Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Ärztliches Attest

Rz. 10 Der Schuldner muss Umfang und Dauer seiner Haftunfähigkeit durch Vorlage eines qualifizierten, auf seine Kosten zu erstellenden amtsärztlichen Gutachtens (a. A. Hausarztattest ist ausreichend; ggf. erfolgt in Ausnahmefällen Einstellung nach § 765a ZPO: AG Bensheim, DGVZ 2004, 76; Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann nicht verlangt werden: LG Hannover, DGVZ 1982,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Klageverfahren

Rz. 2 Die Klage auf Hinterlegung von Geld kann jeder Gläubiger stellen, dem der Anspruch zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wurde (LG München I, Urteil v. 15.2.2012, 15 O 9246/11 - Juris m. w. N.). Ist eine Klage erhoben, kann sich ein anderer Pfändungsgläubiger der Klage als notwendiger Streitgenosse anschließen (Abs. 2). Voraussetzung für eine Klage eines Gläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeiten

Rz. 2 Für die Abnahme der Vermögensauskunft und deren eidesstattlicher Versicherung ist funktionell ausschließlich (§ 802 ZPO) der Gerichtsvollzieher zuständig. Ebenfalls unter die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers fallen auch die Entscheidungen gem. § 802i Abs. 3 ZPO (BGH, Rpfleger 2005, 36 = NJW-RR 2005, 149 = JurBüro 2005, 46 = WM 2005, 395). Zum Verfahren vgl. §§ 135...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Schuldner und Drittschuldner haben die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO), wenn gem. Abs. 3 eine Anhörung stattgefunden hat, andernfalls ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO gegeben. Ein Verstoß gg. das Anhörungsgebot nach Abs. 3 berechtigt nicht die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207). Vielmehr kann das Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.3 Oder-Konten / Und-Konten / Gemeinschaftskonten

Rz. 141 Bei einem Oder-Konto (i. d. R. bei Ehegatten, Lebenspartnern) sind die Kontoinhaber hinsichtlich des Auszahlungsanspruchs als Gesamtgläubiger gesamtberechtigt im Sinne des § 428 BGB, sodass jeder aufgrund seiner eigenen Forderungsinhaberschaft Auszahlung des gesamten Kontoguthabens an sich verlangen kann (BGH, NJW 2018, 2632; BGH, WM 2002, 1683; BGH, NJW 1985, 1218 =...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.5.2 Zustellung an den Schuldner

Rz. 76 Nach der Zustellung an den Drittschuldner stellt der Gerichtsvollzieher von Amts wegen den Pfändungsbeschluss mit einer beglaubigten Abschrift der Urkunde über die Zustellung an den Drittschuldner – im Fall der Zustellung durch die Post mit einer beglaubigten Abschrift der Postzustellungsurkunde – auch ohne besonderen Auftrag sofort dem Schuldner zu. Ersatzzustellung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Inhalt des Ermächtigungsbeschlusses

Rz. 14 Die Entscheidung nach § 887 ZPO ergeht durch zuzustellenden (§§ 329 Abs. 3 , 176 ZPO) Beschluss (vgl. § 891 Satz 1 ZPO). Der Schuldner ist zwingend zu hören (§ 891 Satz 2 ZPO). Der Beschluss hat genau die Handlung zu bezeichnen, zu deren Ersatzvornahme der Gläubiger oder ein von diesem zu beauftragender Dritter (z. B. Handwerker, Buchprüfer etc.) ermächtigt wird. I.d....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4 Bankvertrag

Rz. 129 Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG (BGH, NJW 1999, 2276 = WM 1999, 1271 = ZIP 1999, 1090 = BB 1999, 1520 = VuR 1999, 303 = MDR 1999, 1147 = Rpfleger 1999 = DGVZ 1999, 154 = KKZ 1999, 231). Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Die öffentliche Versteigerung

Rz. 7 Die öffentliche Versteigerung wird – hoheitlich – durch den Gerichtsvollzieher nach den Regeln §§ 814 ff. ZPO, §§ 97 Nr. 3, 98 Abs. 1 GVGA durchgeführt. Dies setzt zunächst eine Wertfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht – nicht den Gerichtsvollzieher – voraus (AG Witzenhausen, DGVZ 1995, 174; AG Elmshorn, DGVZ 1993, 190; LG Krefeld, Rpfleger 1979, 147; a. A. LG H...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Antrag

Rz. 21 Die Eintragung erfolgt durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Erforderlich hierfür ist ein wirksamer Antrag (Abs. 1), der bereits zu den Vollstreckungsvoraussetzungen gehört. Er ist zugleich auch Wirksamkeitsvoraussetzung der Eintragung; fehlt er, führt eine dennoch eingetragene Zwangssicherungshypothek zur Unricht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wirkungen

Rz. 9 Das Abänderungsverfahren nach § 850g Satz 1 ZPO leitet kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern setzt das alte Verfahren fort (BGH, NJW 2005, 830 = FamRZ 2005, 198 = NJW-RR 2005, 222 = BGHReport 2005, 333 = Rpfleger 2005, 149 = JurBüro 2005, 161 = MDR 2005, 413 = FuR 2005, 180 = KKZ 2005, 260 = ProzRB 2005, 124; BGH, Rpfleger 1990, 308; OLGR Köln 1994, 267; LG V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Hinzuziehen des Gerichtsvollziehers

Rz. 4 Der Ermächtigungsbeschluss des Prozessgerichts stellt einen vollstreckbaren Schuldtitel i. S. d. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dar. Dieser muss dem Schuldner vor Beginn der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher wird zur Beseitigung des Widerstandes durch den Besitz des Schuldtitels und einer Ausfertigung des etwa erlassenen Beschlusses er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Errichtung des Vermögensverzeichnisses nur als elektronisches Dokument (Abs. 5)

Rz. 8 Der Termin ist nicht öffentlich. Zur Durchführung des Termins vgl. § 138 GVGA. Der Gerichtsvollzieher errichtet gem. Abs. 5 in einem elektronischen Dokument auf Grund der mündlichen Angaben des Schuldners im Termin eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben (Vermögensverzeichnis). Dies dient der Vermeidung des Aufwands für eine Transfo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Anspruch auf Auseinandersetzung bei Kündigung der Gesellschaft

Rz. 17 Nach § 724 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger die Gesellschaft kündigen. Dies setzt voraus, dass der zugrunde liegende Titel rechtskräftig ist und dass der gepfändete Anteil dem Gläubiger überwiesen wurde. Die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gläubiger ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Kündigung vorsichtshalber – entge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Mindestgebot (Absatz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert das Mindestgebot als die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache und bestimmt zugleich, dass der Zuschlag nicht unter diesem Gebot erteilt werden darf (§ 95 Abs. 4 Satz 1 GVGA). Der gewöhnliche Verkaufswert der Sache ist nach § 813 ZPO zu ermitteln. Die Zuschlagserteilung auf ein Gebot unter dem Mindestgebot, ohne dass ein Verzicht der B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.7.1 Alters-,Erwerbsunfähigkeitsrenten

Rz. 194 Rentenansprüche unterliegen als Sozialleistungen der Pfändbarkeit (Forderung aus Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger). Dies setzt voraus, dass sich eine Rechtsbeziehung zw. dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGH, NJW 2003, 3774 = Vollstreckung e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Durchführung

Rz. 3 Um die Anschlusspfändung zu bewirken, "genügt" die Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass er die schon gepfändeten Sachen für seinen Auftraggeber gleichfalls pfändet. Hieraus folgt, dass auch eine Erstpfändung gem. § 808 ZPO möglich ist. Die Erklärung ist unter genauer Zeitangabe in das Pfändungsprotokoll (§ 762 ZPO) aufzunehmen. War die Erstpfändung von einem anderen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Vollstreckung des Haftbefehls nicht möglich

Rz. 8 Ist die Vollstreckung des Haftbefehls nicht möglich, weil z. B. der Schuldner nicht aufzufinden oder nicht anzutreffen ist, so vermerkt der Gerichtsvollzieher dies in den Akten und benachrichtigt unverzüglich den Gläubiger. Nach wiederholtem fruchtlosen Verhaftungsversuch binnen drei Monaten nach Auftragseingang in einer Wohnung (§ 61 Abs. 1 Satz 2 GVGA), der mindesten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Widerspruchseinlegung

Rz. 2 Der Widerspruch steht allen am Verfahren beteiligten (Pfandrechts-) Gläubiger zu, die ein Recht auf Befriedigung aus dem Erlös haben, aber nach dem Teilungsplan ganz oder z. T. durch einen anderen Beteiligten verdrängt werden (BGH, Beschluss v. 28.1.2016, IX ZR 86/14 – Juris; BGH, NJW 2002, 1578; BGH, WM 1981, 693 m. w. N.). Hierunter fallen auch Rückgewährberechtigte,...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Existenzgründungsberatung d... / 9.1 Altersvorsorge

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich jedoch eine Rentenversicherungspflicht aufgrund einer spezifischen Berufsgruppenzugehörigkeit. Hierzu gehören nach § 2 SGB VI z. B. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eint...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BGH, Urt. v. 19.9.2019 – IX ZR 22/17 a) Ein Rechtsanwalt, der mit der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung beauftragt worden ist und einen Titel gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt hat, hat zügig die Zwangsvollstreckung zu betreiben, soweit pfändbares Vermögen bekannt ist oder mit den Möglichkeiten, welche die Zivilprozessordnung bietet, ermittelt werden kann (Be...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Richtiges Rechtsmittel ist die Beschwerde nach § 71 GBO Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 866 ff. ZPO) wird das Grundbuchamt nach Ansicht des OLG als Vollstreckungsorgan tätig. Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes erstreckt sich dabei nicht nur auf die grundbuchrechtlichen, sondern auch auf die vollstreckungsrechtlichen Vorauss...mehr

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AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen aus dem im Tenor bezeichneten Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss des LG. Der Gläubigervertreter hat in den Jahren 2013 bis 2019 alle zwei Jahre Einwohnermeldeauskünfte und Bonitätsauskünfte betreffend den Schuldner erholt. Die Bonitätsauskünfte ergaben regelmäßig, dass ein...mehr

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FoVo 02/2020, Wenn Susanne ... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung unter falschem Vornamen Unser Mandant betreibt als Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Wir haben ursprünglich einen Vollstreckungsbescheid gegen die Schuldnerin erwirkt. Dort haben wir diese als Susanne A. bezeichnet. Auf dieser Grundlage wurde auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, mit dem das Konto der Susanne A. gepfän...mehr

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AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Die Aufenthaltsermittlung durch den Rechtsanwalt stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Vollstreckung dar.[1] Der Rechtsanwalt verdient in solchen Fällen eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[2] Die Frage, ob dabei die Tätigkeiten des Rechtsanwalts umfangreich waren oder nicht, spielt für den Anfall der Gebühr keine Rolle. Der BGH[3] hat zu...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / Leitsatz

Mit Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist diese Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet. Über die Kosten eines sich anschließenden Löschungsverfahrens ist getrennt auf Grundlage des § 81 FamFG zu entscheiden. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten scheitert, wenn Gläubiger und Schuldner sich im Löschungsverfahren nicht streitig gegenüberstande...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 1 Tatbestand

Der im Jahr 1964 geborene Kläger nimmt die Beklagten im Wege der Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen ergänzungspflichtiger Schenkungen nach dem am 5.7.2007 verstorbenen und von den Parteien gesetzlich beerbten Erblasser in Anspruch. Die Mutter des Klägers war zum Zeitpunkt seiner Geburt in erster Ehe verheiratet. Nach Scheidung d...mehr

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FoVo 02/2020, Wenn Susanne ... / II. Die Lösung

Berichtigung von VB und PfÜB Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil oder einem anderen Vollstreckungstitel vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen, § 319 ZPO. Selbstverständlich kann diese von Amts wegen vorzunehmende Berichtigung auch durch einen "Antrag" eingeleitet werden. Kommt es zu ein...mehr

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AGS 02/2020, Editorial

Der Gesetzgeber beabsichtigt, das JVEG umfassend zu überarbeiten. Dies wird zum einen auch zur Folge haben, dass die nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. den Vorschriften des JVEG zu erstattenden Parteikosten für Reisen und Zeitversäumnis angehoben werden. Zum anderen soll auch der Fahrtkostenersatz für den Anwalt auf 0,42 EUR/km angehoben werden (siehe S. 53). Ein ausführlicher...mehr

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AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung der Verfahrensgebühren ist statthaft und zulässig. Die sofortige Beschwerde wurde fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert ist erreicht (§§ 788 Abs. 1, 100 Abs. 4, 567 ff. ZPO). In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den gerichtlichen Hinweis verwiesen. I.Ü. si...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

1. Mandant ist als Miterbe Schuldner Rz. 22 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses, andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein. Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zwangsvollstreckung

Rz. 62 Im Falle angeordneter Testamentsvollstreckung sollte der Testamentsvollstrecker mitverklagt werden, damit bei erforderlicher Zwangsvollstreckung der Titel gegenüber dem Testamentsvollstrecker durchgesetzt werden kann (§ 748 ZPO).mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Dürftigkeits- und Unzulänglichkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 21 Grundsätzlich kann der zu einer Leistung verurteilte Erbe in der Zwangsvollstreckung die Einreden des Abs. 1 S. 1 nur dann geltend machen, wenn ihm die Beschränkung seiner Haftung im Urteil vorbehalten wurde (§ 780 Abs. 1 ZPO). Davon macht lediglich § 780 Abs. 2 ZPO in den dort näher bestimmten Fällen eine Ausnahme.[50] Der Vorbehalt ist weiter dann entbehrlich, wenn ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Zwangsvollstreckung

1. Verweigerte Zustimmung Rz. 74 Das obsiegende Urteil gegen einen Miterben, der seine Mitwirkung verweigert hat, ersetzt gem. § 894 ZPO seine verweigerte Zustimmung. Daher muss die abzugebende Willenserklärung in dem Urteil inhaltlich so bestimmt und eindeutig bezeichnet sein, dass ihre rechtliche Bedeutung feststeht.[203] Notfalls kann hier eine Auslegung durch Heranziehung...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

1. Aus Sicht des Gläubigers Rz. 16 Der Anteil eines Miterben am Nachlass kann gem. §§ 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist jedoch nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 2. Fall ZPO. Das Pfandrecht erstreckt sich mithin ausschließlich auf den Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlassgegenstand, auch nicht auf den Anteil des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Zwangsvollstreckung

Rz. 2 Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung sind nur solche wegen Geldforderungen in Erbschaftsgegenstände (§§ 803–871 ZPO).[2] Urteile auf Abgabe einer Willenserklärung (§§ 894, 895 ZPO) fallen daher ebenso wenig unter § 2115 BGB wie Vollstreckungsmaßnahmen zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 883 ff. ZPO) und die Vollstreckung gem. § 897 ZPO. Anwendbar ist § 2...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Zwangsvollstreckung

Rz. 24 Ein gegen den Erblasser ergangenes Urteil oder Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 ZPO wirkt auch gegen den Testamentsvollstrecker. I.R.d. Zwangsvollstreckung bedarf es jedoch einer Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. §§ 727, 749, 795 ZPO.[46] Da eine dem § 327 Abs. 2 ZPO entsprechende Regelung fehlt, wirkt die Rechtskraft eines zuungunsten des Erben ergangenen L...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zwangsvollstreckung

Rz. 62 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben und somit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Die Zwangsvollstreckung ist gem. § 747 ZPO beim ungeteilten Nachlass nur zulässig, wenn Titel gegen alle Erben vorliegen. Über den Wortlaut des § 747 ZPO hinaus ("Urteil") ist mithin auch ein sonstiger Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare Urkunde) ausreichend.[24] Es ist – weiter als § 747 ZPO normiert – nicht erforderlich, dass tatsächlich nur "ein" Titel vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Zwangsvollstreckung

Rz. 23 Der Auskunftstitel wird nach § 888 ZPO vollstreckt, die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO. Zuständig hierfür ist das Prozessgericht der ersten Instanz, §§ 887 Abs. 1, 888 ZPO. Der Einwand des Erbschaftsbesitzers, er habe die Auskunft bereits vollständig erfüllt, ist im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO geltend zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erfolglose Zwangsvollstreckung

Rz. 6 Der Beschwerte muss sich weigern, eine unvertretbare Handlung vorzunehmen, nachdem die zulässigen Zwangsmittel erfolglos geblieben sind. Da nach § 888 ZPO vollstreckt wird, kommen Zwangsgeld und/oder Zwangshaft als Zwangsmittel in Betracht. Gleichgestellt ist der Fall, dass der Beschwerte seiner Verpflichtung zuwiderhandelt, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Ist ein Titel zugunsten aller Miterben ergangen, kann jeder einzelne eine vollstreckbare Ausfertigung verlangen. Jeder einzelne kann auch Vollstreckungsmaßnahmen aus einem zugunsten aller oder einzelner Miterben ergangenen Titel durchführen.[38]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Das Vorkaufsrecht ist gem. § 473 BGB [49] nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar, §§ 851, 857 ZPO.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Im Insolvenzverfahren des Erbschaftsbesitzers steht dem Erben die Aussonderungsmöglichkeit des § 47 InsO zu; bei einer Einzelvollstreckung durch Gläubiger des Erbschaftsbesitzers kann der Erbe die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Auch das Gattungsvermächtnis kann gepfändet werden. Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis als mit dem Erbfall angefallen. Das gilt nach § 2177 BGB auch dann, wenn der Anfang des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung erfolgt ist oder unter der Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet wurde. Es entsteht dann mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht, das der...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 6 Im Zwangsvollstreckungsverfahren wird der Schutz des vorläufigen Erben vor Zugriffen aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 BGB) durch § 778 ZPO gewährt, soweit die Vollstreckung gegen den Erblasser noch nicht begonnen hatte. Der Nachlassgläubiger muss in diesem Fall zunächst eine Nachlasspflegschaft beantragen sowie Titelumschreibung auf den Nachlasspfl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Zwangsvollstreckung

Rz. 7 Im Fall eingeschränkter Haftung ist das Instrument der Vollstreckungsgegenklage nach § 786 ZPO zu beachten. Die Vorschriften der §§ 780 Abs. 1, 781, 785 ZPO sind danach entsprechend anwendbar. Der Hauptvermächtnisnehmer muss sich somit seine beschränkte Haftung in einem Urteil vorbehalten lassen,[8] soweit es nicht zu einer Abweisung der Klage des Untervermächtnisnehme...mehr