt. Das kann der Notar gem. § 797 Abs. 1 Nr. 2a ZPO sein, der die Urkunde errichtet hat (§ 45 Abs. 1 BeurkG). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts[285] wurden die §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 BNotO dahingehend geändert, dass ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 1. Vollstreckungsbescheid als elektronisches Dokument

Rz. 4 Gem. § 754a und § 829a ZPO können aus einem Vollstreckungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" – also Aufträge an den Gerichtsvollzieher sowie Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO

Rz. 89 Auch nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens und Ausfertigung des Titels gibt es noch – wenn auch eingeschränkte – Möglichkeiten, Unrichtigkeiten zu korrigieren und Auslassungen zu ergänzen. Rz. 90 Schon unmittelbar nach Zustellung des Vollstreckungstitels muss überprüft werden, ob der im Erkenntnisverfahren zuletzt gestellte Antrag mit dem Tenor übereinstimmt. Abweich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Urteilsergänzung gem. §§ 716, 321 ZPO

Rz. 131 Ist ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit versehentlich unterblieben und befürchtet der Schuldner nunmehr, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen ihn einleitet, obwohl er beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, besteht nach § 716 ZPO die Möglichkeit eines Antrages auf Urteilsergänzung. Rz. 132 Beispiel Der Urteilstenor lautet: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / VII. Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

Rz. 345 Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) hat die beschleunigte Vollstreckung zivilrechtlicher Titel in anderen Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks und des türkisch besetzten Teils Zyperns zum Ziel. Sie betrifft unbes... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Eintritt eines Kalendertages, § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 362 Vom Eintritt eines Kalendertages hängt die Geltendmachung eines Anspruches ab, wenn der Kalendertag im Titel bestimmt ist oder ohne weiteres aus dem Kalender bestimmbar ist. Rz. 363 Beispiel Der Tenor des Urteils lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,00 EUR in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats von je 500,00 EUR beginnend mit dem 1.12.2... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 3. Kontenpfändung, elektronische Antragstellung und Zugang zum Bankschließfach

Rz. 12 Der vereinfachte Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a ZPO findet auch Anwendung, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erwirkt werden soll, der auf Zutritt zu einem Bankschließfach und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches gerichtet ist.[6] Zum Teil wurde in der Literatur die Ansicht vertreten, dass ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Zuständigkeit für die Vollstreckungsgegenklage

Rz. 376 Richtet sich die Entscheidung gegen einen gerichtlichen Titel, d.h. insbesondere gegen ein Urteil, einen Prozessvergleich oder einen vollstreckungsfähigen Beschluss, so ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges nach § 767 ZPO bzw. nach §§ 794 Abs. 1, 795, 767 ZPO für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage sachlich und örtlich zuständig. Rz. 377 Unerheb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Exkurs: Die GmbH als Schuldner

Rz. 102 Besonders häufig zeigt sich in der Zwangsvollstreckung die GmbH oder ein Gesellschafter einer GmbH als Schuldner. In diesen Fällen stellen sich verschiedene Fragen: Rz. 103 Ist die Gesellschaft selb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / (c) Verfahren und Rechtsmittel

Rz. 167 Der Schuldner/Gläubiger, der die Sicherheit geleistet hat, stellt einen Antrag auf Fristsetzung zur Freigabe der geleisteten Sicherheit bzw. Erhebung der Klage auf Herausgabe der Sicherheitsleistung durch den Gläubiger/Schuldner nach § 109 ZPO. Der Antrag wird zweckmäßigerweise zusammen mit dem Antrag auf Rückgabeanordnung/Erlöschen der Bürgschaft gestellt.[134] Ein ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 57 Soll die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO betrieben werden, wird die Vollstreckungsklausel durch den Notar erteilt. Er ist insoweit die erste Instanz.[17] Verweigert er die Erteilung der Klausel, ist die Beschwerde nach § 54 BeurkG statthaft. Für das Beschwerdeverfahren gelten nach § 54 Abs. 2 BeurkG die Vorschriften des Ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen und Statthaftigkeit

Rz. 434 Die Klage kann grundsätzlich von jedem in der Haftung beschränkten Erben, d.h. dem Alleinerben, dem Miterben oder nach § 2144 BGB auch von dem Nacherben erhoben werden. Auch der Erbschaftskäufer ist nach § 2383 BGB zur Haftungsbeschränkung berechtigt und kann diese mit der Vollstreckungsgegenklage des Erben durchsetzen. Daneben kann die Klage auch durch den Nachlassv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Auskünfte des Kreditinstituts des Gläubigers

Rz. 183 Auskünfte über die Bonität des Schuldners und dessen Bankverbindungen erteilt regelmäßig – wenn auch selten offen – das eigene Kreditinstitut des Gläubigers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das eigene Kreditinstitut – insbesondere bei gewerblichen Gläubigern – häufig ein eigenes Interesse daran hat, dass der Gläubiger seine Außenstände realisiert, damit eigene Ans... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 3 Als Teil der Novelle des gesamten Kostenrechtes ist schon am 1.5.2001 das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher vom 19.4.2001 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz musste zur Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Vorschriften und zur Beseitigung von Mängeln schon mehrfach geändert werden. Eine umfassende Änderung erfolgte durch das 2. KostRModG zum 1.8.2013, mit d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / cc) Präklusion

Rz. 353 Die Einwendungen dürfen nicht nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert sein, soweit die Vorschrift zur Anwendung kommt. Ob und inwieweit die Präklusionsvorschrift zur Anwendung kommt, hängt von der Art des der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Titels ab. Rz. 354 Nach § 767 Abs. 2 ZPO ist der Schuldner bei Urteilen mit den materiell-rechtlichen Einwendungen ausgeschlosse... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / d) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 93 Die Vergütung entsteht jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts innerhalb einer Angelegenheit.[64] Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Erinnerungsverfahren

Rz. 117 Zunächst kann das Organ, welches die Vollstreckungsklausel erteilt hat, gemäß § 572 Abs. 1 ZPO analog der Erinnerung abhelfen.[71] Sofern abgeholfen wird, stehen dem Gläubiger dann die bereits dargestellten Rechtsbehelfe der Erinnerung nach § 573 ZPO gegen die Abhilfe durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die sofortige Beschwerde nach § 11 RPflG, § 567 ZPO be... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 11. Klauselerteilung bei anderen Urkunden

Rz. 323 Checkliste: Zuständigkeit für die Klauselerteilung in Sonderfällen Die Zuständigkeit für die jeweilige Erteilung der Vollstreckungsklausel wird hier nur in einer Übersicht dargestellt: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 133 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat seine Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 134 Für die Vertretung des Rechtsanwaltes in der Zwangsversteigerung sind d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XVI. Telefon-, Adress- und Branchenbücher

Rz. 224 In besonderer Weise geeignet, um Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners zu geben, sind Telefon- und Branchenbücher. Auch wenn der Schuldner seinen Meldepflichten nicht nachkommt, verfügt er am neuen Wohnort doch fast immer über ein Telefon. Die wenigsten Schuldner beachten, dass mit der Beantragung eines Telefonanschlusses auch die Eintragung im entsprechenden T... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Einleitung

Rz. 25 Jedes Geschäft ist zwangsläufig mit Chancen und Risiken verbunden. Beiden Belangen wird ein Unternehmen ebenso wie ein Rechtsanwalt bezüglich seiner eigenen Forderungen nur dann gerecht, wenn er – neben möglichen Bonitätskontrollen – ein gezieltes Informationsmanagement betreibt. Nachfolgend sollen einige wenige Maßnahmen vorgestellt werden, die bei einem aktiven Info... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Informationen vom Schuldner selbst

Rz. 58 Ist der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter für den Mandanten nicht nur im Inkasso oder der Vollstreckung tätig, sondern schon zuvor in der Vertragsanbahnung, sollte er darauf achten, dass auch schon möglichst viele Informationen über den Schuldner in den vertraglichen Unterlagen selbst enthalten sind (siehe oben Rdn 25 ff.). Rz. 59 Hier ist insbesondere zu achten auf: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / aa) Einleitung

Rz. 221 Wer die frühere Rechtsprechung zu Inkassokosten verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Glaubenskrieg um die Berechtigung dieses Dienstleistungssektors geführt wird, nicht aber eine an den einschlägigen Rechtsgrundlagen und den hierzu entwickelten Rechtsprinzipien orientierte Rechtsprüfung stattfindet, inwieweit die Inkassokosten erstattung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / (1) Vertragliche Vereinbarung als Anspruchsgrundlage

Rz. 224 Wird vertraglich, etwa im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleiches vereinbart, dass der Schuldner die Inkassokosten dem Grunde nach oder in einer bestimmten Höhe übernimmt, so bindet dies den Schuldner. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob er die Inkassokosten in einer gesonderten Regelung übernommen hat oder ob diese neben den weiteren Forderungen als abstraktes Schu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 3. Exkurs: Der Schuldner als Gesellschafter einer GmbH

Rz. 108 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, so ist sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich veräußerlich und damit auch pfändbar. Die Pfändbarkeit wird dabei nicht durch den Genehmigungsvorbehalt der Gesellschaft nach § 15 Abs. 5 GmbHG für eine Veräußerung beeinträchtigt (§ 851 Abs. 2 ZPO). Rz. 109 Die erforderlichen Informationen können sich für den... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / bb) Beachtlichkeit der Schadensminderungspflicht

Rz. 235 Soweit die vorbeschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben und der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht, muss geprüft werden, ob diese als Verzugsschaden auch in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind. Im Übrigen aber mit gleichem Inhalt ist § 13e RDG (früher § 4 Abs. 4 und 5 RDGEG) zur An... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / X. Einsicht in die Insolvenzakte

Rz. 148 Hat ein anderer Gläubiger des Schuldners oder der Schuldner selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners beantragt und wird die Eröffnung dann mangels Masse abgelehnt, so ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass der Schuldner über kein Vermögen mehr verfügt. Rz. 149 Hinweis Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet, so wu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XII. Auskünfte bei Detekteien, Auskunfteien und Datenbanken

Rz. 170 Der Gläubiger kann auch durch die Einschaltung von Detekteien oder Auskunfteien oder durch die Nutzung kommerzieller Datenbanken Auskünfte über den Schuldner und dessen Vermögen einholen. Dabei kann der Auftrag unterschiedliche Funktionen erfüllen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen und Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 295 Die Rechtsbeschwerde tritt an die Stelle der vormaligen weiteren oder sofortigen weiteren Beschwerde. Die §§ 568 Abs. 2, 793 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 30b Abs. 3 S. 2, 74a Abs. 5 S. 3, 101 Abs. 2, 102 ZVG a.F. und § 53g Abs. 2 FGG wurden entsprechend angepasst. Gleiches gilt für die Vielzahl der Verordnungen oder Gesetze über die Ausführung bilateraler Abkommen zur Anerken... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 6. Vollstreckungsprivilegierung

Rz. 84 Kann die Forderung auch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet werden, weil ihr beispielsweise ein Eingehungsbetrug zugrunde liegt (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB) muss der Schuldgrund bereits in den Klageantrag aufgenommen werden. Der Gläubiger sollte darauf hinwirken, dass dies auch entsprechend in den Urteilstenor aufgenommen wird, um so das ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 3. Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Rz. 455 Es bedarf keiner besonderen Darlegungen, dass sich der Gläubiger nur aus dem Vermögen des Schuldners befriedigen darf. Die Zwangsvollstreckung knüpft allerdings nicht an die materiell-rechtliche Vermögenszuordnung an, sondern in der Mobiliarzwangsvollstreckung nach § 808 Abs. 1 ZPO allein an den Gewahrsam des Schuldners an einer Sache, in der Immobiliarzwangsvollstre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Verfahren

Rz. 173 Ist der Antrag nicht schon nach dem eigenen Vorbringen des Schuldners unbegründet und zurückzuweisen, so hat das Vollstreckungsgericht dem Gläubiger rechtliches Gehör zu gewähren. Dies ist gleichbedeutend damit, dass das Gericht den Erfolg des Antrages nicht ausschließt, sodass der Gläubiger neben den Angriffen gegen den Vortrag des Schuldners die eigenen schutzwürdi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XXI. Anfrage beim vorherigen Vermieter oder Nachbarn

Rz. 259 In der Praxis haben sich der Vermieter und die Nachbarschaft als gute Informationsquellen gezeigt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Schuldner "unbekannt verzogen" ist als auch für den Fall, dass dessen Vermögen insbesondere dessen Arbeitgeber oder die Bankverbindung ermittelt werden sollen. Es ist die Praxis, die immer wieder erstaunen lässt, mit welcher Berei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Aufenthalts- und Vermögensermittlung nach §§ 755, 802l ZPO

Rz. 272 Die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung bringt für den Gläubiger weitere Möglichkeiten mit sich, den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners zu ermitteln. Die Auskunftsrechte wurden zudem durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (G... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / (2) Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten aus Verzug

Rz. 229 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.6.2005[152] die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges[153] ausdrücklich anerkannt. Der BGH führt wörtlich aus: "Der Senat hat in einer Entscheidung vom 24.5.1967 (VIII ZR 278/64, unter II) die einem Gläubiger durch den Auftrag zur Einziehung einer Forderung bei einem Inkassounternehmen en... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 4. Muster: Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, § 731 ZPO

Rz. 559 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.4: Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, § 731 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klauselerteilungsklage gemäß § 731 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Gläubiger) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ______________________... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VII. Auskünfte aus dem Gewerberegister

Rz. 121 Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, ist im Handelsregister eingetragen. Insoweit kommt allerdings eine Eintragung im Gewerberegister nach § 14 GewO in Betracht, soweit der Schuldner ein stehendes Gewerbe betreibt. Rz. 122 Nach § 14 Abs. 8 GewO steht hier nichtöffentlichen Stellen, zu denen auch der Gläubiger regelmäßig gehöre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / III. Wiedervorlage als Druckmittel

Rz. 288 Die Vollstreckung ist für den Rechtsanwalt, das Inkassounternehmen oder den sonst vom Gläubiger Beauftragten von zwei widerstreitenden Polen[92] beherrscht. Auf der einen Seite ist der Gläubiger schon nach kurzer Zeit mit dem Erfolg der Titulierung seiner Forderung nicht (mehr) zufrieden. Sein wahres Interesse ist allein auf die Befriedigung der Forderung gerichtet, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. Exkurs: Die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter

Rz. 113 Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Soweit die Einlage nicht geleistet wurde, kann sie allerdings noch nachgefordert werden. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet dagegen regelmäßig aus. Rz. 114 Jedoch soll eine Haftung der Gesellschafter da... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 91 Die anwaltlichen Gebühren und deren Höhe im Verhältnis zur einfachen Gebühr ist für die dem RVG unterfallenden Aufträge zur Durchführung der Immobiliarzwangsvollstreckung im beschriebenen Sinne in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitte 3 und 4 des VV RVG geregelt. Rz. 92 Checkliste: Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung Danach erhält der Rechtsanwalt in der – gebü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 5. Auskünfte naher Angehöriger, Freunde, Geschäftspartner, Nachbarn oder (geschiedener) Ehegatten

Rz. 197 In der Vergangenheit möglicherweise nicht von jedem als "feine" angesehene, aber eine in der Praxis gängige und auch sehr effektive Form, Auskünfte über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners zu erhalten, sind Nachfragen bei Angehörigen,[61] Nachbarn, Geschäftsfreunden, Vermietern, Freunden, Bekannten oder Vereinskollegen[62] des Schuldners, mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 474 Nach §§ 771, 802 ZPO ist für die Drittwiderspruchsklage das Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet, d.h. wo die Pfändung stattgefunden hat. Rz. 475 Eine Regelung über die sachliche Zuständigkeit trifft § 771 ZPO nicht, sodass insoweit auf die allgemeinen Vorschriften zurückzugreifen ist. Die sachliche Zuständigke... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Klauselerteilung bei Nacherbfolge oder Testamentsvollstrecker, § 728 i.V.m. § 727 ZPO

Rz. 281 Auch bei der Klauselerteilung im Falle des Nacherben (§ 2100 BGB) und nach Beendigung der Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers handelt es sich um titelübergreifende Klauseln im Sinne des letzten Abschnittes. Nach den Vorschriften der §§ 326, 327 ZPO erstreckt sich die Rechtskraft von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Vorerben und einem Dr... mehr