Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.5 Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 28 An das AG ... – Grundbuchamt – Grundbuch von ... (genaue Bezeichnung) In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger gegen Schuldner wird namens und in Vollmacht des Gläubigers beantragt, zugunsten des Gläubigers an dem vorbezeichneten Grundstück eine Sicherungshypothek in Höhe von ... EUR einzutragen. Gründe Durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... – Vollstreckun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4.2 Gläubiger hatte Arbeitseinkommen noch nicht gepfändet

Rz. 192 Ist der Antrag auf Insolvenzgeld entweder vom Schuldner als Arbeitnehmer oder von einem anderen rangmäßig besseren Gläubiger bei der Arbeitsagentur bereits gestellt worden, so kann dieser Anspruch wie ein Anspruch auf Arbeitseinkommen – isoliert – gepfändet werden (§ 171 SGB III). Gepfändet wird mittels des amtlichen Formulars unter Anspruch B (an Agentur für Arbeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Verfahrensfehler sind durch den Gläubiger und Schuldner – soweit dieser davon betroffen ist – mit der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) geltend zu machen. Solche Fehler sind: Unzuständigkeit des Gerichts (§ 873 ZPO), Ablehnung, das Verfahren durchzuführen, Nichtbeachten von Fristen und Ladungen (§ 875 ZPO), die Weigerung, den Teilungsplan auszuführen, obwohl die Widersp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Einräumen einer Zahlungsfrist bzw. Gestattung von Ratenzahlungen

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner auf der Grundlage einer positiven Erfüllungsprognose (BGH, NJW 2016, 876 = MDR 2016, 354 = WM 2016, 649 = Rpfleger 2016, 360-363) eine Zahlungsfrist einräumen (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Dies beinhaltet das Zugeständnis an den Schuldner einerseits den vollen vollstreckbaren Betrag zu zahlen oder aber auch Teilleistungen in Form...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnatur der Widerspruchsklage

Rz. 2 Die Widerspruchsklage gem. Abs. 1 stellt von ihrer Rechtsnatur eine prozessuale Gestaltungsklage dar (BGH, NJW 2001, 2477; OLGR Rostock 2000, 475). Deshalb sind weder ein isolierter Zahlungs- noch ein entsprechender Feststellungsantrag geeignet, das damit erstrebte Ziel hinreichend zu bezeichnen. Die Widerspruchsklage ist auf eine vorrangige Befriedigung der eigenen, z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.1 Elterngeld- und Betreuungsgeld, Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder (§ 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I)

Rz. 187a Hierzu zählt auch bis zu einer bestimmten Höhe das Eltern- bzw. Betreuungsgeldgeld (§§ 2, 4a–d BEEG; vgl. Rz 191 ff.). Gem. § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I sind solche Leistungen bis zur Höhe der nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Beträge unpfändbar. Dies sind nach § 10 Abs. 1, 2 BEEG grds. 300 EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich die Beträge um jeweils 300 EUR (§ 10 Abs. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Folgen der Säumnis

Rz. 2 Erscheint ein Gläubiger im Verhandlungstermin nicht oder widerspricht er nicht rechtzeitig, wird er so behandelt, als stimme er dem Verteilungsplan zu (Abs. 1). Diese Vermutung gilt nicht nur für den im Termin nicht erschienenen Gläubiger, sondern auch für den, der zwar erschienen ist, aber keine Erklärung zum Verteilungsplan abgegeben hat (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 87...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.13 Rückauflassung

Rz. 94 Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seinen Ehegatten übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.4 Angabe Anteilverhältnis

Rz. 26a Die Eintragung setzt u. a. voraus, dass sich im Vollstreckungstitel bezüglich Art und Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses mehrerer Gläubiger eine Grundlage findet. Soll nämlich ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, sind nach § 47 Abs. 1 GBO in der Eintragung entweder die Anteile der Beteiligten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm wurde durch das MietRÄndG mit Wirkung zum 1.5.2013 geändert und neu gefasst (BGBl. I S. 434). Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Herausgabe, Überlassung und Räumung unbeweglicher Sachen (Besitzzverschaffung) und der diesen gleichgestellten eingetragenen Schiffe oder Schiffsbauwerke (für nicht eingetragene Schiffe gilt § 883 ZPO). Ebenfalls geklärt wird auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang

Rz. 4 Ein Verzicht auf die Pfändung beinhaltet zwangsläufig auch einen solchen auf Überweisung. Wurde hingegen allein auf das Recht aus der Überweisung verzichtet, bleibt die Forderung beschlagnahmt und das Pfändungspfandrecht an ihr bestehen. Der Vollstreckungsgläubiger verliert daher nur seine durch die Überweisung erworbenen Befugnisse (§ 835 ZPO). Nach Pfändung und Überw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten/Gebühren

Rz. 28 Der Gerichtsvollzieher erhält neben Auslagen (Nr. 700, 707, 711, 713 KV GvKostG) für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 38 EUR Nr. 262 KV GvKostG. Für die Wegnahme des Gegenstandes erhält er eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR (Nr. 221 KV GvKostG). Rz. 29 Beauftragt der Gläubiger einen Rechtsanwalt, so erhält dieser im Verfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 39 Hat das Vollstreckungsgericht gem. Nr. 2, 2a und 4 nach Anhörung der Beteiligten einen Beschluss erlassen, so steht dem jew. beschwerten das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Er lässt das Gericht zugleich mit dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine Anordnung nach Nr. 2, 2a, so steht dem Schuldner die unbefristete Vollstreckungserinnerun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Einziehungsklage gegen Drittschuldner auf Arbeitslohn

Rz. 26 An das Arbeitsgericht Klage mit Streitverkündung In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) Streitverkündender: ... wegen Zahlung von Arbeitslohn bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in seiner Vollmacht Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... zu zahlen, für die Zukunft, und zwar für die D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge v. 26.3.2007 (BGBl. I, S. 368) mit Wirkung zum 31.3.2007 eingefügt. Die Regelung steht neben der Vorschrift des § 850i ZPO (BGH, NZI 2018, 326 = ZIP 2018, 737 = NJW-RR 2018, 625 = Rpfleger 2018, 482 = NZM 2018, 867 = NJW-Spezial 2018, 311 = FoVo 2018, 114 = Vollstreckung effektiv 2018, 112; vgl. auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Regelung des Absatzes 3

Rz. 4 Ähnlich wie § 830 Abs. 3 ZPO bestimmt Abs. 3 im Hinblick auf den dem § 1159 BGB vergleichbaren § 53 SchiffsRG, dass es der Form des Abs. 1 bei der Pfändung folgender Leistungen nicht bedarf: der Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen Nebenleistungen; der Forderung auf Erstattung von Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung (§ 29 SchiffsRG); der Forderung au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.1 Rückschlagsperre

Rz. 19 Nach h. M. (Zöller/Herget, § 845 Rn. 5; Stöber, Rn. 805; Musielak/Voit/Becker, ZPO, § 845 Rn. 9; RGZ 151, 265 – für das frühere Vergleichsverfahren; LG Karlsruhe Rechtspfleger 1997, 268) entfällt die Wirkung der Vorpfändung, wenn die Zustellung der nachfolgenden Pfändung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens in die Frist der sog. Rückschlagsperre (§ 88 InsO) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm erfasst ausschließlich Tiere, die ohne Erwerbszweck in räumlicher Nähe, d. h. im häuslichen Bereich zum Schuldner, gehalten werden. Der Erwerbszweck scheidet bereits aus, wenn das Tier nur einem Nebenerwerb dient. Eine Ausnahme ist nur zu machen, wenn der Nebenerwerb gänzlich in den Hintergrund tritt, etwa ein Tier nur einmalig gegen ein geringes Entgelt als Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.4 Ansprüche aus Unfallversicherungen

Rz. 214 Bei Ansprüchen aus Unfallversicherungen (§ 179 VVG) ist zunächst zu unterscheiden, ob die Versicherungen abgeschlossen sind gegen Unfälle, die dem Versicherungsnehmer selbst zustoßen, oder gegen solche, die Dritten zustoßen (z. B. Insassenunfallversicherung). Rz. 215 Ansprüche aus einer Eigenversicherung gehören immer zum Vermögen des Versicherungsnehmers. Sie sind de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.16 Vollmacht

Rz. 99 Die Vollmacht unterliegt der Pfändung dann, wenn das Recht aus der Vollmacht pfändbar, die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten unwiderruflich erteilt ist und die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Erteilung der Vollmacht dem Erwerb von Vermögenswerten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten dienen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Aussichtslosigkeit der Vollstreckung (Nr. 2)

Rz. 6 Eine Eintragung des Schuldners erfolgt, wenn nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses von vornherein klar ist, dass eine Vollstreckung in die dort aufgeführten Gegenstände jedenfalls keine vollständige Befriedigung des Gläubigers bewirken könnte. Rz. 7 Hat der Schuldner in seinem Vermögensverzeichnis pfändbare Vermögensgegenstände angegeben, so muss der Gläubiger gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.5 Klageverbindung (Absatz 3)

Rz. 10 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gegen den Pfändungsgläubiger kann mit einer Klage aus materiellem Recht gegen den Schuldner, der möglicherweise ebenfalls das Bestehen eines Pfandrechts bestreitet und/oder der Befriedigung des Klägers widerspricht, verbunden werden. In der Praxis wird sie in den Fällen unumgänglich, in denen der Verwertungserlös hinterlegt ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Regelung bezweckt die Gewährung einer selbständigen vorläufigen Sicherungsmaßregel bei der Verurteilung zur Abgabe von Willenserklärungen zum Zwecke der Eintragung in das Grundbuch oder ein sonstiges Register. Die Regelung erscheint auch notwendig, weil zwischen dem Erlass und der Rechtskraft eines Urteils (§ 894 ZPO setzt die Rechtskraft voraus) regelmäßig eine ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Andere Fälle

Rz. 8 Kein Verzicht im Sinne der Vorschrift ist der Rücktritt eines Pfändungsgläubigers hinter einen ihm im Rang nachfolgenden Gläubiger (Rangrücktritt). Dieser Rücktritt und damit die Änderung des Ranges erfolgt ohne die Mitwirkung des Schuldners durch Einigung zwischen den an der Rangänderung beteiligten Gläubigern. Hat der zurücktretende Gläubiger dem Drittschuldner die R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zentrales Vollstreckungsgericht (Absatz 1)

Rz. 2 Das Schuldnerverzeichnis wird landesweit vomzentralen Vollstreckungsgericht geführt. Rz. 3 Gemäß Satz 2 wird das Verzeichnis den Anforderungen des modernen Rechtsverkehrs entsprechend als ein für jedermann unter den Voraussetzungen des § 882f ZPO einsehbares Internetverzeichnis (Onlineabruf) geführt. Auf diese Weise können sämtliche landesweit anfallenden Daten nach § 8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pflichtteilsanspruch (Abs. 1)

Rz. 3 Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1, § 1922 Abs. 1 BGB). Er fällt auch in die Insolvenzmasse, wenn der Erbfall vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt (BGH, ZInsO 2011, 45 = ZIP 2011, 135 = WM 2011, 79 = MDR 2011, 131 = FamRZ 2011, 212 = Rpfleger 2011, 231 = NJW 2011, 1448; OLG Köln, Beschluss v. 6.3.2013, 2 U 160/12 – Juris; LG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.1 Gebrauchs- Geschmacksmuster

Rz. 74 Das Urheberrecht an einem Gebrauchsmuster (§ 1 GebrMG) ist übertragbar und damit pfändbar (LG Berlin, WRP 1960, 291). Voraussetzung der Pfändbarkeit ist, dass es sich um ein bereits vorhandenes, übertragbares Recht handelt (Stöber, Rn. 1541). Die Pfändung erfolgt nach Abs. 2 durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner (als Urheber), weil ein Drittschuld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Hat das Vollstreckungsgericht den Antrag des Schuldners oder des unterhaltsberechtigten Angehörigen auf Vollstreckungsschutz zurückgewiesen, steht ihnen, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) zu. Gegen einen den Vollstreckungsschutz erlassenden Beschluss s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.3 Antrag/Verfahren

Rz. 9 Es entscheidet (ausschließlich; §§ 764, 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG). Hierzu bedarf es eines Antrages des Gläubigers. Ein solcher kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 ZPO). Dem Schuldner ist gem. Art 103 Abs. 1 GG rechtliches Gehör zu gewähren, bei faku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 5 Der Gerichtsvollzieher darf, sofern es sich nicht um eine Sicherungs- (§ 720a ZPO) oder Arrestvollstreckung (§ 930 ZPO) handelte, die Sache für alle Gläubiger verwerten (§§ 814 ff. ZPO). Rz. 6 Hat der Gerichtsvollzieher den Gegenstand versteigert und aus dem Erlös die Versteigerungskosten entnommen, so schreitet er zur Erlösverteilung, als hätte er den Gegenstand von vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 808 ZPO das Verfahren der Pfändung körperlicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher bei Gewahrsam des Gläubigers oder eines herausgabebereiten Dritten. Der Unterschied der Pfändung nach der Norm zu derjenigen nach § 808 ZPO besteht lediglich darin, dass bei § 809 ZPO an die Stelle des Gewahrsams des Schuldners derjenige eines heraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Eintragungsgründe (Absatz 1)

Rz. 3 Absatz 1 führt drei Eintragungsgründe in chronologischer Reihenfolge auf. Dabei kommt Nr. 1 nur bei bestehender Vermögensauskunftspflicht des Schuldners in Betracht, während die in den Nrn. 2 und 3 aufgeführten Tatbestände auch für Vollstreckungsverfahren von Folgegläubigern gelten, die während der laufenden zweijährigen Sperrfrist (§ 802d ZPO) auf Grund des Vermögensv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Umschreibung von Namenspapieren

Rz. 5 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Umschreibung von Namenspapieren In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den Gerichtsvollzieher nach § 822 ZPO zu ermächtigen, die Umschreibung der Namensaktie (nähere Bezeichnung) auf ... zu erwirken und die hierzu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt im Anschluss an die Bestimmungen über den Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen (§ 832 ZPO) sowie bei Arbeits- und Diensteinkommen (§ 833 ZPO) ausdrücklich den Umfang der Pfändung des Guthabens eines Kontos; sie vereinfacht die Formulierung von Pfändungsbeschlüssen (Musielak ZPO/Becker ZPO § 833a Rn. 1; kritisch zur Neuregelung: Bitter WM 2008...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begründung der Eintragungsanordnung

Rz. 15 § 882c Abs. 2 Satz 1 ZPO schreibt eine kurze Begründung der Eintragungsanordnung vor. Dies ist im Hinblick auf eine leichtere Überprüfbarkeit der Entscheidung, insbesondere im gerichtlichen Widerspruchsverfahren nach § 882d ZPO, geboten. Die Begründung kann auch formularmäßig erfolgen (BT-Drucks. 16/10069 S. 38). Ist der Schuldner bei Anordnung der Eintragung anwesend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.2 Eigengeld

Rz. 157a 3/7 des Hausgeldes bildet das Eigengeld. Dieses wird einem Eigengeldkonto gutgeschrieben. Hierüber kann der Gefangene grds. frei verfügen und Einkäufe in der JVA tätigen. Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, das der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält, ist pfändbar. Soweit das Eigeng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Verordnungsermächtigung (Absatz 8)

Rz. 10 Die Norm enthält die Verordnungsermächtigung zur Regelung der Einzelheiten der Abdruckerteilung. Es gelten diesbezüglich die Regelungen der SchuldnerverzeichnisabdruckVO (BGBl. 2012, 1658). Einer besonderen Regelung der Berechtigung von Verwaltungsbehörden zum Bezug von Abdrucken bedurfte es wie schon im bis zum 31.12.2012 geltenden Recht nicht. Zwar wird bei ihnen and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 38 Wird unzulässigerweise ein nach § 865 ZPO der Mobiliarvollstreckung entzogener Gegenstand doch gepfändet, können sowohl der Schuldner als auch alle durch diese Pfändung benachteiligten Gläubiger, insbesondere also die Hypothekengläubiger und alle, die bereits die Beschlagnahme des Grundstücks erwirkt haben, ferner auch der Zwangsverwalter, Erinnerung nach § 766 ZPO ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Pfändung

Rz. 5 Das einem Arbeitnehmer oder Dienstleistenden geschuldete Entgelt, das im Einvernehmen mit dem die tatsächlichen Dienste Leistenden an einen Dritten gezahlt wird, ist verschleiertes Arbeitseinkommen i. S. v. Abs. 1 und unterliegt ohne weiteres einer hinsichtlich der Vergütung des Dienstleistenden ausgebrachten Pfändung (OLGR, Celle 2001, 199). Diese kann auf zweifache W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4 Antrag auf Herausgabe der Auflassungsurkunde

Rz. 27 An den Notar ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger gegen Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die Auflassungsurkunde für die am ... vor Ihnen als Notar erklärten Auflassung hinsichtlich des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des AG ..., Blatt ..., lfd. Nr. ..., Flur ..., Flurstück ..., herauszugeben. Gründe Durch Pfändungs- und Überwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Vollstreckungsauftrag wegen Herausgabe beweglicher Sachen

Rz. 30 An die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Betr.: Vollstreckungsauftrag In der Vollstreckungssache X ./. Y überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) nebst Zustellungsnachweis mit dem Auftrag, die im Titel näher bezeichneten Sachen dem Schuldner wegzunehmen und mir zu übergeben. Zugle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Beispielsfälle der vorzeitigen Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 22 In folgenden Einzelfällen hat die Rspr. eine vorzeitige Vermögensauskunft noch zur Rechtslage nach § 903 ZPO angenommen (Goebel/Goebel, § 2 Rn. 134): junger Elektriker mit Unterhaltspflicht ggü. mehreren Kindern (LG Paderborn, Rpfleger 1992, 410; LG Hannover, Rpfleger 1991, 410); ein Rundfunkmechaniker wurde nach 19 Monaten zur erneuten Vermögensauskunft gezwungen (LG B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Wird auf Antrag des Gläubigers gem. Abs. 1 Satz 3 der zuständige Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht bestimmt, fallen hierfür keinerlei Gerichtskosten an. Entsprechendes gilt auch für das Verfahren der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO (Abs. 2 Satz 2). Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr nach KV Nr. 205 GvKostG sowie ggf....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fehlender Drittschuldner (Abs. 2)

Rz. 9 Der Pfändungsbeschluss enthält in der Regel neben dem Ausspruch der Pfändung das an den Schuldner gerichtete Verbot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten (§ 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO), und das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, an den Schuldner zu leisten (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Drittschuldnerbegriff i. S. d. Abs. 2 ist weit auszulegen. Drittschuld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf Pfändungsschutz bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen

Rz. 24 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag nach § 850i ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Schuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... wird dahin gehend abgeändert, dass die Pfändung für einen Teilbetrag von EUR ... a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4 Insolvenzgeld

Rz. 190g Insolvenzgeld stellt eine Lohnsersatzleistung für die Ausfallzeit dar. Gem. § 165 SGB III haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren ein sog. Insolvenzereignis vorliegt wie z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Muster – Streitverkündung an den Vollstreckungsschuldner

Rz. 6 An das Amts-/Landgericht Az.: ... Streitverkündungsschrift In dem Rechtsstreit (Rubrum einfügen) verkünde ich namens des Klägers dem ... (Vollstreckungsschuldner) den Streit und fordere ihn auf, dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers als Nebenintervenient beizutreten. Begründung Mit der am ... zugestellten Klage hat der Kläger gegen den Beklagten (Drittschuldner) eine Forder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger steht bei Weigerung des Gerichtsvollziehers die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Gleiches gilt bei Pfändung unter Verstoß gegen Abs. 1 für den Schuldner. Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft. Der Schuldner kann sich nicht auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a Abs. 1 Satz 3 ZPO berufen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Übertragung auf den Gläubiger

Rz. 10 Die Übertragung auf den Gläubiger erfolgt durch Übernahme an Zahlungs statt. Das Gericht überträgt das Recht gegen einen festzusetzenden Betrag (z. B. Schätzwert unterhalb des Nennwerts) unter Anrechnung auf die Vollstreckungsforderung. Bei der Überweisung an Zahlungs statt zu einem geringeren Wert als dem Nennwert richtet sich die Wirksamkeit der Anordnung nach den a...mehr