Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 5. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag

Rz. 126 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers zu hören. Nach § 78 ZPO gilt auch für den Schuldner wie für den Gläubiger der Anwaltszwang in den in § 78 ZPO vorgesehenen Fällen. Weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO sehen hier eine Ausnahme vor. Rz. 127 Der Schuldner kann sich dann zunächst nach allgemeiner Auffassung mit den Einwänden zu... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Anschlusspfändung

Rz. 370 Ist eine bewegliche körperliche Sache bereits gepfändet worden, so kann sie im Wege der Anschlusspfändung nach § 826 ZPO in vereinfachter Form nochmals gepfändet werden. Keine Anschlusspfändung stellt es dagegen dar, wenn dieselbe Sache im Weg... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Mietzinsansprüchen

Rz. 841 Der Mietzinsanspruch des Vermieters (Schuldner) gegen seinen Mieter (Drittschuldner) stellt eine Geldforderung gem. § 535 Abs. 2 BGB dar. Auf diese Forderung kann zunächst ohne Weiteres im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden, §§ 829, 835 ZPO. Gleiches gilt für die Pachtzinsforderung nach § 581 Abs. 1 S. 2 BGB. Ebenfalls gepfändet werden kann der Anspruch a... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Vollstreckung außerhalb von Wohnungen

Rz. 405 Außerhalb einer Wohnung entscheidet der Gerichtsvollzieher selbst, ob und wann er eine Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen durchführt. Hierunter fallen etwa Vollstreckungen in einem Nachtbetrieb. Die Zwangsvollstreckung hat nur dann zu unterbleiben, wenn dies für den Schuldner oder einen Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellen würde ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach der früheren gesetzlichen Regelung in §§ 807, 899 ff. ZPO a.F. stand die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und die eidesstattliche Versicherung, dass es nach bestem Wissen so vollständig wie möglich abgegeben wurde, am Ende der – zunächst – fruchtlosen Zwangsvollstreckung. Seit dem 1.1.2013 hat der Gläubiger mit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufkläru... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XI. Muster: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1961 BGB

Rz. 563 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.11: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1961 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in ________________________... mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / Literaturtipps

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen: mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Ausnahmsweise Pfändbarkeit bei ungerechtfertigter Härte für den Gläubiger

Rz. 228 Die generelle Unpfändbarkeit von Tieren trägt der konkreten Vollstreckungssituation aber nicht immer hinreichend Rechnung. Aus diesem Grunde erlaubt § 811 Abs. 3 ZPO die Pfändung des Tieres, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Tiere, die unter § 811 Abs. 1 Nr. 8a... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / f) Rechtsmittel

Rz. 418 Soweit eine Anordnung nach § 907 ZPO [400] nach Anhörung des Gläubigers ergangen ist, handelt es sich um eine Entscheidung in der Zwangsvollstreckung, die nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann. Beachtlich ist hier für die Praxis vor allem die Notfrist von zwei Wochen nach § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 419 Soweit die Ano... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Ablieferung von Geld nach § 815 ZPO

Rz. 458 Hat der Gerichtsvollzieher beim Schuldner Geld gepfändet, wird dieses nach § 815 Abs. 1 ZPO dadurch verwertet, dass der Gerichtsvollzieher es nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung bei dem Gläubiger abliefert. Damit dies auch tatsächlich möglich ist, muss entweder die Bankverbindung des Gläubigers angegeben oder eine Geldempfangsvollmacht des Bevollmächtigten ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / d) Die Verhaftung des Schuldners

Rz. 215 Die Verhaftung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Gläubigers. Diesen Antrag kann der Gläubiger bereits mit dem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerichtsvollzieher erteilen. Soweit der Gläubiger die erforderlichen Aufträge bereits im Formularauftrag an den Gerichtsvollzieher angekreuzt hat, ist ein erneuter Verhaftungsauftrag nich... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Voraussetzungen

Rz. 233 Das Vermögensverzeichnis soll möglichst umfassend und erschöpfend Auskunft über alle Vermögenswerte des Schuldners geben. Von der Zweckrichtung des Vermögensverzeichnisses ausgehend, dem Gläubiger Möglichkeiten des Zugriffs auf diese Vermögenswerte zu schaffen, muss die Auskunft so beschaffen sein, dass der Gläubiger alle Informationen erhält, die notwendig sind, um ... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Form

Rz. 39 Nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO setzt das Auskunftsverlangen einen Antrag des Gläubigers voraus. Hierzu ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV die Verwendung des Formulars für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen zwingend und entsprechend das Modul H der Anlage 1 der ZVFV auszufüllen.[27] Das Begehren des Gläubigers auf ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Entgegenstehende Belange des Gläubigers

Rz. 412 Nach § 907 Abs. 2 ZPO kommt eine Anordnung nicht in Betracht, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Ein Überwiegen der Interessen des Gläubigers wird nach der Gesetzesbegründung vor allem dann anzunehmen sein, wenn es um die Vollstreckung der in § 850d ZPO genannten Forderungen Unterhaltsansprüche sowie Renten wegen der Verletzung des Körpers oder ... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 4. Weitere Voraussetzungen des Antrags und das Verfahren

Rz. 37 Der Antrag setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere also Titel, Klausel, Zustellung, vorliegen, § 750 ZPO. Es kann wegen der Einzelheiten auf § 2 verwiesen werden. Rz. 38 Hinweis Da dem Prozessgericht die Akten vorliegen, kann auf den gesonderten Nachweis der dort dokumentierten Vollstreckungsvoraussetzungen bei gerichtli... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / V. Muster: Schuldner besitzt ein Erbbaurecht

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.5: Schuldner besitzt ein Erbbaurecht An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Erbbaurechtsgrundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Erbbaurecht am Grundstück von _________________________, Flur _________________________, Flurstück Nr. _________________________,... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Checkliste der unvertretbaren Handlungen

Rz. 84 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend sind. Nachfolgend soll eine an der praktischen Relevanz orientierte Auswahl vorgestellt werden, die die Abg... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 5. Vorsätzlich unerlaubt begangene Handlung

Rz. 19 Lässt sich die beizutreibende Forderung auch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründen, so bringt dies für den Gläubiger besondere Vorteile mit sich. Nach § 850f Abs. 2 ZPO kann sich der Schuldner bei der Pfändung von Arbeitseinkommen dann nämlich nicht auf die Pfändungsfreibeträge des § 850c ZPO berufen, sondern muss sich mit dem notwendigen Unterhalt... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1095 Bei den Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland bestehen schätzungsweise 24.000.000 Wertpapierdepots (2014), nachdem die Zahl 2003 nach Mitteilung der deutschen Bundesbank noch bei 34.000.000 und zwölf Jahre zuvor (1991) bei etwa 10.331.000 gelegen hat. Fast 98 % der Wertpapierdepots sind Privatpersonen zuzuordnen. Trotz gr... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / f) Verteilungserklärung bei mehreren Grundstücken

Rz. 41 Bei Vorhandensein mehrerer Grundstücke bzw. Bruchteile (§ 864 Abs. 2 ZPO) auf den Namen des Schuldners muss der Gläubiger zwingend erklären, wie die Forderung auf die einzelnen Grundstücke verteilt werden soll (§ 867 Abs. 2 ZPO). Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger selbst. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Schuldner vor einer übermäßigen Belastung seiner ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner: mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Erinnerungsgründe des Schuldners

Rz. 190 Der Schuldner kann der Verpflichtung zur Annahme der Vermögensauskunft nur widersprechen, wenn er sich aus verfahrensrechtlichen Gründen für nicht verpflichtet hält, entsprechende Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dagegen kann er keine materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen.[197] Diese sind vielmehr mit der Vollstrecku... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen hat ihre Regelung in den §§ 887 und 888 ZPO gefunden. In der Praxis zeigen sich hier vor allem zwei Schwierigkeiten, von denen allerdings nur eine vollstreckungsrechtlicher Natur ist. Zum einen muss schon der Antrag im Erkenntnisverfahren so bestimmt gefasst werden, dass die dort begründete vertretbare o... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 13 Neben den Offenbarungsverpflichtungen nach dem materiellen Recht sind die prozessualen Offenbarungspflichten zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Zwangsvollstreckung sind die drei prozessualen Verfahren mit Auskunftspflichten und anschließender Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Schuldner zu unterscheiden. Rz. 14 mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XI. Muster: Feststellungsklage wegen § 850f Abs. 2 ZPO

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.24: Feststellungsklage wegen § 850f Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigte: RAe _______________________... mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / 5. Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek

Rz. 62 Zur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung genügt der vollstreckbare Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist (§ 867 Abs. 3 ZPO). Dies gilt auch analog für den Inhaber einer gem. § 848 Abs. 2 S. 2 ZPO entstandenen Sicherungshypothek.[92] Der Anwendungsbereich ist allerdings auf die Zwangsvollstreckung im Wege der Zwangsversteigerung beschränkt. Au... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Ansprüche gegen die Gesellschaft

Rz. 529 Aus einem gegen die Gesellschaft erstrittenen Leistungstitel kann gegen die Gesellschaft die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen betrieben werden. Dies widerspricht zwar der Vorschrift des § 736 ZPO, weil diese einen Titel gegen alle Gesellschafter verlangt. Nach der Entscheidung des BGH[465] muss jedoch, wenn die Gesellschaft parteifähig ist, ein gegen ... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 3. Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme

Rz. 25 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger nach § 887 Abs. 1 ZPO von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. Neben der – selbstverständlichen – Behauptung, dass der Schuldner die ... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / e) Antrag des Gläubigers auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung

Rz. 284 Für die Anordnung der Durchsuchung der Räume des Schuldners als Maßnahme der Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht sachlich zuständig.[209] Nach dem Wortlaut von § 758a Abs. 1 ZPO handelt es sich also nicht um ein in die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes fallendes Amtsgeschäft. In jedem Fall ist der Richter und nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig.... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / XV. Muster: Isolierter Antrag auf Anordnung der Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit nach § 758a Abs. 4 ZPO

Rz. 313 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.15: Isolierter Antrag auf Anordnung der Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit nach § 758a Abs. 4 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Antrag nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner Az.: _________________________ beantrage ich namen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Wesen von Eigentümergrundschulden

Rz. 618 Die Pfändung von Eigentümergrundschulden erfolgt – ebenfalls – nach §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO,[517] d.h. die Pfändung der Buchgrundschuld wird mit der Eintragung, die Pfändung der Briefgrundschuld in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Brief in den Besitz des Pfändungsgläubigers oder des Gerichtsvollziehers gelangt.[518] Rz. 619 Bei der Zwangsvollstreckung in Eigentümergru... mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / c) Unmöglichkeit der Leistung, notwendige Mitwirkung Dritter und Bestimmtheit

Rz. 89 Der Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels setzt voraus, dass die Vornahme der unvertretbaren Handlung noch möglich ist. Ist diese objektiv oder subjektiv dauerhaft unmöglich, scheidet die Festsetzung von Zwangsmitteln aus. In diesem Fall ist der Gläubiger auf den Schadensersatzanspruch nach § 893 ZPO beschränkt (vgl. Rdn 162). Alle Umstände, die schon vor Urteils... mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 7. Zweckbindung der Informationen

Rz. 138 Eine wesentliche Verstärkung des Datenschutzes zu Lasten der Gläubiger findet sich in § 802d Abs. 1 S. 3 ZPO. Das hier niedergelegte Löschungskonzept für die aus dem Vermögensverzeichnis zu entnehmenden Informationen stellt die Mehrzahl der Gläubiger vor nicht unerhebliche technische Probleme. Rz. 139 Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur noch zu Vollstreckungszw... mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 2. Schuldner gibt die Vermögensauskunft nicht ab, Nr. 2

Rz. 31 Wenn der Schuldner die Auskunft nicht oder nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, handelt er pflichtwidrig. Nicht nur eine Aussageverweigerung erfüllt daher den Tatbestand, sondern auch jede unvollständige oder auch nur in die Irre führende Auskunft. Dafür müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte für diese Annahme vorliegen.[45] Nach Ansicht des LG Aachen kommt es ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Sonderfall: Änderung der Steuerklasse vor oder nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog

Rz. 181 Der Lohnverschleierung durch unentgeltliche oder unverhältnismäßig gering vergütete Tätigkeit kann der Fall gleichstehen (also § 850h analog), dass der Schuldner sich in eine ungünstige Steuerklasse einstufen lässt und dadurch sein der Pfändung unterliegendes Nettoeinkommen vermindert. Durch ein geringeres Nettoeinkommen ergibt sich in der Folge ein geringerer, wenn ... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Folgen der Doppelpfändung

Rz. 42 Durch die Pfändung des Anwartschaftsrechtes erlangt der Gläubiger das Recht, den Restkaufpreis bzw. die Restschuld unmittelbar (§§ 267, 271 Abs. 2 BGB) an den Drittschuldner zu zahlen und mit dem Bedingungseintritt den Erfolg, dass der Schuldner Eigentümer der Sache wird, herbeizuführen. Die hier geleisteten Zahlungen hat der Schuldner über § 788 ZPO als notwendige Ko... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Versteigerung oder Verwertung durch andere Personen

Rz. 491 Soll die Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher erfolgen, so entscheidet hierüber nach § 825 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht. Ausschließlich zuständig ist dabei das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet. Rz. 492 Als andere Personen, denen die Versteigerung übertra... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / V. Muster: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 888 ZPO

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.5: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[207] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ____________... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 1. Wann liegt eine vertretbare Handlung vor?

a) Definition der vertretbaren Handlung Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Ch... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 528 Bei der Zwangsvollstreckung unter der Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist deshalb zu unterscheiden, ob es um Ansprüche des Gläubigers gegen die Gesellschaft oder um solche gegen die Gesellschafter geht. I. Ansprüche gegen die Gesellschaft Rz. 529 Aus einem gegen die Gesellschaft erstrittenen Leistungstitel kann gegen die Gesellschaft die Zwangsvollst... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Zuständigkeit für die Vollstreckungsentscheidung

Rz. 18 Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 887 ZPO entscheidet über den Antrag des Gläubigers das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Damit ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit geregelt, sofern es sich um einen gerichtlichen Titel handelt, d.h. insbesondere dann, wenn sich die Handlungsverpflichtung aus einem Urteil oder einem Prozessvergleich ergibt. Die Zuständi... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 1. Wann liegt eine unvertretbare Handlung vor?

a) Definition der unvertretbaren Handlung Rz. 82 Eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO liegt vor, wenn die Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, sondern die Erfüllung der Verpflichtung allein vom Willen des Schuldners abhängt. Würde sie statt von dem Schuldner von dem Gläubiger selbst oder einem von diesem beauftragten Dritten vorgenommen, s... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 4. Adressat der Zwangsmittelfestsetzung

Rz. 118 Die Festsetzung des Zwangsmittels dient dazu, den Willen des Schuldners zu beugen, sodass auch der Zwangsmittelbeschluss grundsätzlich gegen den im Ausgangstitel bezeichneten Schuldner zu richten ist. Soweit es sich hierbei um eine prozessfähige natürliche Person handelt, bereitet dies in der Praxis keine Schwierigkeiten. Rz. 119 Anders sieht es allerdings dann aus, w... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Zuständigkeit für die Vollstreckungsentscheidung

Rz. 98 Nach § 888 ZPO entscheidet über den Antrag des Gläubigers das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Damit ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit geregelt, sofern es sich um einen gerichtlichen Titel handelt, d.h. insbesondere dann, wenn sich die Handlungsverpflichtung aus einem Urteil oder einem Prozessvergleich ergibt. Die Zuständigkeit ist nach § 802 ZPO auss... mehr