Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 103 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Gläubig die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Schusselig vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Schusselig verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arb...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert. Weiterhin erlangt diese Vorschr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Voraussetzungen Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erin...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel An das Amtsgericht Musterstadt – Geschäftsstelle – in _________________________ Az: _________________________ In Sachen Gläubig ./. Schusselig überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts Musterstadt vom _________________________, Az:___________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zum Antrag auf Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO: Eines förmlichen Antrages bedarf es zwar nicht. Gleichwohl erscheint es sachgerecht, ihn als "Anregung" zu formulieren, da in der Praxis sonst nach einem Anerkenntnis nachgefragt wird.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO An das Amts-/Landgericht – Geschäftsstelle – in _________________________ Az: _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des __________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Schusselig eine äußerst wertvolle Musik-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Gläubig möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertvolle Anlage bes...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 16 Beim Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass Frau Berta Gut Erbe des Gläubigers geworden ist (§ 1922 BGB).mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Sc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Hier kann auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 24 f.) verwiesen werden.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusseligg erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nunmehr, nachdem Herr Schusselig auf mehrmaliges Anschreibe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.5: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________. In Sachen Gläubig ./. Schusselig überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches des AG Musterstadt vom _________________________, Az. _________________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zug-um-Zug-Vollstreckung – §§ 726 Abs. 2, 756 ZPO

Rz. 8 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung des Gläubigers ab, wird die Vollstreckungsklausel ohne den Nachweis erteilt, dass die Leistung tatsächlich erbracht ist (vgl. § 726 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die dem Schuldner obliegende Leistung in der Abgabe einer Willenserklärung Zug-um-Zug gegen eine Leistung des Gläubi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört oder der Dritte bei der Pfändung anwesend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Drittwiderspruchsklage

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Dritter) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Gefahr im Verzug

Rz. 63 Bei Gefahr im Verzug kann die Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. Allerdings ist der Begriff eng auszulegen.[61] Gefahr im Verzug ist anzunehmen bei der Vollstreckung von einstweiligen Verfügungen und Arresten oder bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vollstreckungsvereitelung, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung vor der Fort...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher – nach § 808 ZPO rechtmäßig – auch die Gitarre des D und versah ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Grundeigentum

Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die im Rahmen der For...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Da das Klauselverfahren ein selbstständiges Verfahren ist, können Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht mit den Rechtsbehelfen des späteren Zwangsvollstreckungsverfahrens (§§ 766, 793 ZPO) vorgebracht werden. Auch ist das Vollstreckungsorgan nicht berechtigt, die materielle Richtigkeit der Vollstreckungsklausel zu prüfen.[17] Eine eigenständ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Voraussetzungen/Antrag

Rz. 81 Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen, um die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen zu können. Vielmehr handelt es sich um eine der fünf alternativ zur Verfügung stehenden Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers nach § 802a ZPO. Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft wird auf Antrag des Gläubigers durch den zuständigen Gerichtsvollzieher eingeleitet...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise auf. Der Gläubiger schr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag nach § 888 ZPO

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tituliert. Nachfolgend ist ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichts

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ______________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Kontenpfändung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 127 Siehe Rdn 103. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Schusselig unter anderem ein Sparkonto sowie ein Girokonto unterhält. Hierauf möchte Herr Gläubig zugreifen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / G. Immobiliarzwangsvollstreckung

I. Allgemein 1. Typischer Sachverhalt Rz. 133 Wie oben Rdn 103. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Gläubig möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundeigentum Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine V...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Vornahme einer unvertretbaren Handlung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 159 Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht ein obsiegendes Urteil dahin gehend erstritten, dass der Arbeitgeber zum Ausfüllen der Arbeitspapiere, insbesondere auch eines qualifizierten Zeugnisses, rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Arbeitgeber hat bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings die Arbeitspapiere noch nicht ausgefüllt. Der Arbeit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / E. Vorpfändung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 100 Wie oben Rdn 51. Herr Gläubig hat jedoch Kenntnis davon, dass Herr Schusselig eine Forderung gegenüber der Firma Zett haben soll. Diese Forderung soll von der Firma Zett auch in naher Zukunft ausgeglichen werden. Herr Gläubig möchte daher so schnell wie möglich auf diese Forderung zugreifen. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 101 Die Vorpfändung gem....mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 74 Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Ort der Vollstreckungshandlung.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / D. Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

I. Typischer Sachverhalt Rz. 79 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Zahlungstitel erwirkt. Auf eine weitere Zahlungsaufforderung wird der Anspruch aber nicht erfüllt. Die Frage seines Bevollmächtigten, wo ggf. erfolgreich vollstreckt werden könnte, muss Herr Gläubig unbeantwortet lassen. Hierzu liegen ihm keinerlei Erkenntnisse vor. Der Bevollmächtigte erwägt deshal...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Zweck Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzug...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / H. Vornahme einer vertretbaren Handlung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 152 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Titel erwirkt, in dem Herrn Schusselig aufgegeben worden ist, die zwischen den Grundstücken der Parteien gelegene Mauer abzureißen. Trotz des zwischenzeitlich rechtskräftigen Titels hat Herr Schusselig bis zum heutigen Tag die Mauer nicht abgerissen. Nunmehr soll der Abriss der Mauer mit Hilfe von ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Begriff Rz. 153 Die Handlung des Entfernens der Mauer ist durch Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO möglich. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die auch ein Dritter mit dem gleichen wirtschaftlichen Erfolg vornehmen kann.[140] Der Schuldner kann insoweit vertreten werden. Diese Handlung kann dadurch erzwungen werden, dass das Gericht den Gläubiger ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Schusselig verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung z...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[52] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den G...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 124 Wie der Sachverhalt oben Rdn 103. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Schusselig für das zurückliegende Jahr noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Abwandlung: Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner im August 2020 arbeitslos geworden ist, so dass mit entsprechenden Steuererstattungsansp...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 133 Wie oben Rdn 103. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Gläubig möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundeigentum Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckung...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Austauschpfändung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Schusselig eine äußerst wertvolle Musik-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Gläubig möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er di...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Grundeigentum Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die i...mehr