Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Konkurrenzverhältnis von § 2329 BGB und § 2287 BGB

Rz. 22 Hat eine Schenkung des Erblassers einen Vertragserben beeinträchtigt, so steht diesem gegenüber dem Beschenkten bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rückforderungsanspruch gem. § 2287 BGB zu. Ist der Vertragserbe gleichzeitig pflichtteilsberechtigt, so kann sich der Beschenkte daneben dem Anspruch aus § 2329 BGB ausgesetzt sehen. Beide Ansprüche stehen grundsätzlich ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Erbe haftet allen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkbar in den Fällen Für diese Fälle ordnet Abs. 1 S. 1 an: den Ausschluss der §§ 1973 und 1974 BGB (Regelung der Folgen des Ausschlusses von Nachlassg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Überschuldung des Nachlasses

Rz. 5 Bei der Überschuldung ist zweierlei zu beachten und auch str.; zum einen, ob die Überschuldung des Nachlasses Voraussetzung der Anwendung des § 1992 BGB ist und zum anderen, ob die Überschuldung (ausschließlich) auf Vermächtnissen und Auflagen beruhen muss. Nach wohl h.M. gilt für Ersteres, dass die Überschuldung vorliegen muss.[13] Dem ist zu folgen, denn dafür sprich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Aus Sicht des Gläubigers

Rz. 16 Der Anteil eines Miterben am Nachlass kann gem. §§ 859 S. 1 ZPO gepfändet werden. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist jedoch nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Das Pfandrecht erstreckt sich mithin ausschließlich auf den Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlassgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nachlassgegenstand.[42] Testam...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 31 Der Erbe ist nach den §§ 1990 Abs. 1, 260 BGB verpflichtet, dem Nachlassgläubiger ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorzulegen und dieses u.U. durch eidesstattliche Versicherung zu bekräftigen. Auch ist er nach den §§ 259, 260, 666, 681 S. 2, 1978 Abs. 1, 1991 Abs. 1 BGB hierzu verpflichtet und darüber hinaus noch dazu, über seine Verwaltung des Nachlass...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2014–2017 BGB

Rz. 1 Ohne Wissen und Willen des Erben wird der Erwerb der Erbschaft nach dem Tod des Erblassers vollzogen, sog. Vonselbsterwerb (§§ 1922, 1942 BGB; vgl. § 1922 Rdn 1). Bis zur Annahme der Erbschaft besteht ein Schwebezustand. Der Erbe ist "vorläufiger Erbe". Erst die Annahme der Erbschaft bewirkt, dass der Annehmende endgültig Erbe wird und die Erbschaft auch nicht mehr aus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 27 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[61] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[62] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. 2Die Vorschriften der §§ 81 und 82 der Insolvenzordnung finden entsprechende Anwendung. 3Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann nur gegen den Nachlassverwalter geltend gemacht werden. (2) Zwangsvollstreckungen und Arreste in den N...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 73 Zu beachten ist, dass die Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht nicht durch den Erben eingeklagt werden kann, sondern nur die Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht. Eine Nichtbeachtung der Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht kann ggf. Schadensersatzansprüche gem. § 2219 BGB auslösen oder einen Entlassungsgrund gem. § 2227 BGB darstellen. Die Klage auf Ausku...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung bei verheirateten Schuldnern

Rz. 53 Eine Zwangsvollstreckung gegen verheiratete Schuldner wird durch die gesetzlichen Regelungen zugunsten des Gläubigers erleichtert, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand oder der Gütertrennung leben. Nach § 1362 BGB wird vermutet, dass der schuldnerische Ehegatte Eigentümer der zu pfändenden Sachen ist. Diese gesetzliche Vermutung setzt sich in § 739 ZPO für di...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / A. Zwangsvollstreckung allgemein

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusseligg erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nunmehr, nachdem Herr Schusselig au...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / B. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren und der Zwangsvollstreckung

I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel 1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufh...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.42: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung An das Landgericht Bonn Wilhelmstraße 53111 Bonn In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird gegen das am 16.6.2018 verkündete, dem Beklagten am 23.6.2018 zugestellte Versäumnisurteil Eins...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung

A. Zwangsvollstreckung allgemein I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusseligg erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nun...mehr

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§ 13 Erbrecht / VIII. Muster: Klage gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zweck der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB

Rz. 221 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.29: Klage gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zweck der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: ________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung)

Rz. 81 Es findet aus vorläufig vollstreckbaren oder erst aus rechtskräftigen Entscheidungen die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO statt. Ergänzend kann auf die Ausführungen im Kapitel "Zwangsvollstreckung" verwiesen werden. Ansonsten ist auf folgende aktuelle und praxisrelevante Punkte hinzuweisen:[196] Der BGH[197] hatte es zugelassen, dass eine Zwangshypothe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Erinnerung gegen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts

1. Typischer Sachverhalt Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

a) Titel Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine beson...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher – nach § 808 ZPO rechtmäßig – auch die G...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pf...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung gem. § 717 Abs. 2 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Erinnerung gegen Gerichtsvollziehermaßnahme

1. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung g...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durchgeführten Zwangsvollstr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / hh) Bei Abänderungsantrag des Schuldners: Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 520 Beachten! Bei einem Abänderungsantrag des Schuldners sollte auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen müssen gemäß § 31 FamFG glaubhaft gemacht werden!) beantragt werden. So bleibt es dem Schuldner jedenfalls in eindeutigen Verfahren erspart, zunächst weiter in der vollen titulierten Höhe...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 528 Beachten! Obwohl die einstweilige Anordnung keinen Rechtsgrund i.S.d. § 812 BGB darstellt, ist dringend zu empfehlen, mit dem negativen Feststellungsantrag einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen sind gemäß § 31 FamFG glaubhaft zu machen!) zu verbinden; so kann es dem Schuldner ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im 8. Buch der ZPO, §§ 704 ff. ZPO, sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird vom Gerichtsvollzieher und dem mit Ausnahme der Rechtsmittelverfahren das Vollstreckungsgericht ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Voraussetzungen

Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erinnerung allerdings ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / F. Forderungspfändung

I. Allgemein 1. Typischer Sachverhalt Rz. 103 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Gläubig die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Schusselig vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Schusselig verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / C. Sachpfändung

I. Gerichtsvollziehervollstreckung 1. Typischer Sachverhalt Rz. 51 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusselig erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 103 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Gläubig die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Schusselig vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Schusselig verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arb...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert. Weiterhin erlangt diese Vorschr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Voraussetzungen Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erin...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel An das Amtsgericht Musterstadt – Geschäftsstelle – in _________________________ Az: _________________________ In Sachen Gläubig ./. Schusselig überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts Musterstadt vom _________________________, Az:___________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zum Antrag auf Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO: Eines förmlichen Antrages bedarf es zwar nicht. Gleichwohl erscheint es sachgerecht, ihn als "Anregung" zu formulieren, da in der Praxis sonst nach einem Anerkenntnis nachgefragt wird.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO An das Amts-/Landgericht – Geschäftsstelle – in _________________________ Az: _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des __________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Schusselig eine äußerst wertvolle Musik-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Gläubig möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertvolle Anlage bes...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Sc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Hier kann auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 24 f.) verwiesen werden.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusseligg erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nunmehr, nachdem Herr Schusselig auf mehrmaliges Anschreibe...mehr