Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 3 Prozessrecht / bb) Weitere objektive Hindernisse

Rz. 587 Außerdem können weitere objektive, vom Arbeitgeber nicht beeinflussbare Hindernisse angeführt werden, die der Weiterbeschäftigung entgegenstehen. In Betracht kommen die Krankheit des Arbeitnehmers, ein Beschäftigungsverbot oder ein Hausverbot, das den Einsatz des Arbeitnehmers bei einem Dritten unmöglich macht.[1377] Rz. 588 Gründe, über die das Gericht im Erkenntnisv... mehr

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§ 6 Haftung / 2. §§ 782, 783 ZPO und § 305 ZPO

Rz. 288 In den §§ 305 Abs. 1, 782, 783 ZPO ist für die Einreden nach §§ 2014, 2015 BGB eine Spezialregelung enthalten. Diese Einreden können nach §§ 305 Abs. 1, 780 ZPO im Urteil vorbehalten werden. Während der Fristen der §§ 2014, 2015 BGB ist gem. § 782 S. 1 ZPO nur die Vollstreckung zulässig, die bei Arrestvollzug möglich wäre, damit §§ 930–932 ZPO. Nach § 782 S. 2 ZPO wi... mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / a) Dürftigkeit kraft Tatbestandswirkung

Rz. 65 Ist die Anordnung einer Nachlassverwaltung aufgrund der mangelnden Nachlassmasse abgelehnt (§ 1982 BGB) oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen fehlender Nachlassmasse zurückverwiesen worden (§ 26 InsO), hat man mit bestimmten Gerichtsbeschlüssen einen Nachweis für die Dürftigkeit vorzuweisen. Dies gilt auch, wenn die Verfahren aufgrund der fehlenden ... mehr

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§ 3 Prozessrecht / II. Vorläufige Vollstreckbarkeit

1. Grundsätze Rz. 566 Sämtliche End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind. Eine dem Gesetz widersprechende Regelung im Urteil ist nicht möglich.[1282] Es erfolgt keine Aufnahme in den Tenor.[1283] Hierbei handelt es sich um einen der bedeutend... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 124 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB und vergleichbar zu beurteilen.[303] Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[304... mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des... mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Erwirkung von Handlungen

Rz. 579 Die Vollstreckung zur Erwirkung von Handlungen richtet sich nach den §§ 887, 888 ZPO, wobei zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren Handlungen zu unterscheiden ist. Vertretbare Handlungen sind nach § 887 ZPO zu vollstrecken. Dies betrifft Handlungen, bei deren Vornahme ein Dritter den Schuldner vertreten und die gleichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen h... mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 583 Voraussetzung für eine erfolgreiche Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist, dass der Antrag hinreichend bestimmt ist.[1359] Hier ist bereits bei der Formulierung des Antrags erhöhte Sorgfalt geboten. Im Vollstreckungsverfahren stellt die Bestimmtheit des Titels eine Grenze für die materiell-rechtliche Frage der Erfüllung dar.[1360] Aus dem tenorierten We... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / II. Mandant ist Gläubiger einer Erbengemeinschaft oder eines Miterben

1. Überblick Rz. 47 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben (zu Einzelheiten siehe auch § 6 Rdn 242 ff.). Rz. 48 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass si... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / IV. Titel zugunsten aller Miterben, § 2039 BGB

Rz. 61 Ist ein Titel zugunsten aller Miterben ergangen, kann jeder einzelne eine vollstreckbare Ausfertigung verlangen. Jeder einzelne kann auch Vollstreckungsmaßnahmen aus einem zugunsten aller oder einzelner Miterben ergangenen Titel durchführen.[155] mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / G. Teilungsklage (Auseinandersetzungsklage)

Rz. 99 Die Auseinandersetzungsklage wird ausführlich in § 9 Erbscheinsverfahren, Prozessführung und Zwangsvollstreckung (siehe § 9 Rdn 25) behandelt. mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Prozessrechtliche Wirkung des Vorbehalts

Rz. 56 Der Erbe kann in der Zwangsvollstreckung durch eine Vollstreckungsgegenklage gem. §§ 780 Abs. 1, 782, 785, 767 ZPO bewirken, dass der Gläubiger nur die bei einem Arrest zugelassenen Mittel nutzt (§§ 930–932 ZPO). Dabei handelt es sich um eine blanke Sicherungsmaßnahme. Demzufolge schränken die aufschiebenden Einreden die Vollstreckung in das Eigenvermögen ein. Wurden ... mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet... mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG

aa) Allgemeines Rz. 567 Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG auszuschließen, wenn der Vollstreckungsschuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Er muss zudem darlegen, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und dies nach § 294 ZPO glaubhaft machen. Der Antrag der beklagten bzw. widerbeklagten Partei[... mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Grundsätze

Rz. 566 Sämtliche End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind. Eine dem Gesetz widersprechende Regelung im Urteil ist nicht möglich.[1282] Es erfolgt keine Aufnahme in den Tenor.[1283] Hierbei handelt es sich um einen der bedeutendsten Untersch... mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / 1. Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld am Erbbaurecht

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Formulierungsvorschlag Grundschuldbestellung am Erbbaurecht BESTELLUNG EINER GRUNDSCHULD AM ERBBAURECHT Heute, den _________________________ – _________________________ 20__________________... mehr

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FoVo 12/2024, Voraussetzung... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 87 Abs. 2 FamFG ist analog auch auf gerichtlich protokollierte Vergleiche anzuwenden. Die Vergleiche sind deshalb als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung zwingend zuzustellen. OLG Hamm, Beschl. v. 9.1.2024 – II-4 WF 156/23 mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[25] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Vorkaufsrecht, § 2034 BGB

Rz. 62 Das Vorkaufsrecht ist gem. § 473 BGB nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar, §§ 857, 851 ZPO. mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 3. Vermögensumfang der Nachlassverwaltung

Rz. 109 Der gesamte Nachlass wird von der Nachlassverwaltung aufgenommen, wenn der Nachlass unter die Zwangsvollstreckung fällt gem. § 811 ZPO und §§ 35 f. InsO. Jedoch sind dabei die höchstpersönlichen Rechte des Erben nicht betroffen bzw. unterliegen nicht der Nachlassverwaltung. mehr

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§ 6 Haftung / II. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 264 Nach der Annahme der Erbschaft schützt § 778 ZPO nicht mehr. Es kann jetzt grundsätzlich in Nachlass und Eigenvermögen vollstreckt werden. 1. Zugriff auf den Nachlass (bis zur Teilung) Rz. 265 Will man allerdings auf den ungeteilten Nachlass selbst zugreifen, ist dies nach § 747 ZPO nur mit Hilfe eines Titels zulässig, der sich gegen alle Erben der Erbengemeinschaft ri... mehr

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AGS 12/2024, Fragen und Lös... / II. Erstattungsrechtslage

Um einen Erstattungsrechtsanspruch gegen die Gegenpartei geltend machen zu können, bedarf es gem. § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 103 Abs. 1 ZPO eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels, der hier in dem auf § 91a ZPO gestützten Kostenbeschluss des ArbG Hamburg vorliegt. Dieser Beschluss enthält zwei Teile. 1. Durch die Anrufung des LG Hamburg entstandene Mehrkosten Diese hat ... mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Vollstreckungsschutzanträge

a) Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG aa) Allgemeines Rz. 567 Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG auszuschließen, wenn der Vollstreckungsschuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Er muss zudem darlegen, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und die... mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / I. Allgemeines

Rz. 23 Der Nachlasspfleger führt sein treuhänderisches Amt selbstständig und in eigener Verantwortung, steht aber unter der Aufsicht des Nachlassgerichts, §§ 1888 Abs. 1, 1862 ff. BGB. Der Nachlasspfleger wird mit seiner Bestellung im Rahmen seines Wirkungskreises gesetzlicher Vertreter der Erben,[31] bei Teilnachlasspflegschaft der betroffenen Miterben. Rz. 24 Der Nachlasspf... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Passivprozesse

Rz. 65 Werden Ansprüche gegen den Nachlass wegen einer Nachlassverbindlichkeit gerichtlich geltend gemacht oder wird deren Feststellung beantragt, so sind die Erben prozessführungsbefugt, denn sie haften für Nachlassverbindlichkeiten, wenngleich die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass vorbehalten werden kann, §§ 780 Abs. 1, 781, 785 ZPO. Daneben ist auch der Testaments... mehr

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§ 6 Haftung / 1. Allgemeines

Rz. 240 Nachlassgläubigern steht es unabhängig von der Frage einer erfolgten Teilung des Nachlasses zu, jeden der Miterben als Gesamtschuldner mit der Gesamtschuldklage zu verklagen.[443] Da jeder Erbe Gesamtschuldner ist, kann der Gläubiger die Gesamtschuldklage gegen nur einen Erben, mehrere Erben oder alle Erben gleichzeitig erheben.[444] Das vom Kläger dabei anvisierte G... mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Subjektiv-dingliche Erbbauzinsreallast, § 9 ErbbauRG

Rz. 130 Die Vereinbarung einer Erbbauzinsreallast ist eng mit der Ausrichtung des Erbbaurechts verknüpft,[973] obgleich der Erbbauzins nicht zum Inhalt des Erbbaurechts zählt, sondern eine Belastung des Erbbaurechts darstellt.[974] Die Praxis kennt Fälle, in denen der Erbbauzins deutlich unter der üblichen Verzinsung liegt, etwa bei Sportplätzen oder Kindergärten, die im Erb... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Erstattungsgrundlage

Rz. 1212 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa §§ 788 Abs. 1 ZPO, 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, §§ 670, 683 BGB).[2805] Ebenso wenig sol... mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, mehr

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§ 6 Haftung / c) Klage gegen alle oder mehrere Erben

Rz. 246 Widersetzen sich alle Erben der Abgabe der erforderlichen Erklärungen, kann der Gläubiger natürlich auch alle Erben verklagen. Da die Übergabe bzw. die Auflassung gem. § 2040 BGB gemeinsam erfolgen muss, sind die verklagten Erben dann ausnahmsweise auch im Rahmen der Gesamtschuldklage aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige Streitgenossen nach § 62 Abs. 1 ZPO.[4... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Vollstreckung – Zwangsgeldverfahren

Rz. 33 Die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft findet nach den Vorschriften der ZPO statt (§ 51b S. 1 i.V.m. § 132 Abs. 4 S. 2 AktG). Das in Haft umgewandelte Zwangsgeld richtet sich hingegen gegen den Geschäftsführer (München GmbHR 2008, 209). Materielle Einwendungen sind unzulässig; sie sind im Klageverfahren nach § 767 ZPO geltend zu machen (z.B. der Einwand, dass ... mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 2. Folgen

Rz. 16 Der betroffene Gläubiger verliert mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens sein Recht auf abgesonderte Befriedigung. Folglich erlischt das vor Eröffnung erlangte Befriedigungsrecht/Pfändungspfandrecht. Da der Insolvenzverwalter zugleich das Recht haben soll, den betroffenen Gegenstand zugunsten der Masse zu verwerten, muss auch hier, wie bei § 88 InsO, mit Eröffn... mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 3. Materielle und prozessuale Wirkung der Schonungseinreden gem. §§ 2014 f. BGB

Rz. 53 Nach der herrschenden Auffassung hat die Erhebung der Schonungseinreden nach §§ 2014 und 2015 BGB keine materielle Wirkung.[75] Trotz der Einreden gerät der Erbe in den Schuldnerverzug. Dieser Verzug hat zur Folge, dass der Gläubiger Schadensersatz vom Erben verlangen kann oder ein Rücktrittsrecht gem. § 326 BGB erwirkt. Die beiden Ansprüche des Gläubigers werden nich... mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO

Rz. 20 Nach § 89 Abs. 1 InsO dürfen die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen, indem sie bei Interesse zur Insolvenztabelle anmelden, § 174 InsO. Eine Individualvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger ist hingegen während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Verm... mehr

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§ 6 Haftung / 3. Erbteilsschulden

Rz. 271 Der Gläubiger einer Erbteilsschuld wird auf den Nachlass kaum Zugriff haben, denn dafür wäre gem. § 747 ZPO ein Titel gegen alle Erben erforderlich. Es bleibt ihm in der Regel also lediglich, gegen den ihm haftenden Erben vorzugehen und notfalls dessen Miterbenanteil zu pfänden.[501] Bei der Auseinandersetzung wird seine Forderung dann entsprechend § 2046 Abs. 2 BGB ... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Regelvollstreckung

Rz. 99 Der Erbteil als solcher gehört zum Eigenvermögen des betreffenden Miterben, und der Miterbe ist trotz Testamentsvollstreckung nicht daran gehindert, über seinen Erbteil zu verfügen. Eigengläubiger des Miterben können ihn deshalb pfänden, §§ 859 Abs. 2, 857 ZPO, obwohl Testamentsvollstreckung angeordnet ist.[178] Der Pfändungsbeschluss ist dem Testamentsvollstrecker zu... mehr

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§ 6 Haftung / IV. Titelumschreibung

Rz. 275 Möglich ist auch die Titelumschreibung eines Titels gegen den Erblasser nach § 727 ZPO. Liegen die für § 727 ZPO erforderlichen Nachweise nicht vor, ist Klage nach § 731 ZPO zu erheben.[510] Als Nachweis ist ein Teilerbschein für einen der Miterben ausreichend – der Titel kann gegen diesen Erben umgeschrieben werden, denn dieser haftet nach § 2058 BGB ohnehin gesamts... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde... mehr

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FoVo 12/2024, Keine Untersc... / 3 Der Praxistipp

Formularzwang begründet keinen Unterschriftszwang Nach §§ 753 Abs. 4, 758a Abs. 6, 829a ZPO ist das Bundesministerium der Justiz berechtigt, im dort genannten Umfang Formulare für die Zwangsvollstreckung einzuführen. Diese sind dann verbindlich. Mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung aus dem Jahr 2022 wurde dem Rechnung getragen und die aktuell verbindlichen Formular... mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb... mehr

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§ 6 Haftung / 3. § 784 ZPO

Rz. 289 § 784 ZPO sieht Sonderregeln für die Fälle vor, in denen ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder Nachlassverwaltung angeordnet wurde. Nach Abs. 1 kann der betroffene Miterbe verlangen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eines Nachlassgläubigers gegen das Eigenvermögen aufgehoben werden, sofern der Erbe noch nicht unbeschränkt haftet und – was sich aus der Gesetz... mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 5. Geltendmachung der Einrede

Rz. 85 Wird die Überschwerungseinrede erhoben, richtet sich ihre Geltendmachung im Grundsatz nach den §§ 1990 f. BGB. Folglich ist der Zeitpunkt der Erhebung in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz entscheidend. Hierbei entsteht für den Erben eine Darlegungs- und Beweispflicht, sodass er klar und sachlich darstellen muss, dass der Nachlass wegen der Vermäc... mehr

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FoVo 12/2024, Voraussetzung... / 1 Der Fall

Vergleich, Genehmigung und Vollstreckungsandrohung Die Beteiligten schlossen in einem Gewaltschutzverfahren vor dem AG Siegen einen unbefristeten Vergleich dahingehend, dass wechselseitige Kontaktaufnahmen über sämtliche Medien zu unterbleiben hatten und ein Mindestabstand von 50 Metern zueinander einzuhalten war. Ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung verkünde... mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Nicht zu ersetzender Nachteil

Rz. 568 Der eng auszulegende Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils, an den hohe Anforderungen gestellt werden, entstammt den §§ 707 Abs. 1 S. 2, 712 Abs. 1 und 719 Abs. 2 ZPO. Ein nicht zu ersetzender Nachteil liegt vor, wenn er durch den Schuldner nicht abgewendet und bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann. Es ... mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / III. Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung

Rz. 36 Zur Sicherung des Anspruchs auf Aufhebung des Erbbaurechts kann eine Vormerkung eingetragen werden, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB.[171] Dabei kommt vor allem der Frage praktische Bedeutung zu, in welchen Grundbüchern – Erbbaugrundbuch oder/und Grundstücksgrundbuch –, die Eintragung zwingend erfolgen muss und zusätzlich erfolgen kann. Unter Hinweis auf die Funktionsrelevanz de... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erscheinungsformen einzelvertraglicher Abtretungsverbote

Rz. 222 § 399 BGB gestattet den Ausschluss der Abtretung von Lohn- und Gehaltsteilen sowohl durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung im Arbeitsvertrag als auch durch eine Zusatzvereinbarung im Nachhinein.[574] Im Falle eines wirksamen Abtretungsverbots ist nach § 1274 Abs. 2 BGB zugleich die Verpfändung des Rechts ausgeschlossen.[575] Ein stillschweigender Abtretungsau... mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Interessenabwägung

Rz. 570 Geht es um die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs auf Unterlassung, Duldung oder Vornahme einer Handlung muss richtigerweise eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an der Aufrechterhaltung der Vollstreckbarkeit mit denen des Schuldners am Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgen.[1308] Denn in derartigen Fällen können die durch die Vollstrecku... mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Zahlungstitel

Rz. 572 Bei der Vollstreckung von Zahlungstiteln kann die bestehende Vermögenslosigkeit des Arbeitnehmers einen nicht zu ersetzenden Nachteil begründen, wenn etwa mit einer Rückzahlung im Falle der Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung nicht zu rechnen ist.[1315] Es wäre darzulegen, dass etwa aufgrund der Vermögensverhältnisse des Gläubigers davon auszugehen ist, die be... mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Vollmacht vom VR

Rz. 6 Vertritt man den VR, kommt oft die Frage nach dem persönlichen Erscheinen eines Vertreters des VR auf; häufig wird sogar der Vorstandsvorsitzende geladen. Letztlich geht es den Richtern darum, dass jemand erscheint, der einen Vergleich abschließen kann. Es ist daher sinnvoll, wenn direkt vom VR eine erweiterte Prozessvollmacht ausgestellt wird, so dass der Anwalt den V... mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren einerseits das gesamte zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhandene Vermögen des Schuldners und andererseits das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Letzteres bezeichnet man als "Neuerwerb". Insoweit ist der Begriff der Insolvenzmasse nicht statisch, sondern im Hinblick auf ... mehr