Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Erfüllungsanspruch nach Vertragsabschluss

Rz. 817 Der Arbeitgeber kann gegen seinen Arbeitnehmer auf Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten klagen. Bei vertretbaren Arbeitsleistungen, bei denen es also für den Arbeitgeber unerheblich ist, ob sie der Arbeitnehmer oder ein Dritter erfüllt, kann der Arbeitgeber gem. § 887 ZPO vom Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, einen Dritten auf Kosten des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / B. Antrag

Rz. 3 Das Beschlussverfahren wird gem. § 81 Abs. 1 ArbGG auf Antrag eingeleitet. Die Antragsschrift muss einen bestimmten Sachantrag enthalten und eine Begründung. Der Antrag bestimmt das mögliche Ergebnis des Verfahrens. Auch das ArbG ist im Beschlussverfahren an § 308 ZPO gebunden und daran gehindert, über den Antrag des Antragstellers hinauszugehen (BAG v. 8.11.1983, AP N...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Inanspruchnahme der Erfindung

Rz. 697 Der Arbeitgeber hat das Recht die Diensterfindung nach den Vorgaben des § 6 ArbnErfG in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme hat nach § 7 Abs. 1 ArbnErfG die Wirkung, dass alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber übergehen. Rz. 698 Die Inanspruchnahme einer Erfindung i.S.d. § 6 ArbnErfG ist ihrer Rechtsnatur eine empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willen...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift

Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum UStG geregelt. § 1 UStG 1918: Zitat (1) Der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Zwangsvollstreckung in den Nachlass im Fall der Testamentsvollstreckung

Rz. 23 § 748 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker) (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 23 § 745 ZPO (Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass an die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Zwangsvollstreckung bei Erbengemeinschaften

Rz. 20 Die Gemeinschaft mehrerer Erben (Erbengemeinschaft) ist eine Gesamthandsgemeinschaft.[1] Der Nachlass ist gemeinschaftliches Sondervermögen. Einer Vollstreckung in Nachlassgegenstände wegen einer Eigenschuld eines Miterben können die übrigen Miterben bis zur vollzogenen Erbauseinandersetzung[2] nach § 262 Abs. 1 S. 1 AO widersprechen. Der Miterbenanteil selbst ist nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut der beendeten Gütergemeinschaft

Rz. 20 § 743 ZPO (Beendete Gütergemeinschaft) Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wenn beide Ehegatten zu der Leistung oder der eine Ehegatte zu der Leistung und der andere zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt sind. Die Gütergemeinschaft kann durch Ehevertrag,[1] Aufhebungsurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.1 Zwangsvollstreckung aufgrund unbeschränkter Erbenhaftung

Rz. 13 § 781 ZPO (Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung) Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis aufgrund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden. Vor dem Wirksamwerden einer Haftungsbeschränkung besteht keine rechtliche Trennung zwischen Nachlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2.1 Zwangsvollstreckung vor Annahme der Erbschaft

Rz. 18 Bevor der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, kann wegen einer Nachlassverbindlichkeit nicht in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt werden.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2.2 Zwangsvollstreckung nach Annahme der Erbschaft

Rz. 19 Nachdem der Erbe die Erbschaft angenommen hat, kann wegen einer Nachlassverbindlichkeit in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt werden.[1] Eine Haftungsbeschränkung muss der Erbe geltend machen. Ist die Haftungsbeschränkung bereits eingetreten, so kann der Erbe der Vollstreckung in sein Eigenvermögen gem. § 262 Abs. 1 S. 1 AO widersprechen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Zwangsvollstreckung bei Nacherbschaft

Rz. 24 § 773 ZPO (Drittwiderspruchsklage des Nacherben) Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann nach Maßgabe de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

Rz. 9 § 740 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut) (1) Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zuläss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten

3.2.1 Zwangsvollstreckung vor Annahme der Erbschaft Rz. 18 Bevor der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, kann wegen einer Nachlassverbindlichkeit nicht in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt werden.[1] 3.2.2 Zwangsvollstreckung nach Annahme der Erbschaft Rz. 19 Nachdem der Erbe die Erbschaft angenommen hat, kann wegen einer Nachlassverbindlichkeit in das Eigenvermögen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.2 Zwangsvollstreckung bei beschränkter Erbenhaftung

Rz. 14 Eine Beschränkung der Erbenhaftung kommt nach § 1973 BGB (Ausschluss von Nachlassgläubigern), § 1974 BGB (Verschweigungseinrede), § 1975 BGB (Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz), § 1990 BGB (Dürftigkeitseinrede),[1] § 1992 BGB (Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen) und § 2059 BGB (Haftung bis zur Teilung) in Betracht. Nach dem Eintritt einer Haftungsbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung wegen Eigenverbindlichkeiten

Rz. 17 Die Vollstreckung aus Eigenverbindlichkeiten des Erben in das ihm gehörende Vermögen (Eigenvermögen) ist vom Erbfall unabhängig und deswegen jederzeit möglich.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.1 Vollstreckung vor Annahme der Erbschaft

Rz. 8 § 1958 BGB (Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben) Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 778 ZPO (Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme) (1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Fortsetzung einer vorher begonnenen Vollstreckung nach dem Erbfall

Rz. 5 § 779 ZPO (Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners) (1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.1 Verwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten (§ 740 Abs. 1 ZPO)

Rz. 14 Verwaltet im Fall der Gütergemeinschaft ausschließlich einer der Ehegatten nach § 1421 S. 1, 1. und 2. Var. BGB das Gesamtgut allein, so bedarf es gem. § 740 Abs. 1 ZPO für die Zwangsvollstreckung in dieses eines Urteils gegen den verwaltungsberechtigten Ehegatten. Für die Vollstreckung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis sind also ein vollstreckbarer Verwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.3 Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen bei Nachlassverwaltung und im Insolvenzverfahren

Rz. 16 § 784 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren) (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Entstehung der Forderung vor Nießbrauchbestellung

Rz. 3 § 737 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch) (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gewahrsamsvermutung i. S. v. § 739 ZPO

Rz. 3 § 739 ZPO (Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner) (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten gem. § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Besonderheiten der Vollstreckung bei Gütergemeinschaft

Rz. 8 Die Eheleute können durch wirksamen Ehevertrag gem. §§ 1408, 1415ff. BGB den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren. Für die Zwangsvollstreckung von Forderungen gegen einen der Ehegatten[1] differenziert § 740 ZPO hinsichtlich der Vollstreckungsvoraussetzungen zum einen nach der Zugehörigkeit des Gegenstands zu den Vermögensmassen i. S. d. §§ 1416ff. BGB (Gesamtg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.2 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes (§ 740 Abs. 2 ZPO)

Rz. 15 Wird das Gesamtgut von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet,[1] so ist die Vollstreckung in das Gesamtgut gem. § 740 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt wurden. Für die Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bedarf es demnach eines Verwaltungsakts sowie eines Leistungsgebotes gegen jeden der Ehegatten. Nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Haftung des Minderjährigen

Rz. 9 § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 266 AO ist § 786 Abs. 1 ZPO nachgebildet. Sie nennt allerdings abweichend von der Vorbildvorschrift für die Verweisung weder § 780 Abs. 1 ZPO [1] noch § 785 ZPO.[2] Während § 780 ZPO nicht in das Verwaltungsverfahren nach der AO passt,[3] ergibt sich der Inhalt der Verweisung des § 785 ZPO im Wesentlichen bereits aus § 262 AO bzw. aus §§ 256, 257 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.2 Auswirkungen von Folgekündigungen

Wird die Folgekündigung vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung über die frühere Kündigung ausgesprochen, muss das Arbeitsgericht sie bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Es überwiegen durch die Folgekündigung wieder die Interessen des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Folgekündi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Eine rechtskräftige Verpflichtung des Mieters zur Räumung und Herausgabe von Mieträumen kann nicht durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft § 888 ZPO), sondern (als sog. vertretbare Handlung) nur durch Zwangsvollstreckung gem. den §§ 885, 886 ZPO (Zwangsräumung mithilfe des Gerichtsvollziehers) durchgesetzt werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung ...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.4 Verbotene Eigenmacht oder unerlaubte Selbsthilfe

Achtung Keine verbotene Eigenmacht ausüben Die eigenmächtige Durchsetzung des Räumungsanspruchs, z. B. durch Entfernen der Möbel des Mieters oder Auswechseln des Schlosses, ist unzulässig, sodass selbst dann ein Anspruch des Mieters auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes wegen verbotener Eigenmacht des Vermieters bestehen kann, wenn der Vermieter gegen den Mieter bereits ein U...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / a) Gesetzliche Grundlage

Rz. 235 Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner, § 26 Abs. 1 FamGKG. Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 24 Nr. 1 oder Nr. 2 FamGKG (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners (z.B. Entscheidungsschuldners) nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des ersteren erfolglos geblieben ist oder...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 92 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr