Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Verdachtspfändung

Rz. 267 Der Antrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners als Drittschuldner zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.[292] Vor der Entscheidung des BGH war die Frage, ob von einem schlüssigen Sachvortrag ausgegangen werden kann, wenn der Gläubiger gleichzeitig d... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 588 Ergibt die Informationsbeschaffung seitens des Gläubigers,[505] dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt, ist zunächst das Grundbuch einzusehen. Der Einsichtsanspruch ergibt sich aus den §§ 12, 12a GBO. Stellt sich – wie fast immer – die Belastung des Grundstücks heraus, dann ist neben der Eintragung einer Zwangshypothek stets auch die Möglichkeit der Pfändung des... mehr

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Italien / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[332] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Einleitung

Rz. 390 Im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Kreditinstitut betrachtete die Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach besondere Fallgestaltungen unter dem Blickwinkel des § 765a ZPO. Dabei war die Annahme, dass in einer bestimmten Maßnahme eine "besondere Härte der Zwangsvollstreckung liegt, die gegen die guten Si... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Versteigerung nach § 814 ZPO

Rz. 434 Die Regelung des § 814 ZPO hat durch das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung,[319] das am 5.8.2009 in Kraft getreten ist, eine wesentliche Änderung erfahren. Nach § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann die Versteigerung wie bisher als öffentliche Versteigerung vor Ort stattfinden, während nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nun auch die Versteigerung als al... mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 6. Verteilungstermin und der Widerspruch gegen den Teilungsplan

Rz. 39 Der nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu erstellende Teilungsplan (§ 874 Abs. 1 ZPO) wird nach § 875 ZPO auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Gläubiger ausgelegt und in einem nach § 217 ZPO frühestens drei Tage nach der erfolgten Auslage zu bestimmenden Verteilungstermin auch erörtert. Ab dem Zeitpunkt der Auslage kann der Teilungsplan von dem Gericht n... mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / I. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 802l ZPO

Nachfolgend werden die zentralen Entscheidungen des BGH zu § 802l ZPO wiedergegeben, soweit diese nicht durch die zwischenzeitliche – einschränkende – gesetzliche Änderung von § 802l ZPO zu den Voraussetzungen der Einholung der Drittauskünfte überholt sind. mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verkauf der gepfändeten Kapitallebensversicherung

Rz. 801 Eine häufig unbekannte, wirtschaftlich aber besonders günstige Alternative der Verwertung zwischen den beiden vorgenannten Vorgehensweisen stellt der Verkauf der Lebensversicherung an einen Dritten als besondere Verwertungsart nach § 844 ZPO dar. Hier lassen sich 5 % bis 15 % über dem Rückkaufswert liegende Erlöse erzielen. Rz. 802 Der bekannteste Kaufinteressent ist ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO

Rz. 109 § 850c ZPO geht von dem Fall aus, dass der Schuldner ein Arbeitseinkommen hat. Allerdings geht der Trend eindeutig zum Zweitjob, wobei es sich hierbei vielfach um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ist der Schuldner allerdings für mehrere Arbeitgeber tätig und bekommt von diesen jeweils Arbeitslohn, dann ergibt sich aus dem einzelnen Arbeitslohn häufig kein ode... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / bb) Notwendige Ergänzungen des Pfändungsprotokolls

Rz. 510 Checkliste: Notwendige Ergänzungen im GV-Protokoll Über § 762 ZPO hinaus, verpflichten §§ 86, 63 GVGA den Gerichtsvollzieher weitere Angaben in das Gerichtsvollzieherprotokoll zu übernehmen. Hierzu gehören: mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Einleitung

Rz. 27 Fehlt es dem Gläubiger an konkreten Informationen über vorhandenes Vermögen des Schuldners, stellt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft und nicht mehr der Sachpfändungsauftrag die erste Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers dar. Anders verhält es sich, wenn konkrete körperliche Gegenstände des Schuldners bekannt sind, e... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Arrest und Insolvenz

Rz. 574 [Autor/Stand] Geraten der Beschuldigte oder das Unternehmen, gegen das sich der Arrest richtet, in die Insolvenz, tritt der Fiskus in Konkurrenz zu den übrigen Gläubigern. Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörende... mehr

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E / 7 Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 2210]

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Übermaßverbot nach § 803 Abs. 1 S. 2 ZPO

Rz. 313 Nach § 803 Abs. 1 S. 2 ZPO darf der Gerichtsvollzieher nicht mehr Gegenstände pfänden als zur Befriedigung des Gläubigers sowie zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Rz. 314 Abzustellen ist auf den gewöhnlichen Verkaufswert wie ihn der Gerichtsvollzieher ggf. unter Einbeziehung eines Sachverständigen geschätzt hat, soweit der Gerichtsvollzi... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Grundsätzliches zu den Formularen zur Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 187 Das Formular ist modular strukturiert. Bei Antragstellung sind der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4 zur ZVFV), der Entwurf eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 5 zur ZVFV) und entweder die Anlage 7 (Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind) oder Anlage 8 (Aufstellung von Forde... mehr

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V / 59 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest [Rdn 5609]

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ... mehr

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E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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K / 3 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2909]

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Türkei / 4. Ausschluss vom Pflichtteil

Rz. 70 Ein Erbverzicht erfolgt durch notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag, Art. 528 ZGB (zuvor Art. 475 ZGB).[123] Der Erblasser muss den Erbverzichtsvertrag persönlich abschließen. Kommt der Erbverzichtsvertrag durch eine Vertretung zustande, ist dieser unwirksam.[124] Rz. 71 Der Ausschluss von der Erbfolge ist zum Schutz der Nachkommen eines zahlungsunfähigen Erben ge... mehr

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Türkei / 3. Geltendmachung des Pflichtteils

Rz. 66 Das Pflichtteilsrecht gewährt dem Pflichtteilsberechtigten eine dingliche Beteiligung am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht wird aber nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern muss durch Herabsetzungsklage geltend gemacht werden.[116] Der Pflichtteilsberechtigte lässt die testamentarischen Verfügungen soweit herabsetzen, bis seine Noterbquote wiederhergestellt ist. Da... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.6 Kündigung einzelner Anteile im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Rz. 166 Sofern das Genossenschaftsmitglied neben seiner Pflichtbeteiligung, die meistens aus mehreren Pflichtanteilen besteht, auch noch weitere, freiwillige Anteile hält, wäre eine Kündigung einzelner Anteile nach § 67b GenG im konkreten Fall möglich. Der Vollstreckungsgläubiger darf nach der hier vertretenen Ansicht[1] dann auch nur diese freiwilligen Anteile kündigen, wen... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.9 Abwehrmöglichkeiten der eG

Rz. 170 Die Genossenschaft kann die Zwangsvollstreckung des Dritten gegen das Genossenschaftsmitglied nicht verhindern. Auch nicht durch eine Satzungsregelung (verhindern kann sie nur die Kündigung der Mitgliedschaft, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen der gesetzlichen Neuregelung in § 67c GenG gegeben sind). Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des ... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.1 Gang und Voraussetzungen der Gläubigerkündigung

Rz. 154 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auch durch einen genossenschaftsfremden Dritten erfolgen – als sog. "Gläubigerkündigung". In diesem Fall übt der Gläubiger eines Mitglieds das Kündigungsrecht des Mitglieds aus (§ 66 GenG). Kann das Genossenschaftsmitglied seinem Gläubiger gegenüber die bestehenden Verbindlichkeiten nicht begleichen, so kann der Gläubiger, nachd... mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2.1 Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 392 Zusammen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird der eG eine sog. "Drittschuldnererklärung" zugesandt (zur Zwangsvollstreckung, siehe Rn. 161). Dies ist im Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung so vorgesehen, um dem Vollstreckungsgläubiger Informationen darüber zu liefern, ob das Betreiben der Zwangsvollstreckung für ihn überhaupt Sinn macht (§ 840 ZP... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.3.2 Schicksal des Räumungsguts

Nach der Bestimmung des § 885a Abs. 3 ZPO kann der Vermieter die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, wegschaffen. Er hat sie allerdings zu verwahren. Die Gegenstände können also nach der Herausgabevollstreckung vom Vermieter aus dem Mietobjekt geräumt und etwa in einem Keller oder Lagerraum verwahrt werden. Die Gegenstände können freilich a... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.2.3 Vollstreckungsauftrag

Räumungsfrist Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung) Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf – Gläubigerin – (bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollm... mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.8.3.1 Suizidgefahr

Suizidgefahr kann Vollstreckungsschutz grundsätzlich begründen.[1] Ist mit der Zwangsräumung eine konkrete Suizidgefahr für den Mieter verbunden, bedarf es aber stets auch der sorgfältigen Prüfung, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Räumungsvollstreckung wirksam begegnet werden kann.[2] Hier kommt insbesondere eine Ingewahrsamnahme nach polizei... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.1 Grundsätze

Auch nach rechtskräftigem Abschluss des Räumungsverfahrens darf der Vermieter nicht eigenmächtig das erstrittene Räumungsurteil umsetzen und etwa die Schlösser austauschen. Die Zwangsvollstreckung ist ausschließlich den jeweiligen Vollstreckungsorganen vorbehalten, bei der Räumung dem Gerichtsvollzieher. Räumung bedeutet aber nicht nur, dass der Mieter aus dem Besitz gesetzt... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.3 Folgen der Pfändung und Überweisung

Rz. 161 Die Pfändung erfolgt durch einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das örtlich zuständige Amtsgericht erlässt. Die eG ist sog. "Drittschuldner". Als solcher wird die eG zudem aufgefordert, dem Vollstreckenden Auskunft zu geben, ob der Gegner der Vollstreckung (= das Mitglied) verwertbare Ansprüche gegen den Drittschuldner (= die eG) hat oder zu haben gla... mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / Zusammenfassung

Überblick Da das geltende Recht Selbstjustiz verbietet, bedarf es des formalistischen Zwangsvollstreckungsverfahrens, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Titel des Vermieters nicht freiwillig nachkommt. Egal, ob der Vermieter Räumung, Zahlung, Handlung oder Unterlassung vom Mieter begehrt, sind immer drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung zu bea... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.6 Verhältnis zu anderen Beendigungswegen

Rz. 220 Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist auch nach Ausspruch einer Kündigung der Mitgliedschaft, während des Laufs der Kündigungsfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 GenG oder in den Fällen der §§ 65 Abs. 3, 67, 67a GenG, möglich. Auch im Fall der Ausschließung aus der eG ist die Übertragung wenigstens noch bis zum Ende des Geschäftsjahrs, zu dem die Ausschließung wirkt, ... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.5 Bindung des Vollstreckungsgläubigers an die Satzung

Rz. 165 Der vollstreckende Gläubiger des Genossenschaftsmitglieds kann unter keinem denkbaren Umstand "sofort" die Auszahlung des "Geschäftsguthabens" an sich verlangen. Derartige Formulierungen sind in Anwaltsschriftsätzen in der Praxis nicht selten zu finden. Der vollstreckende Dritte kann sich durch die Vollstreckungsmaßnahme keine Sonderstellung gegenüber der eG verschaf... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 2 Zahlung

Ist der Mieter zur Zahlung einer Geldsumme – etwa rückständige Mieten, nicht geleistete Kaution, Betriebskostennachforderung – verurteilt worden, richtet sich die Zwangsvollstreckung danach, über welche Vermögensgegenstände der Mieter verfügt, in die der Vermieter vollstrecken kann. Bewegliche Sachen Der Vermieter kann etwa in bewegliche Sachen des Mieters wie beispielsweise l... mehr

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Der Titel und seine Durchse... / 1.3.3 Vollstreckungsauftrag

Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung) Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf – Gläubigerin – (bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollmächtigter: Re... mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 3.1.1.3 Begründete Strafanzeige

Grundsätzlich ist die Kündigung des Mietverhältnisses auch dann möglich, wenn sich der Vermieter zwar den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gefallen lassen muss, jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt wird.[1] Über die Kündigung ist dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Neben dem Verhalten des An... mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.8.4 Wiedereinweisung in die Mieträume

Im Rahmen der Räumungsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher nach der Bestimmung des § 130 Abs. 3 GVGA zu prüfen, ob der Mieter infolge der Räumung obdachlos wird. Soweit dies zu befürchten ist, hat der Gerichtsvollzieher hiervon unverzüglich die Ordnungsbehörde zu unterrichten. In einem derartigen Fall kann er die Räumungsvollstreckung gemäß § 65 GVGA aufschieben. Zur Ver... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh... mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.2 Privatrechtlicher Abmarkungsanspruch

In den Bundesländern, in denen es keinen öffentlich-rechtlichen Abmarkungsanspruch gibt, muss auf den privatrechtlichen Abmarkungsanspruch des § 919 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden, wenn der Nachbar – aus welchen Gründen auch immer – mit der Abmarkung der gemeinschaftlichen Grundstücksgrenze nicht einverstanden ist. Der Anspruch unterliegt nicht der Verjährung (§ 924 BGB).... mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.1.3 Kostenerstattung

Beseitigt der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln und die durch diese verursachten Schäden auf eigene Kosten, steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstücksnachbarn nach §§ 812, 818 BGB zu, weil der Grundstücksnachbar auf Kosten des beeinträchtigten Grundstückseigentümers dadurch bereichert wurde, dass dieser die zur Beseitigung der von den Wurze... mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Zwangsversteigerung: Aufgab... / 3 Das Problem

Das Wohnungseigentum von Wohnungseigentümer S wird zwangsversteigert. Der Verwaltung ist dieser Umstand bekannt. Sie meldet aber die erheblichen und titulierten Hausgeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Zwangsvollstreckung nicht an. Der Versteigerungserlös wird daher ausschließlich an die Grundpfandgläubiger ausgezahlt. Die Gemeinschaft der Wohnungseige... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Zu Prozessführung und Zwangsvollstreckung für und gegen Miterben sowie die Erbengemeinschaft siehe § 9. mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / C. Zwangsvollstreckung

I. Mandant ist Schuldner aufgrund Miterbenstellung Rz. 46 Wenn der Mandant aufgrund des Erbfalls und seiner Stellung als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein (zu Einzelheiten siehe auch § 6 Rdn 59 ff.). Der Miterbe... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.23: Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, mit Urt. v. _________________________ wurde vom ArbG _________________________ unter dem Az. _________________________ festgestellt, dass das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 4. Zwangsvollstreckung

Rz. 36 Der Anspruch des Klägers aus einer erfolgreichen Auseinandersetzungsklage bedarf keiner Vollstreckung, da das Urteil die Zustimmung ersetzt, § 894 ZPO (siehe oben Rdn 34). mehr

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§ 6 Haftung / III. Zwangsvollstreckung bei bestehender Testamentsvollstreckung

Rz. 272 Besteht Testamentsvollstreckung, muss zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass gem. § 748 Abs. 1 ZPO ein Titel gegen den Testamentsvollstrecker vorliegen. Dies lässt das Gesetz aber andererseits auch genügen: Weitere Titel wie bspw. gegen die Erben sind weder erforderlich noch ausreichend.[503] Liegen ein Leistungstitel gegen die Erben und ein Duldungstitel gegen den ... mehr